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   BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01   

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BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01 (https://dejure.org/2002,1969)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2Z BR 109/01 (https://dejure.org/2002,1969)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2Z BR 109/01 (https://dejure.org/2002,1969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 744 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • archive.org

    §§ 744, 1004 BGB; §§ 14, 15, 22 WEG
    Berücksichtigung einer bereits vereinbarten Gemeinschaftsordnung für das Verhältnis der Miteigentümer einer zu bildenden Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer - Kein Ausschluß des Unterlassungsanspruchs wegen schädlicher Auswirkungen aufgrund grundsätzlicher Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Mobilfunk-Sendeanalge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betrieb einer Sendeanlage; Zukünftiges Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Anwendbarkeit der Gemeinschaftsordnung; Vollzug der Teilungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1022
  • NZM 2002, 441
  • ZMR 2002, 610
  • BayObLGZ 2002, 82
  • BayObLGZ 2002, 83
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Denn § 17 a GVG gilt entsprechend für das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht (BGHZ 130, 159/163; BayObLG NJW-RR 1992, 597).

    b) Die materiell-rechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sind für das Verhältnis der Beteiligten untereinander freilich nicht anwendbar, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft mangels Eintragung im Grundbuch noch nicht entstanden ist (vgl. § 3 WEG i.V.m. § 4 WEG) und bei Begründung von Wohnungseigentum durch eine Teilungserklärung nach § 3 WEG eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht entsteht (BayObLG NJW-RR 1992, 597/598; Staudinger/Rapp WEG § 3 Rn. 41; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Anh. § 10 Rn. 3 a.E.).

  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 9 U 103/00

    Anbringung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Allerdings stellt die Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Dach oder am Kamin einer Wohnungseigentumsanlage eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar (OLG Schleswig NZM 2001, 1035/1037).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00

    Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Freilich versteht die herrschende Rechtsprechung als Nachteile bei baulichen Veränderungen auch lästige Immissionen (BayObLG NZM 2001, 895/896; NJW 1981, 690/691).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Denn § 17 a GVG gilt entsprechend für das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht (BGHZ 130, 159/163; BayObLG NJW-RR 1992, 597).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Auch lässt sich derzeit nicht feststellen, dass die vom Gesetzgeber dadurch getroffenen Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Wellen gänzlich ungeeignet oder völlig untauglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder dass sie erheblich dahinter zurückbleiben (BVerfG NJW 1997, 2509; OVG Koblenz WuM 2061, 561/562).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00

    Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Darf ein Wohnungseigentümer nach der Gemeinschaftsordnung ohne Zustimmung anderer beeinträchtigter Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen vornehmen, so ist die Begründetheit eines Beseitigungsverlangens regelmäßig nur an den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zu messen (BayObLG ZMR 2001, 363 und 472).
  • OLG Celle, 04.09.1997 - 4 W 187/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verhältnis der

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Der Senat entnimmt hieraus eine konkludente (§§ 133, 157 BGB) Vereinbarung der Beteiligten, schon jetzt ihr Miteigentum rechtlich wie Wohnungs- oder Teileigentum zu behandeln und ihre gegenseitigen Mitwirkungs- und Abwehrrechte so zu gestalten, wie es künftig in der Wohnungseigentümergemeinschaft geschehen soll (siehe auch OLG Celle MDR 1998, 397; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 1098; MünchKomm/Karsten Schmidt BGB 3. Aufl. §§ 744, 745 Rn. 13).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    e) Im Kern zutreffend prüft das Landgericht einen individuellen Unterlassungsanspruch des Antragstellers, der gemäß der Teilungserklärung inhaltlich entsprechend § 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB (BayObLG NJW-RR 1994, 598; Pick in Bärmann/ Pick/Merle § 15 Rn. 30) ausgestaltet ist.
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Freilich versteht die herrschende Rechtsprechung als Nachteile bei baulichen Veränderungen auch lästige Immissionen (BayObLG NZM 2001, 895/896; NJW 1981, 690/691).
  • OLG Stuttgart, 10.12.1986 - 13 U 57/86

    Unterlassungsklage des Eigentümers einer Garage bezüglich des Parkens von PKW auf

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
    Der Senat entnimmt hieraus eine konkludente (§§ 133, 157 BGB) Vereinbarung der Beteiligten, schon jetzt ihr Miteigentum rechtlich wie Wohnungs- oder Teileigentum zu behandeln und ihre gegenseitigen Mitwirkungs- und Abwehrrechte so zu gestalten, wie es künftig in der Wohnungseigentümergemeinschaft geschehen soll (siehe auch OLG Celle MDR 1998, 397; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 1098; MünchKomm/Karsten Schmidt BGB 3. Aufl. §§ 744, 745 Rn. 13).
  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85

    Sondereigentum an Kraftfahrzeugstellplätzen im Freien

  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer

    Eine erhebliche Beeinträchtigung ist aber nicht erforderlich; nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht (BayOblG, NZM 2002, 441, 442).

