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   BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93   

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https://dejure.org/1993,5553
BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93 (https://dejure.org/1993,5553)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1993 - 2Z BR 105/93 (https://dejure.org/1993,5553)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 2Z BR 105/93 (https://dejure.org/1993,5553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bestimmung über die Gestaltung des Pflanzbeets auf einer gemeinschaftlichen Dachterrasse durch Mehrheitsbeschluss; Kriterien für die Abgrenzung von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum; Umfang der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilentscheidungen in Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93
    Sie sind deshalb gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG WuM 1987, 91 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1989, 1293/1294; 1991, 976/977).

    Diese gesetzliche Verpflichtung der Antragsteller können die übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 WEG näher konkretisieren (vgl. BayObLG WuM 1992, 152/153 und 707), wobei sie dem Gebrauch durch die Antragsteller derartige Grenzen setzen dürfen, daß eine Gefährdung der Dachhaut durch das Pflanzbeet von vorneherein ausscheidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 976/977; BayObLG WE 1992, 203; BayObLG WuM 1993, 206).

  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 2 Z 98/86

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts in

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93
    Sie sind deshalb gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG WuM 1987, 91 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1989, 1293/1294; 1991, 976/977).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93
    Sie sind deshalb gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG WuM 1987, 91 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1989, 1293/1294; 1991, 976/977).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93
    Als Nachteil hat der Senat z.B. angesehen eine Erschwerung bei der Feststellung, Zuordnung und Behebung von Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum (BayObLGZ 1990, 120/123) oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG WE 1989, 65/66).
  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 145/91

    Zweckbestimmung für eine zu einer Wohnanlage gehörenden Grünfläche

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93
    Diese gesetzliche Verpflichtung der Antragsteller können die übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 WEG näher konkretisieren (vgl. BayObLG WuM 1992, 152/153 und 707), wobei sie dem Gebrauch durch die Antragsteller derartige Grenzen setzen dürfen, daß eine Gefährdung der Dachhaut durch das Pflanzbeet von vorneherein ausscheidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 976/977; BayObLG WE 1992, 203; BayObLG WuM 1993, 206).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Festgestellt ist nur, dass der Beklagte auf dem Dachgarten einen Dachvorbau errichtet hat und dass der Dachgarten, was nach § 5 WEG mit ähnlichen Einschränkungen wie bei Balkonen (dazu: Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 58-61) rechtlich möglich ist (BayObLG, WuM 1994, 152, 153; OLG Celle, OLGR 2007, 396, 397; OLG Hamm, ZWE 2007, 135, 139; OLG München, ZWE 2012, 316 f.; Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 68; Hügel/Elzer, WEG, § 5 Rn. 40 Stichwort Dachterrasse; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 19), ausweislich der Teilungserklärung zum Sondereigentum des Beklagten gehört.

    Diese Einschränkung wird vor allem durch § 14 Nr. 1 WEG in der Weise konkretisiert, dass jeder Wohnungseigentümer von seinem Sondereigentum nur in solcher Weise Gebrauch machen darf, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst (vgl. BayObLG, WuM 1994, 152, 153).

  • LG Köln, 08.01.2009 - 29 S 67/08

    Unzulässige Fotoaufnahme des Saunabereichs einer Dachterasse

    Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass Wohnungseigentümer auch durch Mehrheitsbeschluss gem. §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2 WEG festlegen können, in welcher Weise Pflanzbeete auf einer im Sondereigentum stehenden Dachterrasse oder Gartenfläche angelegt werden dürfen, wenn nur so der Gefahr von Schäden für das darunter liegende gemeinschaftliche Eigentum begegnet werden kann (BayObLG, WuM 1994, 152; WuM 1993, 206).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 3 Wx 79/01

    Wohnungseigentum - Selbsthilferecht - Überhang - Gemeinschaftsverhältnis der

    Es können aber auch die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss nach § 15 Abs. 2 WEG festlegen, in welcher Weise die Bepflanzung von im Sondereigentum stehenden Terrassen vorgenommen werden darf (BayObLG Beschluss vom 17.12.93, 2 ZBR 105/93).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

    Es soll die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit in ein und demselben Verfahren gewährleistet sein, auch die unterschiedliche Bewertung von Vorfragen soll ausgeschlossen werden (vgl. BGH NJW 1999, 1035 m.w.N.; BayObLG WuM 1994, 152/153).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Sondereigentumsfähig sind auch die Bodenbeläge von Balkonen (OLG Düsseldorf NZM 2002, 443; OLG München NZM 2007, 369) und auch von Dachterrassen (BayObLG WuM 1994, 152; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O.), aber nur, wenn sie keine Isolierungs-funktion haben (OLG Frankfurt OLGZ 1987, 23; Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten, a.a.O.).
  • OLG München, 24.07.2006 - 34 Wx 56/06

    Teilbarkeit des Verfahrensgegenstandes bei mehreren Unterlassungs- und

    a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist Voraussetzung für eine Teilentscheidung, dass es sich um einen teilbaren Verfahrensgegenstand handelt und ein Teil des geltend gemachten Anspruchs in der Weise zur Entscheidung reif ist, dass er vom Verlauf des Verfahrens über den Rest nicht mehr berührt werden kann (BayObLG WuM 1994, 152; OLG Zweibrücken NZM 1999, 858; Palandt/Bassenge BGB 65. Aufl. § 45 WEG Rn. 1).
  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 9 WF 98/99

    Klage auf Auskunft und Zahlung von Ehegattenunterhalt; Auferlegung der Kosten bei

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