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   EuGH, 25.02.1988 - 299/86   

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https://dejure.org/1988,1318
EuGH, 25.02.1988 - 299/86 (https://dejure.org/1988,1318)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1988 - 299/86 (https://dejure.org/1988,1318)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 299/86 (https://dejure.org/1988,1318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Drexl

    EWG-Vertrag, Artikel 95; Richtlinie 77/388 des Rates
    1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson - Berechnungsmethode

  • EU-Kommission

    Drexl

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 95
    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson - Berechnungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus EuGH, 25.02.1988 - 299/86
    Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 ( Gaston Schul, Slg . 1982, 1409 ) ausgeführt hat, muß die Auslegung von Artikel 95 den in den Artikeln 2 und 3 zum Ausdruck gebrachten Zielen des Vertrages Rechnung tragen, zu denen an erster Stelle die Schaffung eines gemeinsamen Marktes gehört, in dem alle Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel mit dem Ziel der Verschmelzung der nationalen Märkte zu einem einheitlichen Markt, dessen Bedingungen denjenigen eines wirklichen Binnenmarkts möglichst nahekommen, beseitigt sind .
  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

    Auszug aus EuGH, 25.02.1988 - 299/86
    Dies wäre der Fall, wenn eine Sanktion gegenüber der Schwere des Verstosses so unverhältnismässig wäre, daß sie zum Hindernis für die vom Gemeinschaftsrecht gewährleistete Freiheit würde ( siehe Urteil vom 3 . Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Stanislaus Pieck, Slg .
  • EuGH, 21.05.1985 - 47/84

    Staatssecretaris van Financiën / Schul

    Auszug aus EuGH, 25.02.1988 - 299/86
    Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 ( Gaston Schul, Slg . 1985, 1491 ) hat der Gerichtshof entschieden, daß bei der Berechnung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der noch im Wert der Ware enthalten ist, in der Weise zu berücksichtigen ist, daß dieser Betrag nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird und darüber hinaus von der bei der Einfuhr geschuldeten Steuer abgezogen wird .
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-389/95

    Siegfried Klattner gegen Elliniko Dimosio (Griechischer Staat). -

    Davon abgesehen führe eine zusätzliche Abgabe von 100 % in den Fällen, in denen die Steuerbelastung hoch sei, wie der vorliegende Fall zeige, praktisch zu einer Einziehung des Fahrzeugs; das aber stehe in klarem Widerspruch zu den Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Drexl(42).

    Im Urteil Drexl wurde nach Vergleich der Sanktionen der italienischen Vorschriften bei Verstössen gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer auf inländische Lieferungen und denen über die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr entschieden, daß, auch wenn sich die Verstösse durch verschiedene Umstände unterschieden, ein offensichtlich unverhältnismässiger Unterschied in der Strenge der vorgesehenen Sanktionen nicht gerechtfertigt sei(44).

    In diesem Fall kämen die vom Gerichtshof in den Urteilen Drexl und "Patron" erarbeiteten Grundsätze zum Tragen(50).

    (27) - Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213, Randnr. 17).

    (30) - Urteile vom 2. Oktober 1991 in der Rechtssache C-7/90 (Vandevenne, Slg. 1991, I-4371), in der Rechtssache 299/86 (Drexl, a. a. O., Randnr. 18) und vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88 (Meßner, Slg. 1989, I-4209, Randnr. 14).

    (37) - Urteil in der Rechtssache 299/86, Drexl, a. a. O.

    (42) - Urteil in der Rechtssache 299/86, a. a. O.

    (44) - Urteil in der Rechtssache 299/86, a. a. O., Randnr. 23; vgl. auch Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, "Patron", Slg. 1993, I-4413).

    (50) - Urteil in der Rechtssache C-299/86, Drexl, a. a. O., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91

    Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot.

