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BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber den übrigen Eigentümern einer Wohnanlage für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen; Wahrnehmung von Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; Annahme einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Instandsetzung; Eigenhilfe; Entlohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 670, 677 ff., 812 ff.
Voraussetzungen für das Verlangen einer Vergütung für einen Wohnungseigentümer nach der Entfaltung von Tätigkeiten bei der Instandsetzung von gemeinschaftlichem Eigentum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenfeldbruck - UR II 7/96
- LG München II, 24.07.1997 - 2 T 1557/97
- BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
Haftung eines Verwalters für Wasserschäden
Auszug aus BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97
Die Antragsgegner haben die ihnen bekannte Tätigkeit der Antragstellerin über längere Zeit hinweg unwidersprochen hingenommen; dies spricht für den Abschluß eines Auftragsvertrags und gegen eine Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Senatsbeschluß vom 29.1.1998, 2Z BR 53/97;… MünchKomm/Seiler BGB 3. Aufl. § 681 Rn. 5). - BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91
Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag
Auszug aus BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97
c) Bereicherungsansprüche der Antragstellerin kommen bei berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag nicht in Betracht (BGH NJW 1993, 3196 m.w.N.).
- LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14
Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren …
Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft zählt grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen (so auch BayObLG vom 07.05.1998, 2Z BR 111/97;… BayObLG vom 09.06.1988, BReg 2 Z 1/88, Rn. 20; OVG Berlin vom 15.10.1996, 8 B 102.96). - OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03
Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung …
Zwar handelt es sich bei den entsprechenden Tätigkeiten offensichtlich um Angelegenheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die in der Regel ohnehin den Eigentümern und insbesondere auch dem Verwalter obliegt; dies macht es grundsätzlich erforderlich, etwa einen Anspruch auf eine Vergütung von vornherein deutlich zu machen (vgl. BayObLG WuM 1998, 676).