Rechtsprechung
   BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2194
BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00 (https://dejure.org/2001,2194)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2Z BR 104/00 (https://dejure.org/2001,2194)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2Z BR 104/00 (https://dejure.org/2001,2194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Beseitigung eines Wintergartens; Nachbarrechtliche Vorschriften; Privatrecht; Öffentliches Recht; Wohnungseigentum; Bauliche Veränderung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wintergarten - Anspruch auf Beseitigung - Abstandsfläche

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; BayBO Art. 6; ; BayBO Art. 7; ; AGBGB Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; BayBO Art. 6, 7; AGBGB Art. 43
    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 1106/98
  • LG München I - 1 T 7180/00
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1456
  • NZM 2001, 815
  • ZMR 2001, 563
  • BauR 2001, 1301 (Ls.)
  • BayObLGZ 2001, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Weiterhin zutreffend ist es davon ausgegangen, dass diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil die gesetzliche Regelung durch Nr. 4.14. GO wirksam (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236) abbedungen ist.

    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).

  • BayObLG, 18.12.2000 - 5Z RR 570/99

    Einhaltung von Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).

    bb) Steht durch die Baugenehmigung fest, dass der Bauherr nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss das der Nachbar gegen sich gelten lassen (BayObLGZ 2000, 355/362; Senatsbeschluss vom 23.1.2001).

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Sollte der Entscheidung des Senats vom 12.9.1996 (WÜM 1996, 789 = NJW-RR 1997, 269) etwas anderes zu entnehmen sein, wird daran nicht festgehalten.
  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    GO in Bezug genommenen Freiflächenpläne ist der Umfang der Sondernutzungsrechte zu bestimmen; maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in den Freiflächenplänen (vgl. BayObLG NZM 2000, 1011/1012 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77
    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 25 U 162/12

    Geräuschimmissionen durch Luftwärmepumpen

    Allerdings wird für den auf einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Schutzvorschriften fußenden quasinegatorischen Beseitigungsanspruch die Auffassung vertreten, er werde auch ohne ausdrücklich erteilten Dispens (vgl. § 63 HBO) durch eine Baugenehmigung ausgeschlossen, soweit deren Unbedenklichkeitserklärung auch die als verletzt gerügte Schutznorm umfasst (BayObLG, NJW-RR 2001, 1456, 1457; OLG Hamm, ZMR 2006, 707, juris Rdn. 20; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143).
  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts:

    Steht durch die Baugenehmigung aufgrund ihrer Legalisierungswirkung fest, dass der Bauherr nicht gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, haben hiervon auch die Zivilgerichte auszugehen; der Nachbar muss diese Feststellung daher gegen sich gelten lassen (so zutreffend die ganz h.M.: BayObLGZ 2000, 355, 362; 2001, 41, 46; OLG Hamm, ZWE 2006, 346, 349; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., Kapitel 1 Rn. 100 f.; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, Rn. 877 ff.; Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl., Rn. 2626; Papier in Festschrift Weyreuther, 1993, 291, 301 ff.; Bartlsperger, VerwArch 60 [1969], 35, 59; Breuer, DVBl. 1983, 431, 438; Dolderer, DVBl. 1998, 19, 24 f.; Manssen, NVwZ 1996, 144, 146; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143; Arbeitskreis Bauliches Nachbarrecht, BBauBl 1991, 10, 21 f.).
  • BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04

    Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern

    Dies ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Allerdings kann die Teilungserklärung in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG (siehe etwa BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 829 sowie Niedenführ/Schulze § 22 R n. 30 m. w. N.) bestimmen, dass kein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Bauteilen ändern darf.

    Schließlich folgt aus § 6 Abs. 1 GO, dass die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander weitgehend dem von Nachbarn annähern wollten (siehe z.B. BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 472).

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen -

    (1) Weil in der Gemeinschaftsordnung die Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen ist, sind für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung des Anbaus verlangen können, nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgeblich, sondern die hier entsprechend anwendbaren allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (BayObLG ZMR 2001, 472; ZMR 2001, 362; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).

    Der Senat hat dies in seiner vorangegangenen Entscheidung vom 23.1.2001 abweichend beurteilt und seine Rechtsprechung in einem Beschluss vom 21.2.2001 nochmals ausdrücklich und in Auseinandersetzung mit seiner früheren Rechtsauffassung bestätigt (BayObLGZ 2001, 41/44 f.).

  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen

    Das Zustimmungserfordernis der übrigen Wohnungseigentümer kann durch die Gemeinschaftsordnung abgedungen werden (allgemeine Meinung; z.B. BayObLG NZM 2001, 815).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06

    Wohnungseigentum: Einbau einer neuen Hauseingangstür bei einer Doppelhaushälfte

    In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05

    Veränderungen an nicht tragender Trennwand zweier Eigentumswohnungen - keine

    Für die Lattenrostabtrennung sind daher die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 2001, 41/45).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

  • OLG Hamm, 09.01.2009 - 15 Wx 142/08

    Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht

  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04

    Prüfung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks - Auswirkungen der

  • LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10

    Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu

  • BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04

    Anlage eines Teiches aufgrund Gemeinschaftsordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht