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   BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00   

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BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00 (https://dejure.org/2001,4250)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.2001 - 2Z BR 136/00 (https://dejure.org/2001,4250)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 2Z BR 136/00 (https://dejure.org/2001,4250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Kostenverteilungsschlüssel; Wohnungseigentum; Miteigentumsanteil; Mißverhältnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Abänderung; Kostenverteilungsschlüssel; Mißverhältnis; Wohnungsgröße; Miteigentumsanteile

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 143/00
  • LG München I - 1 T 14238/00
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 290
  • ZMR 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, zumal dem benachteiligten Wohnungseigentümer in aller Regel der Kostenverteilungsschlüssel bei Erwerb seines Wohnungseigentums bekannt war (BayObLGZ 1991, 396/398, BayObLG NZM 2000, 301, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, zumal dem benachteiligten Wohnungseigentümer in aller Regel der Kostenverteilungsschlüssel bei Erwerb seines Wohnungseigentums bekannt war (BayObLGZ 1991, 396/398, BayObLG NZM 2000, 301, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 396, 398 f.; ZWE 2001, 320) und insbesondere durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 13. April 2000 (NZM 2001, 140) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 14. Juni 2004 (ZfIR 2004, 677) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    2 Z 114/86">BayObLGZ 1987, 66, 69; BayObLG, ZWE 2001, 320; 2002, 31, 32; OLG Köln, NJW-RR 1995, 973, 974; ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547; ZWE 2001, 444, 446; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG, Rdn. 267, 271).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Ein dahingehender Anspruch kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; BayObLG, ZWE 2001, 320; OLG Köln, WuM 1998, 621, 622; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 119).
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich jeder Wohnungseigentümer darauf verlassen können soll, dass der gesetzliche oder in der Teilungserklärung vorgesehene Verteilungsschlüssel grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem kann sich jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb der Wohnung über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel informieren und darauf einstellen (BayObLG NZM 2001, 290 = ZWE 2001, 320 = ZMR 2001, 473; ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; NJW-RR 1995, 529 = WuM 1995, 217; …

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Änderungsanspruch allerdings bejaht, wenn gegenüber der anteiligen Wohnfläche eine dreifache Kostenbelastung (300 % oder 200 % über der normalen Belastung) vorlag (BayObLG NJW-RR 1992, 342 bzw. NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473 = ZWE 2001, 320).

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).

    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).

  • OLG Köln, 05.05.2004 - 16 Wx 82/04

    WEG -Recht: Änderung des Abrechungsmodus der Wasserkosten

    Ein Verlangen eines Wohnungs- oder Teileigentümers nach Änderung eines in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssels ist nur dann gerechtfertigt, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (vgl. BGH DWE 2003, 131, 132; OLG Düsseldorf ZMR 2002,, 68 f.; BayObLG NZM 2001, 290; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; Senatsbeschlüsse vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 - 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZMR 2002, 153 ff. = ZfIR 2002, 58 ff. = OLGR 2002, 38 f.; 24.04.1998 - 16 Wx 28/98 -;13.02.1995 - 16 Wx 6/95 -, NJW-RR 1995, 973 = OLGR 1995, 194).

    Ob unter Zugrundelegung der von der Beteiligten zu 1. angegebenen Verbrauchswerte und den von ihr im Jahr 2002 tatsächlich geleisteten Zahlungen, die den tatsächlichen Verbrauch in den in ihrem Teileigentum stehenden Gewerbeeinheiten um das 3, 27fache (bezüglich der Einheit 72) bzw. das 2, 28fache (bezüglich der Einheit 73) übersteigen, der in der Teilungserklärung festgelegte Verteilungsschlüssel bereits als grob unbillig zu bewerten wäre, erscheint fraglich, da die Grenze der Zumutbarkeit nicht zwangsläufig bei einer Mehrbelastung von 50 % oder mehr überschritten wird (vgl. BayObLG NZM 2001, 290; OLG Frankfurt NZM 2001, 140), kann hier aber letztlich dahin gestellt bleiben.

  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Nach der überkommenen Rechtsprechung stand dabei der Gesichtspunkt im Vordergrund, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Beschlossene grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem sei jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 2004, 3413, 3414; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; NJW-RR 1995, 529; …
  • OLG Schleswig, 01.03.2007 - 2 W 196/06

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Jahresabrechnung und zu

    Es ist aber schon zweifelhaft, ob darin außergewöhnliche Umstände zu sehen sind, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NZM 2003, 952; NJW 2004, 3413; Senat SchlHA 1997, 71; MDR 1997, 33; BayObLG ZMR 2001, 473; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378; ZMR 2003, 767).
  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BayObLG, NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; NJW-RR 1995, 529; …
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Rechtsprechung des Senats legt dabei einen strengen Maßstab an und verlangt nicht selten "außergewöhnliche Umstände" (BayObLGZ 1984, 50/53 ff.; WE 1996, 196; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 1.2.2001, 2Z BR 136/00), die eine andere Regelung dringend gebieten.
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Änderung eines bestehenden

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