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   BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01   

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https://dejure.org/2002,2565
BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01 (https://dejure.org/2002,2565)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.2002 - 2Z BR 139/01 (https://dejure.org/2002,2565)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 2Z BR 139/01 (https://dejure.org/2002,2565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 666; ; BGB § 366

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen - Antragsverbindung - Buchung von Einnahmen - Antrag auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund beim Wohnungseigentumsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsichtsrecht in Jahresabrechnungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Eigentümerversammlung; Abrechnungsunterlagen; Abberufung eines Verwalters; Ordnungswidrige Verwaltung; Einsicht in Abrechnungsunterlagen; Einsichtsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 905
  • ZMR 2002, 946
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
    Zwar hat das Amtsgericht im Grundsatz recht, dass es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer ist, über einen Antrag auf Abberufung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden (BayObLG NJW-RR 1986, 445; WUM 1994, 717/719).

    Doch hätte besonders das Landgericht Anlass gehabt, auf Grund der Beschwerdebegründung der Antragstellerin vom 27.7.2001 zu prüfen, ob eine der von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen vorliegt (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1977 433; BayObLG NJW-RR 1986, 445) oder ob die Antragstellerin erst auf gerichtlichem Weg durchsetzen muss, dass der Antrag auf Abberufung der Verwalterin auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wird (vgl. BayObLG WuM 1994, 717/719).

  • BayObLG, 27.07.1978 - BReg. 2 Z 83/77
    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
    Neben dem Recht der Wohnungseigentümer aus § 28 Abs. 4 WEG, vom Verwalter Rechnungslegung zu verlangen, hat jeder einzelne Wohnungseigentümer aus § A66 BGB das individuelle Recht, Einsicht zu nehmen in die Belege und Unterlagen des Verwalters, die der Jahresabrechnung zu Grunde liegen (BayObLGZ 1978, 231/233; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 28 Rn. 65; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 85; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 609).

    Dieses Recht besteht auch noch nach Eigentümerbeschlüssen über die Jahresabrechnung und über die Entlastung des Verwalters, ohne dass der Wohnungseigentümer ein besonderes rechtliches Interesse darlegen müsste (BayObLGZ 1978, 231/233 f.; Merle a.a.O. § 28 Rn. 87; Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 609).

  • OLG Frankfurt, 29.12.1978 - 20 W 732/78
    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
    Deshalb steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29.12.1978 (OLGZ 1979, 136/138) einer Verpflichtung der weiteren Beteiligten zur Einsichtgewährung nicht entgegen.
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
    Guthaben oder Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht Bestandteil der Jahreseinzelabrechnungen, können aber zur Information und Erinnerung zusätzlich mitgeteilt werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169; WE 1992, 175; Merle in Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 28 Rn. 80).
  • OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76

    Möglichkeit der Mitwirkung des zum Verwalter bestellten Wohnungeigentümers bei

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
    Doch hätte besonders das Landgericht Anlass gehabt, auf Grund der Beschwerdebegründung der Antragstellerin vom 27.7.2001 zu prüfen, ob eine der von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen vorliegt (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1977 433; BayObLG NJW-RR 1986, 445) oder ob die Antragstellerin erst auf gerichtlichem Weg durchsetzen muss, dass der Antrag auf Abberufung der Verwalterin auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wird (vgl. BayObLG WuM 1994, 717/719).
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Es unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (OLG Köln, NZM 2006, 702) wie z.B. einem besonderen rechtlichen Interesse des Wohnungseigentümers (BayObLG, NZM 2003, 905) oder einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer (Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1673; Riecke/Schmid/Abramenko, aaO, Rn. 149).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Da in der Einzelabrechnung des säumigen Wohnungseigentümers rechnerisch ein Guthaben entsteht, kann sowohl die Einzel- als auch die Gesamtabrechnung den buchhalterischen Stand des Hausgeldkontos unter Einbeziehung der Rückstände aus den Vorjahren informatorisch aufzeigen (BayObLG, ZWE 2002, 577, 580; ZWE 2004, 372, 373; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 5. Aufl., 9. Teil Rn. 247).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Dieser kann auch mit einem Antrag auf Ungültigerklärung des Abrechnungsbeschlusses verbunden werden (BayObLG NZM 2003, 905; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 116).
  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11

    Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

    Hier fehle es entgegen dem vom BayObLG entschiedenen Fall (ZMR 2002, 946) auch an einer "jahrelangen Praxis", nach der sie, die Beklagte, Dritten ohne weiteres Einsicht gewähre.
  • AG Brühl, 01.07.2009 - 23 C 604/08

    Reichweite eines Auskunftsanspruches des Wohnungseigentümers gegenüber dem

    Soweit das WEG keine Sonderregelung enthält, trifft den Verwalter als sog. Geschäftsbesorger (§ 675 BGB) zwar eine allgemeine Auskunft-, Benachrichtigungs- und Rechenschaftspflicht entsprechend § 666 BGB (Bayrisches OLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 139/01, NZM 2003, 905; Beck´scher Online-Kommentar - Hügel, Stand: 01.11.2008, § 28 WEG, Rn. 16).

    Ebenso verhält es sich bei dem Fall, der dem Beschluss des OLG München vom 04.07.2002 (2Z BR 139/01, zitiert nach juris) zu Grunde lag.

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Alle tatsächlichen Beitragszahlungen sind aber auszuweisen (vgl. etwa BayObLG ZMR 2002, 946; ZWE 2001, 492; Staudinger/Bub, a.a.0., § 28 WEG Rz. 328, 338, 355, 389; Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 30; Armbrüster ZWE 2005, 267; vgl. auch Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 358; Riecke in Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21. Kap. Rz. 137; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25, 28; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 12; Bärmann/Pick, a.a.O., § 28 Rz. 13; OLG Celle OLG-Report 2000, 137), denn die Abrechnung ergibt erst, welche Beträge die Wohnungseigentümer zahlen sollen.
  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Es unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (OLG Köln, NZM 2006, 702) wie z.B. einem besonderen rechtlichen Interesse des Wohnungseigentümers (BayObLG, NZM 2003, 905) oder einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer (Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1673; Riecke/Schmid/Abramenko, aaO, Rn. 149).
  • LG Köln, 18.02.2010 - 29 S 140/09

    Individuelle und gemeinschaftliche Auskunftsansprüche

    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des BayObLG vom 4.7.2002 (ZWE 2002, 577) befasst sich mit der Frage des Auskunftsanspruchs nicht, so dass sie nicht einschlägig ist und zur Begründung eines individuellen Auskunftsanspruchs nicht herangezogen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Alle tatsächlichen Beitragszahlungen sind aber auszuweisen (vgl. etwa BayObLG ZMR 2002, 946; ZWE 2001, 492; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 328, 338, 355, 389; Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 30; Armbrüster ZWE 2005, 267; vgl. auch Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 358; Riecke in Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21. Kap. Rz. 137; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25, 28; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 12; Bärmann/Pick, a.a.O., § 28 Rz. 13; OLG Celle OLG-Report 2000, 137), denn die Abrechnung ergibt erst, welche Beträge die Wohnungseigentümer zahlen sollen.
  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer

    Die Befassung der Eigentümerversammlung wäre damit ersichtlich unnötig und deshalb unzumutbar, so dass der Kläger auch ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung klagen konnte vgl. (BayObLG, NZM 2003, 905; OLG Rostock, ZMR 2010, 223).
  • AG Konstanz, 22.11.2007 - 12 C 6/07

    Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

  • LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 25 S 7/14

    Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!

  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

  • AG Bremen, 23.01.2013 - 28 C 67/12

    Einsichtsrechte des Eigentümers sind nicht unbeschränkt!

  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 5342/09

    Wohnungseigentum: Anrechnung der Leistung bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und

  • OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03

    Grenzen der Einwendungsbefugnis bei bestandskräftiger Jahresabrechnung

  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige

  • AG Aachen, 22.02.2008 - 86 C 1/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anfechtungsklage auf Ungültigerklärung von

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