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   EuGH, 30.01.1985 - 290/83   

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https://dejure.org/1985,752
EuGH, 30.01.1985 - 290/83 (https://dejure.org/1985,752)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - 290/83 (https://dejure.org/1985,752)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 290/83 (https://dejure.org/1985,752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - BEIHILFE , DIE NICHT AUS STAATLICHEN MITTELN STAMMT - BEIHILFE , DIE ÜBER ÖFFENTLICHE ODER PRIVATE EINRICHTUNGEN GEWÄHRT WIRD - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Französischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag auf Grund einer Anweisung an eine Bank, an die bedürftigsten Landwirte eine Unterstützung zu leisten; Qualifizierung einer aus privaten Mitteln finanzierten und staatlich angeordneten ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; EWG-Vertrag Art. 169
    1. STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - BEIHILFE , DIE NICHT AUS STAATLICHEN MITTELN STAMMT - BEIHILFE , DIE ÜBER ÖFFENTLICHE ODER PRIVATE EINRICHTUNGEN GEWÄHRT WIRD - EINBEZIEHUNG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2889
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 30.01.1985 - 290/83
    "Wie der Gerichtshof im übrigen in seinem Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike & Weinlig, Slg. 1977, 595) entschieden hat, erfaßt Artikel 92 sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen, ohne daß danach zu unterscheiden ist, ob die Beihilfe unmittelbar vom Staat oder durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt wird.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Beihilfe unmittelbar vom Staat oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtet oder beauftragt wurden, gewährt wird (u. a. Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike & Weinlig, Slg. 1977, 595, Randnr. 21, vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 439, Randnr. 14, vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 35, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    56: - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83 (Slg. 1985, 439).

    65: - Rechtssache 290/83, zitiert in Fußnote 55.66: - Randnrn.

    84: - Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, zitiert in Fußnote 20.85: - Vgl. z. B. Rechtssachen 78/76 (Steinike und Weinlig/Deutschland, zitiert in Fußnote 82) und 290/83 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 55).

    111: - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83 (zitiert in Fußnote 55).

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg .
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 14.08.1984 - V 290/83   

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https://dejure.org/1984,22709
FG Berlin, 14.08.1984 - V 290/83 (https://dejure.org/1984,22709)
FG Berlin, Entscheidung vom 14.08.1984 - V 290/83 (https://dejure.org/1984,22709)
FG Berlin, Entscheidung vom 14. August 1984 - V 290/83 (https://dejure.org/1984,22709)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und

    Die Klage hatte Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 335).
  • FG Bremen, 04.07.1986 - I 75/85

    Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftsteuerbescheiden und

    Daß mittelbare Parteizuwendungen bei einem Kreditinstitut Betriebsausgaben sein können, hat auch das FG Köln im Urteil vom 29. April 1985 VIII K 337/84 (EFG 1985, 335) entschieden.

    In Rechtsprechung und Literatur ist sie umstritten und damit zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2 FGO (vgl. FG Köln, EFG 1985, 335, 336 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch FG Bremen, Beschluß vom 5. März 1986 I 27/85 V , EFG 1986, 257).

    Als einschränkende Sondernorm ist § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dahin auszulegen, daß als Person im Sinn der Vorschrift nur natürliche Personen zu verstehen sind, zu denen politische Parteien unstreitig nicht gehören (FG Köln, EFG 1985, 335).

  • FG Hamburg, 25.02.2014 - 3 K 126/13

    Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

    die Verleihung des Preises oder der Prämie für (ggf. besondere) Leistungen, Innovationen, Ablaufverbesserungen, Veranstaltungen oder realisierte Projekte in den von den Preisträgern wahrgenommenen Aufgabenbereichen in ihrer typischen beruflichen oder Einkunftserzielungs-Tätigkeit (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2012 7 V 2392/11, EFG 2012, 1327; Urteile FG Münster vom 16.09.2009 10 K 4647/07 F, EFG 2010, 27; FG Berlin vom 17.05.2000 6 K 6422/97, EFG 2000, 936; vom 14.08.1984 V 290/83, EFG 1985, 335, DStR 1985, 544; FG Köln vom 16.06.1982 I 217/81 E, EFG 1983, 59; BFH vom 16.01.1975 IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558; vom 01.10.1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629) oder für Prüfungsleistungen zur Qualifizierung in der ausgeübten beruflichen bzw. Einkunftserzielungs-Tätigkeit (BFH-Urteil vom 14.03.1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650);.
  • FG Köln, 07.06.1985 - VII K 52/85

    Steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Fördervereine politischer Parteien;

    Für den Fall, daß man diese Frage bejaht, neigt der Senat allerdings zu der Auffassung, daß auch insoweit die Abzugsbeschränkung des § 9 Nr. 3 b KStG 1977 bzw. § 11 Nr. 5 b KStG 1968 eingreift und diese als abschließende Regelungen anzusehen sind (ebenso Koch, DStZ 1981, 287, 294; Schünemann, ZRP 1984, 137; Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz, § 9 KStG 1977 Anm. 7 und 64; a.A. Urteil des FG Köln vom 29.04.1985 VIII K 337/84, EFG 1985, 335 m.w.N.).
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   Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83   

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https://dejure.org/1984,10112
Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83 (https://dejure.org/1984,10112)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.12.1984 - 290/83 (https://dejure.org/1984,10112)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - 290/83 (https://dejure.org/1984,10112)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Aus den Betriebsüberschüssen einer nationalen landwirtschaftlichen Kreditkasse finanzierte Beihilfen für die Landwirte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83
    Nur ein Beispiel hierfür: Bei der Prüfung einer im Wege einer diskriminierenden Abgabe durchgeführten Maßnahme, die gleichzeitig als Beihilfe angesehen werden konnte, hat der Gerichtshof es für zulässig gehalten, das Verfahren des Artikels 169 zu wählen, um einem Mitgliedstaat Maßnahmen vorzuwerfen, die eine Verletzung des Artikels 95 darstellen (Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1980, 1533).
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83
    Wie nämlich der Gerichtshof von jeher ausführt, begründet dieser Artikel zwar eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten; deren konkreter Inhalt bestimmt sich jedoch für die einzelnen Gebiete nach anderen, spezifischeren Vorschriften (vgl. Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 487, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83
    Im übrigen spricht noch ein weiterer Gesichtspunkt, auf den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. die Urteile vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz/Deutschland, Slg. 1973, 1471, und vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1974, 709) häufig hingewiesen worden ist, für dieses Ergebnis.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83
    So hat er insbesondere in dem Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557) zwei Fälle unterschieden.
  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83
    Im übrigen spricht noch ein weiterer Gesichtspunkt, auf den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. die Urteile vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz/Deutschland, Slg. 1973, 1471, und vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1974, 709) häufig hingewiesen worden ist, für dieses Ergebnis.
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83
    Im übrigen spricht noch ein weiterer Gesichtspunkt, auf den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. die Urteile vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz/Deutschland, Slg. 1973, 1471, und vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1974, 709) häufig hingewiesen worden ist, für dieses Ergebnis.
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