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   BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95   

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https://dejure.org/1995,4940
BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95 (https://dejure.org/1995,4940)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 2Z BR 127/95 (https://dejure.org/1995,4940)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 2Z BR 127/95 (https://dejure.org/1995,4940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Grunddienstbarkeit durch Übertragung eines Grundstücks im Wege eines gutgläubigen Erwerbs und Eigentumswechsels; Grunddienstbarkeit als "Altrechtliches Stockwerks-Benutzungsrecht" mit Rang vor einem Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1995, 413
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87

    Guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Frage bejaht (BGHZ 104, 139/142 f.).

    Wenn aber wie hier eine Grunddienstbarkeit einmal in das Grundbuch eingetragen ist und später zu Unrecht gelöscht wird, nimmt sie am öffentlichen Glauben des Grundbuchs mit der Folge teil, dass ein gutgläubiger Erwerber das dienende Grundstück insoweit lastenfrei erwerben kann (BGHZ 104, 139).

  • RG, 29.05.1918 - V 388/17

    Erwerb eines mit einer nach dem preußischen Recht entstandenen Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.10.1967 (BayObLGZ 1967, 397/401) insbesondere im Hinblick auf die im Gegensatz zum Schrifttum anders lautende Meinung des Reichsgerichts (RGZ 62, 101; 93, 63) die Frage offen gelassen, ob auf die Vermutung des § 891 BGB zurückgegriffen werden kann, wenn ein Recht aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 eingetragen wird, obwohl sein Bestand und sein Bestehen bleiben gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs der Eintragung nicht bedürfen.
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Ganz entfernt liegende, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen jedoch nicht widerlegt zu werden (BayObLGZ 1988, 102/107; 1991, 301/302; Demharter GBO 21. Aufl. § 22 Rn. 36, 37 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Ganz entfernt liegende, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen jedoch nicht widerlegt zu werden (BayObLGZ 1988, 102/107; 1991, 301/302; Demharter GBO 21. Aufl. § 22 Rn. 36, 37 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75
    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Es braucht nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob und in welchem Umfang Eintragungen im Bestandsverzeichnis oder im Titel des früheren bayerischen Grundbuchs an der Vermutung des § 891 BGB teilnehmen (s. dazu OLG München OLGE 31, 315; BayObLGZ 1976, 106/110).
  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90

    Schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Sie lässt nämlich auch nicht andeutungsweise erkennen, in welchen einzelnen Beziehungen (vgl. § 1018 BGB ) das Grundstück genutzt werden darf (BayObLGZ 1990, 35/36; Demharter § 44 Rn. 16 bis 18).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
    Es kann offen bleiben, ob es sich bei dem Stockwerkseigentum des danach maßgebenden Rechts um so genanntes echtes oder unechtes Stockwerkseigentum (zum Begriff und zur Abgrenzung s. BGHZ 46, 281/286; ferner Sprau a.a.O. Rn. 2) handelte.
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Dazu gehört insbesondere auch die Möglichkeit eines lastenfreien gutgläubigen Erwerbs (BayObLGZ 1985, 401, 402; 1995, 413, 416; KG, Rpfleger 1973, 21, 23).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer

    Eine Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Bestandsverzeichnis wäre zwar ordnungswidrig, berührte aber deren Wirksamkeit nicht (BayObLGZ 1995, 413, 420).
  • OLG Hamm, 05.02.2019 - 15 W 297/18

    Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung eines Vorkaufsrechts nach Versterben

    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Überlegungen müssen nicht widerlegt werden (OLG München NZG 2016, 945; BayObLGZ 1988, 102ff; 1995, 413ff).
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