    Ist im Rahmen des Abkommens EWG°Österreich eine nationale Regelung, die Verstösse gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger bestraft als Verstösse gegen Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei der Veräusserung von Gegenständen im Inland mit Artikel 18 dieses Abkommens vereinbar, wenn der Unterschied in der Bestrafung auch angesichts der Antwort auf eine vergleichbare Frage im Gemeinschaftsrahmen in dem zu Artikel 95 EWG-Vertrag ergangenen Urteil vom 25. Februar 1988 (Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ausser Verhältnis zu dem Unterschied zwischen beiden Arten von Verstössen steht?.

    Das Urteil Drexl muß daher so verstanden werden, daß es nur für Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten gilt(1).

    Nach Auffassung von Metalsa rechtfertigen Geist und Zielsetzungen des Abkommens eine ähnliche Auslegung des Artikels 18 des Übereinkommens, wie sie der Gerichtshof in bezug auf Artikel 95 EWG-Vertrag im Urteil Drexl vertreten hat.

    Wir müssen daher die Auslegung des Artikels 95 durch den Gerichtshof im Urteil Drexl betrachten und prüfen, ob diese Auslegung auf Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens übertragen werden kann, wenn man diesen unter Berücksichtigung seiner Zielsetzungen auslegt.

    Im Urteil Drexl untersuchte der Gerichtshof die Frage, ob ein System von Strafmaßnahmen, nach dem Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger bestraft werden als Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei inländischen Umsätzen, gegen Artikel 95 EWG-Vertrag, den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-276/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    Insoweit ist die Kommission der Ansicht, Artikel 414 sei mit Artikel 95 des Vertrages unvereinbar, da er gegen den im Urteil Drexl ( 5 ) aufgestellten Grundsatz verstoße.

    I - Zu der Rüge, Artikel 414 des Code des douanes verstoße gegen den im Urteil Drexl aufgestellten Grundsatz.

    Um diese Rüge angemessen prüfen zu können, sind zunächst einige Bemerkungen zu dem im Urteil Drexl entwickelten Grundsatz zu machen und anschließend die genaue Tragweite des von der Kommission erhobenen Vorwurfs zu definieren.

    Die erste Rüge der Kommission, wonach Artikel 414 des Code des douanes gegen den im Urteil Drexl aufgestellten Grundsatz verstößt, ist daher zurückzuweisen.

    ( 5 ) Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213).

  • EuGH, 02.05.2018 - C-574/15

    Scialdone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der

    Unterscheiden sich zwei Arten von Verstößen durch verschiedene Umstände, die sowohl die Tatbestandsmerkmale des Verstoßes als auch seine mehr oder weniger leichte Aufdeckung betreffen, so bringen es diese Unterschiede namentlich mit sich, dass der betreffende Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, beide Kategorien von Verstößen ein und derselben Regelung zu unterwerfen (Urteil vom 25. Februar 1988, Drexl, 299/86, EU:C:1988:103, Rn. 22).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

    Diese Sanktionen müssen daher zur Erreichung des angestrebten Zieles angemessen und erforderlich sein, ohne die Grenzen dessen zu überschreiten, was hierfür unerläßlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, I-1213, Randnr. 18).
  • BFH, 19.02.2014 - XI R 9/13

    Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten)

    Dies gebietet, die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen jedenfalls auf Entnahmen für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen nicht anzuwenden; denn die von Privatpersonen im Inland umsatzsteuerpflichtig erworbenen Gegenstände bleiben bei ihrer Ausfuhr durch die Privatperson mit Mehrwertsteuer im Verhältnis ihres Wertes im Zeitpunkt der Ausfuhr belastet (vgl. allgemein EuGH-Urteil vom 25. Februar 1988  299/86 --Drexl--, Slg. 1988, 1213, HFR 1989, 450, Rz 10; s.a. EuGH-Urteil vom 5. Mai 1982 15/81 --Gaston Schul Douane Expediteur--, Slg. 1982, 1409, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1252, Rz 15).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-276/91

    Kommission / Frankreich

    Erstens seien sie strenger als die Sanktionen, die bei Verstössen verhängt würden, die bei im Inland getätigten Geschäften begangen worden seien, und dieser Unterschied stehe ausser Verhältnis zu der Verschiedenartigkeit der beiden Kategorien von Verstössen (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213).

