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   EuGH, 11.03.1986 - 294/84   

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EuGH, 11.03.1986 - 294/84 (https://dejure.org/1986,1342)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - 294/84 (https://dejure.org/1986,1342)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - 294/84 (https://dejure.org/1986,1342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Adams / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - FRISTEN - BESCHWERENDE MASSNAHME - ANTRAG AUF ERNEUTE PRÜFUNG - KEINE AUSWIRKUNG AUF DIE KLAGEFRIST

  • EU-Kommission

    Adams / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf erneute Prüfung von Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss; Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen für das Auswahlverfahren; Ungültigkeit des Auswahlverfahrens durch verspätete Angriffsmittel

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 3 t

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - FRISTEN - BESCHWERENDE MASSNAHME - ANTRAG AUF ERNEUTE PRÜFUNG - KEINE AUSWIRKUNG AUF DIE KLAGEFRIST

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (30)

  • EuG, 16.09.1993 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    9 Sie erklärt ferner, die Einrede der Unzulässigkeit der Beklagten stütze sich ausschließlich auf eine Rechtsprechung, die auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams/Kommission, Slg. 1986, 977) zurückgehe.

    10 In diesem Zusammenhang bestreitet die Klägerin nicht nur die Richtigkeit der Lösung im Urteil Adams/Kommission, sondern sie hat darüber hinaus in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, daß jedenfalls die Umstände im vorliegenden Fall sich klar von denen der Rechtssache Adams/Kommission unterschieden.

    Zum einen gehe das Urteil Adams/Kommission von der falschen Voraussetzung aus, daß die Stellenausschreibung einen unmittelbar anfechtbaren Rechtsakt darstelle.

    16 Schließlich bestreitet die Klägerin auch die Stichhaltigkeit des dritten in dem Urteil Adams/Kommission erwähnten Grundes, der sich auf den Grundsatz der ordnungsgemässen Verwaltung bezieht.

    17 Darüber hinaus hat die Klägerin in der Sitzung ausgeführt, daß das Urteil Adams/Kommission keinesfalls auf den vorliegenden Fall übertragen werden könne, da die Sachverhalte beider Rechtssachen völlig verschieden seien.

    Dieses Urteil fügt sich in die Rechtsprechung des Gerichtshofes ein, die mit dem genannten Urteil Adams/Kommission beginnt und in dem genannten Urteil Sergio u. a./Kommission näher dargelegt wird.

    25 Im Urteil Adams/Kommission hat der Gerichtshof nämlich in Randnummer 17 entschieden, daß ein Bewerber die Bestimmungen einer Ausschreibung, die ihn nach seiner Meinung beschweren, rechtzeitig anfechten muß.

    26 Im Urteil Sergio u. a./Kommission hat der Gerichtshof die Bedeutung des in dem Urteil Adams/Kommission aufgestellten Grundsatzes wie folgt erläutert: "Der Umstand, daß er die Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nicht fristgerecht angefochten hat, verwehrt es einem Kläger... nicht, Rechtsverstösse zu rügen, zu denen es im Laufe des Auswahlverfahrens gekommen ist, selbst wenn diese Rechtsverstösse auf den Wortlaut der Ausschreibung des Auswahlverfahrens zurückgeführt werden können" (Randnr. 15).

    Für diese besondere Fallgestaltung ist der Gerichtshof also nicht von der Rechtsprechung vor dem Urteil Adams/Kommission abgewichen, die insbesondere in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil Alfieri/Parlament wie folgt niedergelegt ist: "Angesichts des Zusammenhangs zwischen den einzelnen Akten des Einstellungsverfahrens ist jedoch davon auszugehen, daß anläßlich einer gegen spätere Akte eines solchen Verfahrens gerichteten Klage die Rechtswidrigkeit der mit diesem Akt eng verbundenen früheren Akte geltend gemacht werden kann" (Randnr. 3).

    Aus dem Urteil Adams/Kommission ergibt sich nämlich bei seiner Auslegung anhand der genannten späteren Urteile des Gerichtshofes, daß nach den zwingenden Vorschriften über die Klagefristen, von denen in einem solchen Fall nicht ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit abgewichen werden kann, dieser Klagegrund nur dann für unzulässig zu erklären ist, wenn es an einem engen Zusammenhang zwischen der Begründung der angefochtenen Entscheidung und diesem Klagegrund fehlt.

