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   BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03   

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https://dejure.org/2003,4762
BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03 (https://dejure.org/2003,4762)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03 (https://dejure.org/2003,4762)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2003 - 2Z BR 176/03 (https://dejure.org/2003,4762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB § 133
    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden Instandsetzung eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstimmigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung über bauliche Veränderungen; Umstellung der Warmwasserversorgung als Maßnahme einer modernisierenden Instandsetzung. ; Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ; Beschluss von Maßnahme im Rahmen einer ordnungsmäßigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 442
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03
    2 Z 104/89">1990, 28/31; KG WuM 1996, 300 f.; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 139).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03
    2 Z 104/89">1990, 28/31; KG WuM 1996, 300 f.; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 139).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03
    Die Feststellung des Versammlungsleiters, dass die Maßnahme abgelehnt sei, hat konstitutive Bedeutung, so dass, wenn von einem Eigentümerbeschluss ausgegangen wird, ein Negativbeschluss vorliegt (vgl. hierzu BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03
    Für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (BayObLG WuM 1992, 90).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Der Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und erprobten Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers darf dabei nicht zu eng an dem bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude nicht zum Schaden aller Eigentümer vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollen (BayObLG, ZMR 2004, 442; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 101 mwN).
  • OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16

    Mängel am Bau einer WEG-Anlage

    Maßgeblich ist der Wille der beschließenden Wohnungseigentümer, soweit er im Wortlaut hinreichenden Ausdruck gefunden hat; am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks ist nicht zu haften (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03: "Für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze [...]. Maßgeblich ist der Wille der beschließenden Wohnungseigentümer, soweit er im Wortlaut hinreichenden Ausdruck gefunden hat; am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks ist nicht zu haften (§ 133 BGB)" ebenso BeckOK, WEG, Stand: 1.5.201, § 23, Rdn. 7).
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Eine solche liegt dann vor, wenn eine technisch bessere, modernere Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, auch wenn sie über die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes hinausgeht (BayOblG ZMR 2004, 442, 443; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 21 Rn. 34 m.w.Nw.).
  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### X2, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 X2, Rdnr. 164).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### WEG, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 164).
  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll ist, dabei eine Kosten-Nutzen-Analyse (BayObLG ZMR 2004, 442; KG ZMR 1996, 282; OLG Düsseldorf WuM 2002, 277; offen gelassen von Schleswig-Holsteinisches OLG WuM 2007, 213).
  • OLG München, 14.11.2005 - 34 Wx 105/05

    Leichtmetallgeländer anstelle massiver Balkonbrüstungen als modernisierende

    Auch eine über eine bloße Reproduktion hinausgehende Baumaßnahme, die eine bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung (OLG Hamburg ZMR 2003, 866/867; BayObLG ZMR 2004, 442/443; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 21 Rn. 139; Niedenführ/Schulze § 21 Rn. 58; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 21 Rn. 34 jeweils m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

    Dies ist deshalb möglich, weil die einzelnen Stimmabgaben wie auch der Beschluss selbst Rechtsgeschäfte sind, die den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegen (BayObLG ZMR 2004, 442; Müller ZWE 2000, 237).

    Maßgeblich ist allein der objektive Erklärungswert anhand des Wortlauts und Sinns, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGH NZM 2016, 387; 2010, 285; BayObLG ZMR 2004, 442).

  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der

    Sie darf nicht zu eng am bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude zum Schaden aller Eigentümer nicht vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollen (BayObLG ZMR 2004, 442).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümerbeschluss, legt man ihn objektiv nach seiner nächst liegenden Bedeutung für einen unbefangenen Betrachter aus (BGH NJW 1998, 3713; BayObLG WuM 1993, 482; auch BayObLG Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 176/03), nicht nur die Kostenbeteiligung regelt, sondern auch die Billigung der Zaunanlage in ihrer beabsichtigten konkreten Gestaltungsform ausspricht.
  • AG Dortmund, 29.10.2015 - 514 C 40/15

    Beschlussfassung der Jahresabrechnung 2014 i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung;

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Begründung;

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