    13 Zur Rüge der Kommission hinsichtlich des Mißverhältnisses zwischen den Sanktionen macht die französische Regierung weiter geltend, daß die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 95 des Vertrages so, wie er im genannten Urteil Drexl ausgelegt worden sei, nicht verpflichtet seien, für Verstösse gegen die Vorschriften über die bei der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer und für Verstösse gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei im Inland abgewickelten Geschäften die gleichen Sanktionssysteme vorzusehen.

    15 Jedoch kann, wie der Gerichtshof im erwähnten Urteil Drexl ausgeführt hat, die mehr oder weniger grosse Schwierigkeit, mit der ein Verstoß aufgedeckt werden kann, einen offensichtlich unverhältnismässigen Unterschied in der Strenge der für die beiden Kategorien von Verstössen vorgesehenen Sanktionen nicht rechtfertigen.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-155/08

    EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog.
  • EuGH, 03.03.2020 - C-482/18

    Das mit der ungarischen Werbesteuer zusammenhängende Sanktionssystem ist nicht

    Es ist darauf hinzuweisen, dass Sanktionsregelungen auf steuerlichem Gebiet zwar mangels unionsrechtlicher Harmonisierung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, aber nicht dazu führen dürfen, dass die im AEU-Vertrag vorgesehenen Freiheiten beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1988, Drexl, 299/86, EU:C:1988:103, Rn. 17).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-338/01

    Kommission / Rat

    Da sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, dass die Vorschriften über die Einzelheiten der Beitreibung der Abgaben und über Sanktionen von Verstößen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerzahlung der internen Steuergesetzgebung der Mitgliedstaaten unterlägen (vgl. Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79, Kommission/Irland, Slg. 1980, 481, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213), fielen auch die mit der Richtlinie 2001/44 eingeführten Vorschriften unter diese Steuergesetzgebung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99

    Louloudakis

  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-221/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt P. Cruz Villalón haben türkische Staatsangehörige

  • EuGH, 01.07.1993 - C-312/91

    Metalsa

  • EuGH, 29.04.2010 - C-102/09

    Camar - Völkerrechtliche Verträge - Abkommen von Jaunde - Viertes

  • EuGH, 11.06.2009 - C-157/08

    Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94

    Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-29/95

    Eckehard Pastoors und Trans-Cap GmbH gegen Belgischer Staat. - Straßenverkehr -

  • EuGH, 26.02.1991 - 120/88

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-145/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97

    Schoonbroodt

  • EuGH, 26.02.1991 - C-159/89

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 26.02.1991 - C-119/89

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1992 - C-131/91

    "K" Line Air Service Europe BV gegen Eulaerts NV und Belgischer Staat. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-339/89

    Alsthom Atlantique SA gegen Compagnie de construction mécanique Sulzer SA.

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Rechtsprechung
   RG, 06.11.1886 - Rep. I. 299/86   

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RG, 06.11.1886 - Rep. I. 299/86 (https://dejure.org/1886,194)
RG, Entscheidung vom 06.11.1886 - Rep. I. 299/86 (https://dejure.org/1886,194)
RG, Entscheidung vom 06. November 1886 - Rep. I. 299/86 (https://dejure.org/1886,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Rückgabe von Inhaberpapieren zu erzwingen, welche in Preußen ohne Königliche Genehmigung ausgegeben sind?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzwingung der Rückgabe von in Preußen ohne Königliche Genehmigung ausgegebenen Inhaberpapieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 19, 282
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14471
Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86 (https://dejure.org/1987,14471)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - 299/86 (https://dejure.org/1987,14471)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 299/86 (https://dejure.org/1987,14471)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Rainer Drexl.

    Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren durch Privatpersonen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86
    1 - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Slg 1982, 1409; Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Slg. 1985, 1491.

    - Siehe das Urteil in der Rechtssache 15/81, a. a. O. .

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86
    - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79, Slg. 1980, 481.
  • EuGH, 03.10.1985 - 249/84

    Ministère public / Profant

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86
    11 - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 249/84, Slg. 1985, 3237.
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