  • EuGH, 28.02.1989 - 100/87

    Basch u.a. / Kommission

    März 1986 in der Rechtssache 293/84 ( Sorani u . a./Kommission, Slg . 1986, 967 ) und in der Rechtssache 294/84 ( Adams u . a./Kommission, Slg . 1986, 977 ) hob der Gerichtshof die Entscheidungen, mit denen der Prüfungsausschuß die Zulassung der Kläger in diesen Rechtssachen zu den Prüfungen abgelehnt hatte, mit der Begründung auf, daß sie keine Möglichkeit hatten, zu den von den Vorgesetzten geäusserten Ansichten Stellung zu nehmen .

    - unrichtige Durchführung der Urteile in den Rechtssachen 293/84 und 294/84, da zum einen die Kläger als zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens zugelassen hätten gelten müssen und zum anderen der Inhalt der den Bewerbern vorgelegten Stellungnahmen ihrer Vorgesetzten nicht nachprüfbar und unrichtig gewesen sei;.

    Mit einer ersten Rüge, die in der Rechtssache 100/87 als Antrag auf Auslegung der oben erwähnten, in den Rechtssachen 293/84 und 294/84 erlassenen Urteile vorgetragen wird, wird der Kommission vorgeworfen, diese Urteile, die die Zulassung der Kläger zu den Prüfungen ohne weitere Formalitäten impliziert hätten, nicht richtig durchgeführt zu haben .

    14 In den Rechtssachen 293/84 und 294/84 hatte die Kommission dem Gerichtshof mitgeteilt, daß die Stellungnahmen, die die Vorgesetzten während der 1983 geführten Gespräche zu den Bewerbern abgegeben hätten, nicht in Protokollen festgehalten worden seien .

    15 Die Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses in den Rechtssachen 293/84 und 294/84 hat die Kläger wieder in ihre Lage vor Erlaß der fraglichen Entscheidungen versetzt .

  • EuGH, 11.08.1995 - C-448/93

    Kommission / Noonan

    Das Gericht hat sich dazu insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977), vom 8. März 1988 in den Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86 (Sergio u. a./Kommission, Slg. 1988, 1399) und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 164/87 (Simonella/Kommission, Slg. 1988, 3807) sowie auf das Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91 (De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365) berufen.

    9 Das Gericht hat ferner darauf hingewiesen (Randnr. 27), daß diese Rechtsprechung im Einklang mit dem Ergebnis stehe, zu dem der Gerichtshof in dem vor dem Urteil Adams u. a./Kommission, a. a. O., ergangenen Urteil vom 7. April 1965 in der Rechtssache 35/64 (Alfieri/Parlament, Slg. 1965, 356, 363) gelangt sei.

    12 Erstens ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes seit dem Urteil Adams u. a./Kommission (a. a. O.), daß es Bewerbern, die die Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nicht fristgerecht angefochten hätten, nicht verwehrt sei, Rechtsverstösse zu rügen, zu denen es im Laufe des Auswahlverfahrens gekommen sei, selbst wenn diese Rechtsverstösse auf den Wortlaut der Ausschreibung des Auswahlverfahrens zurückgeführt werden könnten (Urteil Sergio u. a./Kommission, a. a. O.).

    13 Zweitens würden, wenn die Bewerber die Möglichkeit hätten, die Rechtswidrigkeit klarer und eindeutiger Bedingungen der Ausschreibung des Auswahlverfahrens bis zur Durchführung der letzten Abschnitte dieses Verfahrens geltend zu machen, die Grundsätze der Rechtssicherheit und der ordnungsgemässen Verwaltung verletzt, auf die sich der Gerichtshof im Urteil Adams u. a./Kommission (a. a. O.) für seine Feststellung gestützt habe, daß die Kläger die Bestimmungen der Ausschreibung, die sie nach ihrer Meinung beschwerten, rechtzeitig hätten anfechten müssen.

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Der Kläger könne die Eröffnung dieses Auswahlverfahrens jetzt nicht mehr anfechten, da er dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes binnen drei Monaten nach Ausschreibung des Auswahlverfahrens durch Einlegung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts hätte tun müssen (Urteile vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams/Kommission, Slg. 1986, 977, 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio/Kommission, Slg. 1988, 1399, 1430).

    Es ist ferner festzustellen, daß der Kläger, wenn er die Entscheidung der Eröffnung eines Auswahlverfahrens oder den Inhalt der Ausschreibung des Auswahlverfahrens beanstanden wollte, binnen drei Monaten ab Ausschreibung des Auswahlverfahrens Beschwerde hätte erheben müssen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., S. 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1429 ff.).

    Da der Kläger die Entscheidung der Eröffnung des Auswahlverfahrens CJ 32/88 nicht fristgerecht angefochten hat, kann er sich nicht auf Klagegründe in Zusammenhang mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit dieser Entscheidung stützen, um die Aufhebung der Weigerung, ihn auf die Eignungsliste zu setzen, zu verlangen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    Das eingeschlagene Verfahren stehe somit in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes, der im Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams/Kommission, Slg. 1986, 977, Randnr. 24) das Recht der Bewerber eines Auswahlverfahrens anerkannt habe, zu der über sie geäusserten Ansicht ihrer Vorgesetzten angehört zu werden.

    Das genannte Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, auf das sich der Kläger insoweit berufe, sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da es sich auf ein Auswahlverfahren und nicht auf ein Versetzungsverfahren beziehe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren -

    27 Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 11. März 1986, Adams u. a./Kommission (294/84, EU:C:1986:112, Rn. 17), vom 16. September 1993, Noonan/Kommission (T-60/92, EU:T:1993:74, Rn. 27), und vom 31. Januar 2006, Giulietti/Kommission (T-293/03, EU:T:2006:37, Rn. 42).

    28 Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 11. März 1986, Adams u. a./Kommission (294/84, EU:C:1986:112, Rn. 17), und vom 31. Januar 2006, Giulietti/Kommission (T-293/03, EU:T:2006:37, Rn. 42).

  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    2 Mit zwei Urteilen vom 11. März 1986 in der Rechtssache 293/84 (Sorani u. a./Kommission, Slg. 1986, 967) und in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977) hob der Gerichtshof diese Entscheidungen mit der Begründung auf, die Kläger hätten keine Gelegenheit gehabt, zu den Äusserungen, die ihre Vorgesetzten über sie gegenüber dem Prüfungsausschuß abgegeben hätten, Stellung zu nehmen.

    6) die Beklagte zu verurteilen, Zinsen in Höhe von 8 % auf den Schadensersatzbetrag seit der ersten Beschwerde in dem Verfahren der Rechtssache 294/84 zu zahlen;.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Sie stützt sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977), dessen einschlägige Ausführungen im Abschnitt II A des Sitzungsberichts wiedergegeben sind.

    Die Kläger hätten sich in diesem Fall auf das gleiche Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Hermanus Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977) gestützt, auf das sie sich jetzt berufen, um die Tatsache zu beanstanden, daß ihnen die Antworten ihrer Vorgesetzten auf den Fragebogen nicht zur Stellungnahme vorgelegt wurden.

  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen

    2 Mit zwei Urteilen vom 11. März 1986 in der Rechtssache 293/84 (Sorani u. a./Kommission, Slg. 1986, 967) und in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977) hob der Gerichtshof diese Entscheidungen mit der Begründung auf, die Kläger hätten keine Gelegenheit gehabt, zu den Äusserungen, die ihre Vorgesetzten über sie gegenüber dem Prüfungsausschuß abgegeben hätten, Stellung zu nehmen.

    6) die Beklagte zu verurteilen, Zinsen in Höhe von 8 % auf den Schadensersatzbetrag ab dem Tag der Einlegung der ersten Beschwerde in der Rechtssache 294/84 zu zahlen;.

  • EuG, 13.11.2014 - T-481/11

    Die Kommission durfte die Etikettierung von Zitrusfrüchten, die nach der Ernte

    Generalanwalt Slynn hat in seinen Schlussanträgen, die zum Urteil des Gerichtshofs vom 11. März 1986, Adams u. a./Kommission geführt haben (294/84, Slg. 1986, 977, 978 und 981), ebenfalls die Auffassung vertreten, dass eine einfache "zweite Prüfung" der einer Handlung zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände keine Überprüfung darstellt, die dem Vorliegen einer bestätigenden Handlung entgegensteht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1993 - C-115/92

    Europäisches Parlament gegen Cornelis Volger. - Rechtsmittel - Beamte - Verfahren

  • EuGH, 08.03.1988 - 64/86

    Sergio / Kommission

  • EuG, 01.12.2021 - T-804/19

    HC / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-94/00

    Roquette Frères

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86

    Giovanni Sergio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 08.05.2008 - F-6/07

    Suvikas / Rat

  • EuG, 05.09.2018 - T-671/16

    Villeneuve / Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines

  • EuGH, 06.07.1988 - 164/87

    Simonella / Kommission

  • EuGH, 06.07.1988 - 181/87

    Agazzi Leonard / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1989 - 341/85

    Erik van der Stijl und Geoffrey Cullington gegen Kommission der Europäischen

  • EuGöD, 15.07.2008 - F-28/08

    Pouzol / Rechnungshof

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1995 - C-448/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Muireann Noonan. - Rechtsmittel

  • EuG, 08.05.2008 - T-6/07

    Risto Suvikas gegen Rat der Europäischen Union.

  • EuG, 26.10.2004 - T-207/02

    Falcone / Kommission - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur

  • EuG, 28.01.1993 - T-53/92

    Mireille Piette de Stachelski gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.02.1992 - T-29/91

    Claudia Castelletti und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 10.04.1992 - T-15/91

    Josée Bollendorff gegen Europäisches Parlament. - Zulässigkeit -

  • EuG, 06.04.1992 - T-74/91

    Rocco Tancredi gegen Europäisches Parlament. - Unzulässigkeit.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988 - 164/87

    Luciano Simonella gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.1986 - 294/84 R   

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https://dejure.org/1986,3448
EuGH, 17.12.1986 - 294/84 R (https://dejure.org/1986,3448)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1986 - 294/84 R (https://dejure.org/1986,3448)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 294/84 R (https://dejure.org/1986,3448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls ; Anspruch auf Schadensersatz

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 186; ; EWG-Vertrag Art. 215; ; VO (EWG) Nr. 2176/84 Art. 5; ; VO (EWG) Nr. 2800/86 Art. 4

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN - RICHTERLICHES ERMESSEN - GRENZEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185 UND 186; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.07.1983 - 120/83

    Raznoimport / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1986 - 294/84
    DIE ANTRAGSGEGNERIN VERTRITT UNTER HINWEIS AUF DIE AUSFÜHRUNGEN DES GERICHTSHOFES IN DER RECHTSSACHE 120/83 R ( RAZNOIMPORT/KOMMISSION , SLG. 1983, 2573 ) DIE AUFFASSUNG , DIE MIT DER STELLUNG EINER BÜRGSCHAFT FÜR EINEN BEGRENZTEN ZEITRAUM VON VIER MONATEN VERBUNDENEN KOSTEN SEIEN SEHR GERING UND KÖNNTEN DER ANTRAGSTELLERIN ODER DEN IMPORTEUREN IHRER ERZEUGNISSE KEINESFALLS EINEN SCHWEREN UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADEN VERURSACHEN.

    IN DIESEM ZUSAMMENHANG IST DARAUF HINZUWEISEN , DASS , WIE DER GERICHTSHOF BEREITS IN DER RECHTSSACHE 120/83 R ( RAZNOIMPORT/KOMMISSION , SLG. 1983, 2573 ) AUSGEFÜHRT HAT , SELBST WENN DIE ANTRAGSTELLERIN , DIE DIE EINZIGE SOWJETISCHE EXPORTEURIN DES BETREFFENDEN ERZEUGNISSES IST , DIE KOSTEN FÜR DIESE SICHERHEITSLEISTUNG VORLÄUFIG ÜBERNEHMEN MUSS , UM DIESES ERZEUGNIS VERTREIBEN ZU KÖNNEN , DIESER NACHTEIL FÜR SIE KEINEN SCHWEREN UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADEN DARSTELLEN KANN.

  • EuGH, 07.07.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1986 - 294/84
    12 AUS DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ERGIBT SICH , DASS EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN NUR ERLASSEN WERDEN DÜRFEN , WENN SIE DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE NICHT VORGREIFEN ( SIEHE UNTER ANDEREM DIE VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 60 UND 190/81 R , IBM/KOMMISSION , SLG. 1981, 1857 ), UND DASS DIE IN ARTIKEL 83 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG GENANNTE DRINGLICHKEIT EINES ANTRAGS AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG IM HINBLICK AUF DIE NOTWENDIGKEIT ZU BEURTEILEN IST , EINE VORLÄUFIGE ENTSCHEIDUNG ZU TREFFEN , UM ZU VERHINDERN , DASS DER PARTEI , DIE DIESE ANORDNUNG BEANTRAGT , EIN SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN ENTSTEHT.
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 294/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16771
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 294/84 (https://dejure.org/1985,16771)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1985 - 294/84 (https://dejure.org/1985,16771)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 294/84 (https://dejure.org/1985,16771)
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  • EU-Kommission PDF

    Hermanus Adams und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung zu den Prüfungen eines Auswahlverfahrens

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