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   BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97   

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https://dejure.org/1998,9516
BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97 (https://dejure.org/1998,9516)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1998 - 2Z BR 111/97 (https://dejure.org/1998,9516)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 2Z BR 111/97 (https://dejure.org/1998,9516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber den übrigen Eigentümern einer Wohnanlage für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen; Wahrnehmung von Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; Annahme einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Instandsetzung; Eigenhilfe; Entlohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 670, 677 ff., 812 ff.
    Voraussetzungen für das Verlangen einer Vergütung für einen Wohnungseigentümer nach der Entfaltung von Tätigkeiten bei der Instandsetzung von gemeinschaftlichem Eigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97

    Haftung eines Verwalters für Wasserschäden

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97
    Die Antragsgegner haben die ihnen bekannte Tätigkeit der Antragstellerin über längere Zeit hinweg unwidersprochen hingenommen; dies spricht für den Abschluß eines Auftragsvertrags und gegen eine Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Senatsbeschluß vom 29.1.1998, 2Z BR 53/97; MünchKomm/Seiler BGB 3. Aufl. § 681 Rn. 5).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97
    c) Bereicherungsansprüche der Antragstellerin kommen bei berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag nicht in Betracht (BGH NJW 1993, 3196 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

    Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft zählt grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen (so auch BayObLG vom 07.05.1998, 2Z BR 111/97; BayObLG vom 09.06.1988, BReg 2 Z 1/88, Rn. 20; OVG Berlin vom 15.10.1996, 8 B 102.96).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03

    Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung

    Zwar handelt es sich bei den entsprechenden Tätigkeiten offensichtlich um Angelegenheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die in der Regel ohnehin den Eigentümern und insbesondere auch dem Verwalter obliegt; dies macht es grundsätzlich erforderlich, etwa einen Anspruch auf eine Vergütung von vornherein deutlich zu machen (vgl. BayObLG WuM 1998, 676).
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