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   BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98   

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https://dejure.org/1998,7604
BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98 (https://dejure.org/1998,7604)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.1998 - 2St RR 86/98 (https://dejure.org/1998,7604)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 2St RR 86/98 (https://dejure.org/1998,7604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 183
    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 72
  • NStZ 1998, 515 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98
    Dies ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.3.1989 (BGHSt 36, 145 ) - soweit ersichtlich - unbestritten.
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98
    Dem Täter muß nachgewiesen werden, daß er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuellen Belästigungen oder Zumutungen (vgl. Ritze JZ 1980, 91/92; Kiehl NJW 1989, 3003/3005; OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 ).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98
    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt deutlich gemacht hat, voraus, daß in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182 ; 1995, 129).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 396/95

    Exhibitionistische Handlungen - Strafaussetzung zur Bewährung - Prognose

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98
    a) Eine exhibitionistische Handlung gemäß § 183 StGB ist dadurch gekennzeichnet, daß der Täter einem anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied vorweist, um sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder zu befriedigen (BGHR § 183 Abs. 1 StGB exhibitionistische Handlung 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 183 Rn. 5; LK/Laufhütte StGB 11. Aufl. § 183 Rn. 2; SK/Horn StGB § 183 Rn. 2; Lackner StGB 22. Aufl. § 183 Rn. 2; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 25. Aufl. § 183 Rn. 3).
  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98
    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt deutlich gemacht hat, voraus, daß in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182 ; 1995, 129).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Denn eine exhibitionistische Handlung im Sinne von § 183 StGB ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass der Täter einem anderen - regelmäßig einer Frau, einem Kind oder einem Jugendlichen - ohne dessen Einverständnis und häufig überraschend sein entblößtes Geschlechtsteil in der Absicht vorweist, sich selbst allein dadurch oder zusätzlich durch die beobachtete (und vom Täter erhoffte) Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder - in der Regel durch Masturbation - zu befriedigen; unerheblich ist demgegenüber, ob die Handlungsmotivation des Täters (zugleich) auf eine sexuelle Erregung des Opfers abzielt (BayObLGSt 1998, 89 ff. = NJW 1999, 72 f.; BGHR § 183 Abs. 1 StGB Exhibitionistische Handlung 1; Fischer § 183 Rn. 5; Schönke/Schröder- Perron/Eisele StGB 28. Aufl. § 183 Rn. 3; MüKo/ Hörnle StGB § 183 Rn. 6; LK- Laufhütte/Roggenbuck StGB 12. Aufl. § 183 Rn. 2, 3 und SK- Wolters StGB 8. Aufl. § 183 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 3 RVs 67/12

    Anforderungen an einen Strafantrag; Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Eine exhibitionistische Handlung im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, sowie der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung nur dann vor, wenn der (männliche) Täter einem anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied in der Absicht vorweist, sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des anderen sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder zu befriedigen (BGH, Urteil vom 5. September 1995 - 1 StR 396/95 - ; BGH bei Holtz, MDR 1983, 619 [622]; BayObLG, NJW 1999, 72; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 412; OLG Bamberg, BeckRS 2011, 07219; Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 183 Rdnr. 2; SK-StGB/Wolters, § 183 Rdnr. 2; Fischer, a.a.O., § 183 Rdnr. 5), wobei es für die Tatbestandsverwirklichung unschädlich ist, wenn der Täter zusätzlich zu dieser Erregungs-/Befriedigungsabsicht eine spätere freiwillige sexuelle Zuwendung seines Opfers erhofft (so wohl i.E. BayObLG, a.a.O.; ebenso Laufhütte/Roggenbuck, a.a.O., Rdnr. 3; Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14

    Exhibitionistische Handlungen (Definition der exhibitionistischen Handlung: Ziel

    Dass der Täter sein Geschlechtsteil bereits zu diesem Zweck entblößt hat, setzt die Vorschrift hingegen nicht voraus (aA BayObLG NJW 1999, 72, 73).
  • OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06

    Beleidigung durch Griff zwischen die Beine

    Die von der Revision herangezogenen Entscheidungen (BGH NStZ 1993, 182 ; BayObLGSt 1998, 89 ; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562 ) sind entweder im Sachverhalt nach den dort festgestellten Gesamtumständen nicht vergleichbar oder führten im Ergebnis lediglich zu einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellungen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuelle Belästigung, Zumutung oder Neugierde (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960; BayObLGSt 1998, 89, 91).
  • BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von

    Dient die Handlung dagegen lediglich der Vorbereitung eines anderen Sexualdelikts, ist sie nicht exhibitionistisch (BayObLG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 2 St RR 86/98, NJW 1999, 72, 73).
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