Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.1985 - 290/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1489
EuGH, 10.12.1985 - 290/84 (https://dejure.org/1985,1489)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1985 - 290/84 (https://dejure.org/1985,1489)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 290/84 (https://dejure.org/1985,1489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Schweinfurt / Mainfrucht Obstverwertung

    GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLWERT - TRANSAKTIONSWERT - FESTSETZUNG - INNERGEMEINSCHAFTLICHE FRACHTKOSTEN - NICHTEINBEZIEHUNG - KONTROLLEN - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Schweinfurt / Mainfrucht Obstverwertung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zollwertes von Waren ; Einfuhr von Waren ; Kosten für eine innergemeinschaftliche Beförderung

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1224/80 Art. 3 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 1224/80 Art. 15; ; VO (EWG) Nr. 3193/80 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLWERT - TRANSAKTIONSWERT - FESTSETZUNG - INNERGEMEINSCHAFTLICHE FRACHTKOSTEN - NICHTEINBEZIEHUNG - KONTROLLEN - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ; zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2000/78/EG aufgrund der Begründungserwägungen siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 zur Rs. C-411/05, Palacios, Ziff. 51, 65).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-152/01

    Kyocera

    Der Bundesfinanzhof räumt in seinem Vorlagebeschluss zwar ein, dass das gemeinschaftliche Zollrecht eine ganze Reihe von Kosten oder Elementen vorsehe, die bei von dem Kaufpreis der eingeführten Waren getrenntem Ausweis nicht in den Zollwert dieser Waren einbezogen werden dürften, und dass sich der Gerichtshof bereits mehrfach mit der Auslegung der einschlägigen Vorschriften der Verordnungen Nrn. 1124/80 und 1495/80 befasst habe - u. a. in den Urteilen vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 290/84 (Mainfrucht Obstverwertung, Slg. 1985, 3909), vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-79/89 (Brown Boveri, Slg. 1991, I-1853), vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-21/91 (Wünsche, Slg. 1992, I-3647), vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-340/93 (Thierschmidt, Slg. 1994, I-3905) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-93/96 (ICT, Slg. 1997, I-2881) -, weist aber darauf hin, dass die Prüfung der Gemeinschaftsregelung und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zu keiner unmittelbaren Lösung der Frage führe, ob Zinsen auch dann von dem Warenpreis "getrennt ausgewiesen" seien, wenn den Zollstellen im maßgeblichen Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung lediglich die Rechnung über den Nettopreis der eingeführten Ware vorliege, der sich - wie auch der Zollwertanmeldung selbst - weder ausdrücklich noch konkludent entnehmen lasse, dass der Käufer im Rahmen der betreffenden Einfuhr auch Zinsen gezahlt habe.

    Insoweit lässt sich zwar nicht von der Hand weisen, dass, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (in diesem Sinne u. a. Urteile Mainfrucht Obstverwertung, Randnrn. 34 bis 37, und Wünsche, Randnr. 20), der Kampf gegen fiktive Kosten oder Kosten, die einen verborgenen Bestandteil des Warenpreises darstellen, ein Hauptziel der Gemeinschaftsregelung über die Ermittlung des Zollwerts darstellt.

  • BFH, 01.03.2001 - VII R 42/99

    Zollwert von Waren; Zinszahlungen; Warenpreis; Annahme der Zollanmeldung

    a) Hinsichtlich der Beförderungskosten nach der Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft (innergemeinschaftliche Beförderungskosten) nach Art. 15 Abs. 1 VO Nr. 1224/80 entnimmt der Senat dem Urteil des EuGH vom 10. Dezember 1985 Rs. 290/84 --Mainfrucht-- (Slg. 1985, 3909), dass ein getrennter Ausweis jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn die innergemeinschaftlichen Beförderungskosten vom Importeur aufgrund einer gesonderten Rechnung bezahlt worden sind (vgl. den Leitsatz dieses Urteils sowie Abs. 25 und 33 der Gründe).

    Getrennt ausweisen bedeutet, wie es die Kommission in ihrer Stellungnahme in der Rs. 290/84 (EuGHE 1985, 3909, 3914) ausgedrückt hat, einen Betrag 'unterscheidbar', 'als getrennter Kostenbestandteil erkennbar' kenntlich zu machen.

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in

    Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).
  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06

    Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).
  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an

    Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99

    Sommer

    9: - Urteil vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 290/84 (Mainfrucht Obstverwertung, Slg. 1985, 3909).

    14: - Vgl. Urteil Mainfrucht Obstverwertung.

  • BFH, 30.01.1990 - VII R 41/87

    Steuerliche Bewertung einer Prämie beim Abschluss einer Transportversicherung

    Aus diesem Grunde kann die Klägerin sich auch nicht auf das die zollwertrechtliche Beurteilung innergemeinschaftlicher Frachtkosten nach dem Recht der ZWVO 1980 betreffende Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 10. Dezember 1985 Rs. 290/84 (EuGHE 1985, 3909; HFR 1986, 547) berufen.

    Versicherungsnehmer einer Transportversicherung frei Haus mit einheitlichem Prämiensatz werden untereinander gleich behandelt, und zwar bei warenwertbezogener Prämie ohne Berücksichtigung der Entfernung des innergemeinschaftlichen Bestimmungsorts vom Ort des Verbringens (vgl. in diesem Zusammenhang EuGHE 1985, 3909, 3930, Abs. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-152/01

    Kyocera

    L 154, S. 16.8: - Urteil vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache C-290/84 (Mainfrucht Obstverwertung, Slg. 1985, 3909, Randnr. 23).
  • FG Bremen, 04.08.1998 - 296052K 2

    Zugehörigkeit von Spesen und Abwicklungskosten zum Transaktionswert nach Art. 3

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - C-79/89

    Brown Boveri & Cie AG gegen Hauptzollamt Mannheim. - Zollwert der Waren - Wert

  • BFH, 25.11.1986 - VII R 134/82

    Einbeziehung der innergemeinschaftlichen Beförderungskosten in den Zollwert -

  • BFH, 18.02.1992 - VII R 66/89

    Zollwertmindernde Geltendmachung von Abschöpfung und innergemeinschaftlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 290/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10231
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 290/84 (https://dejure.org/1985,10231)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 290/84 (https://dejure.org/1985,10231)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 290/84 (https://dejure.org/1985,10231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,10231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Schweinfurt gegen Mainfrucht Obstverwertung GmbH.

    Zollwert - Beförderungskosten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.02.1980 - 84/79

    Meyer-Uetze / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 290/84
    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 84/79 3.

    Diese verlange, daß der Zollbeteiligte bei der Zollwertanmeldung für die Richtigkeit der gemachten Angaben einstehen müsse; dies könne er aber nicht, weil 3 - Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 84/79, R. Meyer-Uetze KG/Hauptzollamt Bad Reichenhall, Slg. 1980, 291.

    Wenn jedoch schon bei einem Nachweis der Preisdifferenz zwischen einem Preis "frei Bestimmungsort" und einem Preis "frei Grenze" gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 84/79 8 "nachträgliche Erklärungen des Lieferanten oder seines Vertreters als Beweismittel zugelassen werden, mit denen glaubhafte Angaben über die Preissituation zum Zeitpunkt der Einfuhr gemacht werden", muß dies ein Indiz für die innerstaatlichen Stellen dafür sein, daß sie an einen "getrennten Ausweis" nicht dieselben Anforderungen stellen können wie an einen Nachweis.

    Auch hier sind innergemeinschaftliche Beförderungskosten nicht in den Zollwert einzurechnen, wie es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 84/79 bestätigt hat.

  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 290/84
    - Vgl. dazu die Urteile vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT/Ministerio delle finanze und in den verbundenen Rechtssachen 267 bis 269/81, Amministrazione delle finanze delle Stato/SPI und SAMI, Slg. 1983, 731 ff., 801 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht