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   BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99   

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https://dejure.org/1999,2689
BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99 (https://dejure.org/1999,2689)
BayObLG, Entscheidung vom 02.09.1999 - 2Z BR 116/99 (https://dejure.org/1999,2689)
BayObLG, Entscheidung vom 02. September 1999 - 2Z BR 116/99 (https://dejure.org/1999,2689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde ; Grundbuch; Zwischenverfügung; Rechtspfleger; Abhilfe; Wohnungsrecht; Benefiziat; Eintragung

  • Judicialis

    GBO § 18; ; GBO § 71 Abs... . 1; ; GBO § 75; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 84; ; GBO § 84 Abs. 1; ; GBO § 84 Abs. 2 Buchst. b; ; RPflG § 11; ; GBBerG § 5; ; BGB § 875; ; BGB § 1093; ; BGB § 1093 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Grundbuchrichters zur Abhilfe bei einer grundbuchrechtlichen Zwischenverfügung des Rechtspflegers; Bestimmtheit eines Wohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1691
  • DNotZ 2000, 63
  • NZM 2000, 358
  • Rpfleger 1999, 525
  • BayObLGZ 1999, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
    Der Ausübung des Rechts im einzelnen können aber unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB Schranken gesetzt sein (vgl. BGH NJW 1960, 673).
  • BayObLG, 23.06.1986 - BReg. 2 Z 106/85

    Voraussetzungen der Löschung einer gegenstandslosen Grunddienstbarkeit von Amts

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
    Daß eine Dienstbarkeit, um eine solche handelt es sich bei dem Wohnungsrecht, längere Zeit nicht ausgeübt wurde, macht die Ausübung noch nicht; auf Dauer unmöglich (BayObLGZ 1986, 218/221).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
    Dies ist der Fall, wenn die zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG MittBayNOt 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153; Demharter GBO 22. Aufl. § 18 Rn. 8, 12; KEHE/Herrmann § 18 Rn. 16).
  • BayObLG, 26.02.1988 - BReg. 2 Z 107/87

    Bezeichnung der einem Wohnungsrecht unterliegenden Räume

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
    Dann bedarf es keiner Bezeichnung der von der ausschließlichen Benutzung durch den Wohnungsberechtigten erfaßten Räume (BayObLG NJW-RR 1988, 982).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90

    Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
    Dies ist der Fall, wenn die zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG MittBayNOt 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153; Demharter GBO 22. Aufl. § 18 Rn. 8, 12; KEHE/Herrmann § 18 Rn. 16).
  • OLG Schleswig, 02.01.2007 - 3 U 116/06

    Kein Erlöschen des Wohnungsrechts bei subjektivem Ausübungshindernis

    Demgegenüber führt aber ein subjektives Ausübungshindernis, das lediglich in der Person des Berechtigten liegt - wie der häufig vorkommende Fall der Unterbringung des Berechtigten in einem Alten- oder Pflegeheim - nach allgemeiner Meinung, der auch der Senat folgt, nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 467, 468; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358; OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27, 28 f.; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287; MüKo zum BGB/Joost, a. a. O., § 1093 Rn. 24; Staudinger/Mayer, a. a. O., § 1093 Rn. 58; Soergel/Stürner, a. a. O., § 1093 Rn. 16; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1093 Rn. 16 und Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1093 Rn. 19).
  • OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16

    Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer

    Eintragungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gegenstandslos sind (BayObLG Rpfleger 1999, 525; Demharter § 84 Rn. 3 ff.), können gemäß § 84 GBO im Amtsverfahren nach §§ 85 ff. GBO (vgl. § 26 FamFG) gelöscht werden.

    Der Erlass einer Zwischenverfügung kommt in diesem Fall nicht in Betracht (BayObLG Rpfleger 1999, 525).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 251/19

    Drei abgeschlossene Wohneinheiten: Wie ist der für die Alleinnutzung vorgesehene

    Dies kann aber nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (Senat FGPrax 2019, 102 m.N.; RPfleger 2012, 520; Beschluss vom 29. November 2019, I-3 Wx 201/19 - zitiert nach juris; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; vgl. auch Demharter, GBO § 18 Rdz. 32).

    Die einem Wohnungsrecht gem. § 1093 Abs. 1 BGB unterliegenden Räume, sofern es sich nicht auf alle Gebäudeteile oder Räume bezieht, müssen in der Eintragungsbewilligung genau bezeichnet werden (BayObLG NJW-RR 1999, 1691; 1988, 982).

  • BayObLG, 22.05.2001 - 2Z BR 49/01

    Nachweis der Vertretungsbefugnis für eine katholischen Pfarrpfründestiftung

    a) Pfarrpfründestiftungen sind als kirchliche Stiftungen (Art. 30 Abs. 1 Satz 2, Art. 40 Abs. 1 des Bayerischen Stiftungsgesetzes - BayStG - i.d.F. vom 7.3.1996, GVB1 S. 126) juristische Personen des öffentlichen Rechts (BayObLGZ 1999, 248/251; Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. Vorbem. vor § 89 Rn. 2; Voll/Störle BayVB1 1991, 97/99; siehe auch Schaub in Bauer/von Oefele GBO AT VII Rn. 370 und OLG Zweibrücken MDR 1966, 672, die jedoch irreführend von öffentlich-rechtlichen Körperschaften ausgehen).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 191/19

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks

    Dies kann aber nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (Senat FGPrax 2019, 102 m.N.; RPfleger 2012, 520; Beschluss vom 29. November 2019, I-3 Wx 201/19 - zitiert nach juris; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; vgl. auch Demharter, GBO § 18 Rdz. 32).
  • OLG Jena, 12.10.2000 - 6 W 573/00

    Amtswiderspruch; Löschung; Erbschein

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 17.01.2000 (vgl. Rechtspfleger 2000, 210) entschieden, dass die Abhilfebefugnis nach § 75 GBO seitdem allein dem Rechtspfleger zusteht (vgl. auch BayObLGZ 1999, 248).
  • OLG Jena, 17.01.2000 - 6 W 705/99

    Abhilfe der Beschwerde; Antragsbegründung

    Damit ist jedoch den Erfordernissen des § 75 GBO genügt (vgl. BayObLGZ 1999, 248, 249 = Rpfleger 1999, 513; Budde in Bauer/von Oefele a.a.O. § 75 Rn. 1, ders in Rpfleger 1999, 513).
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