Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4804
BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01 (https://dejure.org/2002,4804)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 2Z BR 179/01 (https://dejure.org/2002,4804)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 2Z BR 179/01 (https://dejure.org/2002,4804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 47; ; WEG § 48; ; WEG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47 § 48 § 25 Abs. 4; ZPO § 91a
    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nach dessen Vollzug - Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache - Berücksichtigung von Einberufungsmängeln bei der Kostenetscheidung - Festsetzung eines niedrigeren Geschäftswertes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechterhaltung des Antrags auf Beschlussungültigerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümerversammlung; Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses; Rechtsschutzbedürfnis; Beschlussfähigkeit

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 441/00
  • LG München I - 1 T 517/01
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01
    Zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung vom 9.5.2000 war jedoch die neuere Rechtsprechung des BGH zur Nichtigkeit von Beschlüssen, die vom Gesetz abweichende Regelungen treffen (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500), noch nicht ergangen.
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01
    Das Rechtsschutzbedürfnis fällt erst weg, wenn sich der Antragsteller mit der beschlossenen und durchgeführten Maßnahme abgefunden hat (BayObLG NJW-RR 1992, 1367).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Danach fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Beschluss nicht rückgängig gemacht werden und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann (BayObLG, NZM 1999, 286, 287; NZM 2002, 623; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 146; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 90, 93; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 23 WEG Rn. 18; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 WEG Rn. 309; Staudinger/Wenzel aaO § 44 WEG Rn. 44; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 49 f. jeweils mwN; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164).

    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).

  • LG München I, 14.02.2005 - 1 T 14345/04

    Rechtsstreitigkeit zwischen Miteigentümern der Eigentümergemeinschaft einer

    Das Gericht hat sich bei der Billigkeitsentscheidung nach § 47 WEG von folgenden Erwägungen leiten lassen: Als wesentlicher Gesichtspunkt für die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache ist zu berücksichtigen, wie das Verfahren voraussichtlich ohne die Erledigterklärung bei einer streitigen Fortsetzung ausgegangen wäre (BayOblG NZM 2002, 623).

    Weitere tatsächliche Feststellungen sind nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung aber nicht mehr zu treffen (BayObLG NZM 2002, 623/624).

  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

    Allein durch die Vollziehung eines Beschlusses tritt im Rahmen einer diesbezüglichen Anfechtung nicht die Erledigung ein (BayObLG NZM 2002, 623 [BayObLG 11.04.2002 - 2 Z BR 179/01] ).
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Nur falls sich der Antragsteller mit den durchgeführten Maßnahmen abgefunden hätte, entfiele das Rechtsschutzbedürfnis (BayObLG NZM 2002, 623 ; NJW-RR 1992, 1367 ).

    Die Bewertung von Beschlussanfechtungen über Sanierungsmaßnahmen bemisst sich in der Regel nach dem vorgesehenen Kostenaufwand (BayObLG NZM 2001, 246 ; NZM 2002, 623/624; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 43).

  • OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04

    Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen

    Als Kriterien für die Bemessung des Geschäftswerts können die Kosten der beschlossenen Maßnahme (vgl. BayObLG, NZM 2002, 623 f.) sowie deren Auswirkungen auf den Nutzwert der Anlage (BayObLG, , ZMR 2003, 48 f.) zugrunde gelegt werden.
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    Dabei waren alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere aber der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens bei Fortsetzung ohne die Erledigung zu berücksichtigen, wobei jedoch die Rechtslage nicht in allen Einzelheiten geprüft zu werden brauchte und weitere Ermittlungen bzw. tatsächliche Feststellungen allein wegen der Kostenentscheidung nicht erfolgen durften (BayObLG NZM 2002, 623/624).
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 2 Wx 102/03

    Zur Festsetzung des Geschäftswerts in WEG -Sachen

    Als Kriterien für die Bemessung des Geschäftswert können die Kosten der beschlossenen Maßnahme (vgl. BayObLG, NZM 2002, 623 f.) sowie deren Auswirkungen auf den Nutzwert der Anlage (BayObLG, ZMR 2003, 48 f.) zugrunde gelegt werden.
  • OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 80/03

    Maßgebliche Kriterien für die Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten hat, insbesondere ob es wesentliche Gesichtspunkte außer Betracht gelassen hat, ob es sich mit Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder ob sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 623 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04

    Fälligkeit von Wohngeldforderungen - Kostentragung bei Erledigung der Hauptsache

    Eine Beweisaufnahme findet nach Erledigung nicht mehr statt (BayObLG NZM 2002, 623/624).
  • OLG Hamburg, 18.02.2008 - 2 Wx 160/06

    Kostenerstattung im zweiten Rechtszug

    Dabei können bei dem im Rahmen des § 47 WEG a.F. auszuübenden Ermessens die Grundsätze des § 91 a ZPO einfließen (BayObLG, NZM 2002, 623).
  • LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04

    Anspruch auf Herstellung eines ausreichenden Lärmschutzes in einer Wohnung;

  • LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11

    Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht