Rechtsprechung
| EuGH, 13.02.1985 - 293/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Gravier / Ville de Liège
1 . EWG-VERTRAG - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - BERUFSAUSBILDUNG - ZUGANG ZUR AUSBILDUNG - ANWENDBARKEIT DER BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 7, 119
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1985, 593
- NJW 1985, 2085
Wird zitiert von ... (43)
- BFH, 11.06.1997 - X R 74/95
Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen
a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gehören die Organisation des Bildungswesens und die Bildungspolitik als solche nicht zu den Materien, die der Vertrag der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterworfen hat; gleichwohl stehen der Zugang zum und die Teilnahme am Unterricht im Bildungswesen und in der Lehrlingsausbildung nicht außerhalb des Gemeinschaftsrechts (z. B. EuGH-Urteil vom 13. Februar 1985 Rs. 293/83, EuGHE 1985, 593, 612; vgl. Lenz, Internationale Wirtschaftsbriefe - IWB -, Beilage 1, 1990, 19).Der EuGH betont dabei, daß "der Staat durch die Errichtung und Erhaltung seines staatlichen Bildungssystems keine gewinnbringende Tätigkeit aufnehmen" will, vielmehr seine Aufgaben auf sozialem, kulturellem und bildungspolitischem Gebiet erfüllt, und weiter, daß das staatliche Schulsystem in der Regel aus dem Staatshaushalt und nicht von den Schülern oder deren Eltern finanziert wird (vgl. EuGH-Urteile in EuGHE 1988, 5365, 5388, und vom 7. Dezember 1993 Rs. C-109/92, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht - EuZW - 1994, 93; vgl. ferner Anträge der Generalanwälte zu den EuGH-Urteilen in EuGHE 1985, 593, 597 ff.; vom 31. März 1992 Rs. C-19/92, EuGHE 1993, 1663, 1683).
Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des EuGH, Dienstleistungen Privater, die nicht als Teil einer wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden, nicht am Vertrag zu messen (z. B. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 1974 Rs. 36/74, EuGHE 1974, 1405, 1418, und vom 4. Oktober 1991 Rs. C-159/90, EuGHE I 1991, 4685, 4740; Schlußantrag des Generalanwalts in EuGHE 1988, 5365, 5379, und in EuGHE 1985, 593, 609).
Derartige Sonderfälle ändern an der Beurteilung nichts (vgl. EuGHE 1988, 5365, 5379, und EuGHE 1985, 593, 603).
Abgesehen davon, daß in den Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots grundsätzlich nur Regelungen fallen, die den Zugang zu einer Berufsausbildung betreffen (EuGH-Urteil in EuGHE 1985, 593, 611 ff.; EuGHE 1988, 5365, 5386, und vom 21. Juni 1988 Rs. 39/86, EuGHE 1988, 3161, 3194), ist schon nicht erkennbar, inwieweit eine versteckte Benachteiligung durch die Staatsangehörigkeit vorliegen könnte.
- EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Dienstleistungsfreiheit - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 …
50 Einige dieser Regierungen vertreten daneben die Ansicht, aus den Urteilen vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593) und vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-109/92 (Wirth, Slg. 1993, I-6447, Randnr. 17) gehe hervor, dass das Streben des Erbringers einer Dienstleistung nach Gewinn eine zusätzliche Voraussetzung dafür darstelle, dass eine Leistung eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von Artikel 60 des Vertrages sein könne. - FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 8690/99
Schulgeldzahlung
aa) Schulgelder für die Teilnahme am Unterricht eines nationalen, staatlichen Bildungssystems sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kein Entgelt in diesem Sinne, weil der Staat durch die Errichtung und Erhaltung seines staatlichen Bildungssystems keine gewinnbringende Tätigkeit aufnehmen will, sondern seine Aufgaben auf sozialem, kulturellem und bildungspolitischem Gebiet erfüllt und das staatliche Schulsystem in der Regel aus dem Staatshaushalt und nicht von den Schülern oder deren Eltern finanziert wird (vgl. EuGH-Urteile vom 27. September 1988 Rs. 263/86, EuGHE 1988, 5365, 5388, und vom 7. Dezember 1993 Rs. C-109/92, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht - EuZW - 1994, 93; vgl. ferner Anträge der Generalanwälte zu den EuGH-Urteilen vom 13. Februar 1985 Rs. 293/83 EuGHE 1985, 593, 597 ff.; und vom 31. März 1992 Rs. C-19/92, EuGHE 1993, 1663, 1683).Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des EuGH, Dienstleistungen Privater, die nicht als Teil einer wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden, nicht am Vertrag zu messen (z.B. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 1974 Rs. 36/74, EuGHE 1974, 1405, 1418, und vom 4. Oktober 1991 Rs. C-159/90, EuGHE I 1991, 4685, 4740; Schlußantrag des Generalanwalts in EuGHE 1988, 5365, 5379, und EuGHE 1985, 593, 609).
