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   BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02   

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https://dejure.org/2003,6249
BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02 (https://dejure.org/2003,6249)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 2Z BR 135/02 (https://dejure.org/2003,6249)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 2Z BR 135/02 (https://dejure.org/2003,6249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen gleichgerichteten Anfechtungen - Gültigkeit eines Beschlusses zur Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung der Beteiligten an Entscheidung; Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei Verfahrensfehlern vor Entscheidung

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - 2 UR II 35/99
  • LG München II - 6 T 2879/01
  • BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 644
  • ZMR 2003, 590
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 30.07.2001 - II 38/99

    Umsätze aus sog. Rave-Veranstaltungen mit Life-Darbietungen unterliegen dem

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
    Dieses Verfahren wurde vor dem Amtsgericht unter dem Aktenzeichen 2 UR II 38/99 geführt.

    Mit der Rechtskraft des amtsgerichtlichen Beschlusses im Verfahren 2 UR II 38/99 sei eine Erledigung der Hauptsache eingetreten.

    Die nunmehrigen Antragsteller waren im Verfahren 2 UR II 38/99 des Amtsgerichts formell und materiell beteiligt (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 2 WEG).

    Dass gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im Verfahren 2 UR II 38/99 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben war, ist nicht zweifelhaft.

    Die in diesem Verfahren eingelegte sofortige Beschwerde kann auch nicht zugleich als Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 21.3.2001 im Verfahren 2 UR II 38/99 ausgelegt werden.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
    Vom Versammlungsleiter wurde festgestellt, dass die Auftragsvergabe und die erforderliche Sonderumlage mehrheitlich beschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3339).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
    Die fehlende Beschlusskompetenz für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels (BGH NJW 2000, 3500 ff.) führt nicht dazu, dass Beschlüsse über die Finanzierung konkreter Einzelmaßnahmen nichtig sind, wenn ein falscher Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird (BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
    Die fehlende Beschlusskompetenz für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels (BGH NJW 2000, 3500 ff.) führt nicht dazu, dass Beschlüsse über die Finanzierung konkreter Einzelmaßnahmen nichtig sind, wenn ein falscher Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird (BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06

    Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern jeweils selbständig angefochten und nimmt das Amtsgericht eine Verfahrenszusammenführung nicht vor, so tritt in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig abgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (vgl. BayObLG vom 27.2.2003, 2Z BR 135/02 = ZMR 2003, 590).

    Maßgeblich ist vielmehr der einheitliche Verfahrensgegenstand, nämlich die Gültigkeit des Beschlusses (BayObLG ZMR 2003, 590).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ging in derartigen Fällen, wie offenbar auch das Amtsgericht (siehe dessen Beschlussbegründung unter Abschnitt II 1), von einer Erledigung der Hauptsache aus (BayObLG ZMR 2003, 590).

  • OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an

    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).

    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 262/03

    Erledigung der Hauptsache bei Verfahrensverbindung in Beschlussanfechtungssachen

    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG NZM 2003, 644).

    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG NZM 2003, 644).

  • OLG München, 12.10.2006 - 32 Wx 124/06

    Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers für fällige Wohngeldforderung nach

    Zum einen orientiert sich die Verteilung ja gerade an dem in der Teilungserklärung verbindlich festgelegten Miteigentumsanteil, zum anderen wäre die Abweichung vom vereinbarten Verteilungsschlüssel im Einzelfall allenfalls ein Grund für die Anfechtbarkeit des Beschlusses (BayObLG NZM 2003, 644/645).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Die fehlende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels führt nicht dazu, dass Beschlüsse über die Finanzierung konkreter Einzelmaßnahmen nichtig sind, wenn ein falscher Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, ZMR 2003, 590 f.; Beschluss vom 31.07.2003, ZMR 2003, 950 f.; Beschluss vom 04.04.2001, ZMR 2001, 822 ).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines dem geltenden

    Sollte er dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widersprechen, bedingt die Vereinbarungswidrigkeit nicht dessen Nichtigkeit (vgl. BayObLG ZMR 2001, 822; Beschluss vom 27.2.2003, 2Z BR 135/02; Häublein ZWE 2001, 363).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Die fehlende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels führt nicht dazu, dass Beschlüsse über die Finanzierung konkreter Einzelmaßnahmen nichtig sind, wenn ein falscher Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, ZMR 2003, 590 f.; Beschluss vom 31.07.2003, ZMR 2003, 950 f.; Beschluss vom 04.04.2001, ZMR 2001, 822).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses - Kosten einer

    Sollte er dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widersprechen, bedingt die Vereinbarungswidrigkeit nicht seine Nichtigkeit (vgl. BayObLG ZMR 2001, 822; ZMR 2003, 590; Häublein ZWE 2001, 363).
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