    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).

    Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 83, 84; OLG München, OLGR 2007, 73; BayObLG, NZM 2002, 441, 443; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12).

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

    Nach überwiegender Ansicht fehlt es insoweit an einem Bedürfnis für die vorverlagerte Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen Regeln, da die Wohnungseigentümergemeinschaft schon mit dem Vollzug der Aufteilung durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher entstehe (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 597, 598; ZWE 2001, 74; NJW-RR 2002, 1022; KG, ZWE 2001, 275, 277; aus der Literatur etwa Zimmer in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 3 Rn. 4b; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 5. Aufl., § 10 Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

    Auch das Oberlandesgericht Hamm und das Bayerische Oberste Landesgericht haben ausgeführt, dass die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren für die in unmittelbarer Nähe zu der Anlage wohnenden Menschen ausgehen, für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung ausreicht, die ein Wohnungseigentümer nach dem Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinnehmen muss (OLG Hamm NJW 2002, 1730 ff., BayObLGZ 2002, 82 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Soweit in der obergerichtlichen Zivilrechtsprechung teilweise Abwehransprüche von Wohnungseigentümern gegen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen gegen ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht werden, weil gegenwärtig eine Gefährdung durch solche Anlagen nicht auszuschließen sei, wird dies mit der besonders engen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet (vgl. BayObLG, Beschl. v. 20.03.2002 - 2Z BR 109/01 - und OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2002 - 15 W 287/01 -, beide Juris).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 115/03

    Voraussetzungen für die Beseitigung einer Mobilfunkantenne - Mobilfunkantenne,

    Es ist nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn ein Antrag auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen wird, wenn bei einem Umgebungswert von 1, 33 % des nach der 26. BImSchV zulässigen Grenzwerts die Räume eines Wohnungseigentümers mit maximalen Werten zwischen 0, 96 % und 8, 63 % des zulässigen Grenzwerts belastet werden (Folgeentscheidung zu BayObLGZ 2002, 82).

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat der Senat am 20.3.2002 den Beschluss des Landgerichts vom 28.5.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BayObLGZ 2002, 82).

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

    Denn § 17a GVG gilt entsprechend für das Verhältnis von Prozessgericht zu Wohnungseigentumsgericht (BGHZ 130, 159/163; BayObLGZ 2002, 82/84 f.).

    Wegen § 17a GVG hat der Senat demnach nicht zu überprüfen, ob der Rechtsweg zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 82/85; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 17a GVG Rn. 24).

  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Vielmehr ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die in der Teilungserklärung getroffene Regelung lediglich eine Befreiung von der Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer für die in der Errichtung der Anlage liegende optisch nachteilige bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG enthält oder ob von dem Ausschluss des Zustimmungserfordernisses auch die mit dem Betrieb der Anlage verbundenen möglichern gesundheitlichen Nachteile erfasst sind (vgl. BayObLG NZM 2002, 441 = ZMR 2002, 610; Senat NZM 2002, 612 = ZMR 2002, 702).
  • LG Freiburg, 03.03.2005 - 3 S 19/01

    Wohnraummiete: Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlage; Fürsorgepflicht des

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz hingewiesen haben (OLG Hamm, NJW 2002, 1730 f; BayObLG NZM 2002, 441) vermögen diese den Anspruch ebenfalls nicht zu begründen.
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    Eine bestehende Duldungspflicht folgt nur gegenüber solchen baulichen Maßnahmen, durch die dem betroffenen Wohnungseigentümer kein Nachteil (BayObLG ZWE 2002, 309) erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht; ob die Maßnahme für die Gemeinschaft zwingend erforderlich ist, ist nicht entscheidend (BGHZ 73, 196, 201; BayObLG WuM 1988, 319).
  • BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts bei Unzuständigkeit

  • LG Kempten, 14.01.2004 - 5 S 2572/02

    Mietminderung wegen gesundheitsgefährdendem Mobilfunkmast?

  • AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980a C 44/21

    Anordnung des Bauamts hilft Eigentümern nicht weiter

  • AG Leipzig, 15.04.2003 - 12 C 13191/02
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