Derartige Sonderfälle ändern an der Beurteilung nichts (vgl. EuGHE 1988, 5365, 5379, und EuGHE 1985, 593, 603).
Abgesehen davon, daß in den Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots grundsätzlich nur Regelungen fallen, die den Zugang zu einer Berufsausbildung betreffen (EuGH-Urteil in EuGHE 1985, 593, 611 ff.; EuGHE 1988, 5365, 5386, und vom 21. Juni 1988 Rs. 39/86, EuGHE 1988, 3161, 3194), ist schon nicht erkennbar, inwieweit eine versteckte Benachteiligung durch die Staatsangehörigkeit vorliegen könnte.
Nach ständigen Rechtsprechung des EuGH gehört nämlich die Organisation des Bildungswesens ebenso wie Bildungspolitik als solche gerade nicht zu den Materien, die der Vertrag der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterworfen hat (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1985, 593, 612; vgl. Lenz, Internationale Wirtschaftsbriefe --IWB--, Beilage 1, 1990, 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-19/92
Dieter Kraus gegen Land Baden-Württemberg.
Hierbei ist der Ausgangspunkt natürlich das Urteil Gravier, in dem der Gerichtshof deutlich gemacht hat, daß der Zugang zum und die Teilnahme am Unterricht im Bildungswesen in der Gemeinschaft als solcher keine außerhalb des Gemeinschaftsrechts liegende Materie ist (Randnr. 19).Die Grundvorstellung der Rechtsprechung im Urteil Gravier ist die, daß die Angehörigen der Mitgliedstaaten in gleicher Weise freien Zugang zu den Berufsausbildungen in der gesamten Gemeinschaft haben müssen, die es ihnen ihrer Ansicht nach am besten ermöglichen, ihre Ausbildung zu vervollkommnen.
(30) Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593).
Seit dem Urteil Gravier wurde die Gemeinschaftspolitik in bezug auf die Berufsausbildung noch viel weiter ausgebaut.
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
31 Diese Frage ist im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes gestellt worden, wonach die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des EWG-Vertrages fallen und eine Gebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht eine gegen Artikel 7 EWG-Vertrag verstossende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, wenn sie von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, nicht aber von inländischen Studenten erhoben wird (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83, Gravier, Slg. 1985, 593).32 In diesem Zusammenhang hat die niederländische Regierung - darin von der Regierung des Vereinigten Königreichs und der deutschen Regierung unterstützt - im wesentlichen geltend gemacht, das Urteil Gravier beziehe sich nur auf die Einschreibe- und die Studiengebühr und könne nicht herangezogen werden, um aus den Artikeln 7 und 128 EWG-Vertrag abzuleiten, daß einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der zu einer Berufsausbildung in einem anderen Mitgliedstaat förmlich zugelassen sei, deshalb auch ein Recht auf Aufenthalt im letztgenannten Mitgliedstaat zustehe.
- EuGH, 07.07.2005 - C-147/03
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG - …
Wie der Gerichtshof bereits in Randnummer 25 des Urteils vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593) ausgeführt hat, fallen die Voraussetzungen des Zugangs zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des EG-Vertrags (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache C-65/03, Kommission/Belgien, Slg. 2004, I-6427, Randnr. 25). - EuGH, 18.12.2007 - C-281/06
Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff des …
Da Art. 126 EG-Vertrag im Wesentlichen aufgrund der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Ziele der Gemeinschaftspolitik im Bildungssektor angeführt worden ist, ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus dem Urteil vom 13. Februar 1985, Gravier (293/83, Slg. 1985, 593, Randnr. 19), hervorgeht, die Mitgliedstaaten im für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitraum für die Organisation des Bildungswesens und die Bildungspolitik zuständig waren und dass die Gemeinschaftspolitik im Bildungssektor bereits darauf abzielte, die Mobilität der Lehrkräfte zu erleichtern. - BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer …
Etwas anderes gilt nur für bestimmte besondere Studiengänge, die sich aufgrund ihrer Eigenart an Personen richten, die eher ihre Allgemeinkenntnisse vertiefen wollen, als daß sie einen Zugang zum Berufsleben anstreben (EuGH, Urteil vom 2. Februar 1988 - Rs. 24/86 -, Slg. 1988, 379 [404] - Blaizot; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 293/83 -, Slg. 1988, 593 [612 ff.] - Gravier). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 19 B 1774/98 EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 293/83 -, a.a.O.; vgl. ferner: EuGH 1993, Urteil vom 29. Januar 1993 - Rs. T-86/91 -, Sammlung EuGH, II - 46 (57).
EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 293/83 -, a.a.O., (613).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - Einschreibungskontingent - …
(8) - Vgl. Urteile vom 13. Februar 1985, Gravier (293/83, Slg. 1985, 593, Randnr. 25), vom 27. September 1988, Kommission/Belgien (42/87, Slg. 1988, 5445, Randnrn. 7 f.), vom 1. Juli 2004, Kommission/Belgien (C-65/03, Slg. 2004, I-6427, Randnr. 25), Kommission/Österreich, in Fn. 7 angeführt, Randnr. 32, und vom 11. Januar 2007, Lyyski (C-40/05, Slg. 2007, I-99, Randnr. 28).(94) - Als Beispiele für Entscheidungen, in denen der Gerichtshof nach Bejahung des Vorliegens einer unmittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit mögliche Rechtfertigungsgründe nicht weiter geprüft hat, vgl. Urteile Gravier, in Fn. 8 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 23.02.2010 - C-310/08
Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines …
- EuGH, 23.02.2010 - C-480/08
Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die in …
- BGH, 06.10.1994 - I ZR 155/90
"Cliff Richard II"; Inlandsschutz ausländischer Urheberrechte
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-209/03
The Queen, auf Antrag von Dany Bidar gegen London Borough of Ealing und Secretary …
- EuG, 11.02.1992 - T-16/90
- EuGH, 11.01.2007 - C-40/05
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 39 EG - Beeinträchtigungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Art. 31 Abs. 2 der Charta - Soziale Grundrechte - Allgemeine Rechtsgrundsätze - …
- EuGH, 30.05.1989 - 242/87
Kommission / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von Richtlinien …
- OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
Kündigung eines Schulvertrages durch Privatschulträger
- EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
Aktionäre können nun doch auf hohe Steuererstattungen hoffen // Nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland // Europarecht nicht betroffen
- EuGH, 05.11.2002 - C-204/01
Klett
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06
Bafög-Regeln für Auslandsstudien // Freizügigkeitsrechte der Studenten verletzt
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1999 - C-411/98
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-76/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-164/07
Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Art. 12 Abs. 1 EG - …
- EuGH, 03.05.1994 - C-47/93
Kommission / Belgien
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1999 - 10 A 12674/98
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2000 - C-184/99
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-153/02
Valentina Neri gegen European School of Economics (ESE Insight World Education …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-40/05
Diskriminierungsverbot - Unionsbürgerschaft - Zugang zur Berufsausbildung - …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Kinder türkischer Arbeitnehmer nach …
- VGH Bayern, 06.03.1990 - 7 CE 89.3708
Immatrikulation eines Deutschen mit anerkannter ausl. Hochschulzugangsb.
- VG Stuttgart, 19.12.1991 - 8 K 3897/89
- EuG, 26.10.1995 - T-185/94
- VG Frankfurt/Main, 03.07.1987 - Fa 71 G 464/87
- EuG, 29.01.1993 - T-86/91
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Françoise Gravier gegen Stadt Lüttich.
Diskriminierungsverbot: Zugang zur Berufsausbildung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
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