Rechtsprechung
BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Notare Bayern , S. 60
GBO 19; BGB 262 f., §§ 1113, 1115
Hypothek zur Absicherung einer Forderung aus Wahlschuldverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundstückskauf; Einheimischenmodell; Eintragung; Grundbuch ; Sicherungshypothek; Vertragsstrafe ; Zinsbeginn; Verzinsungspflicht ; Bestimmbarkeit
- Judicialis
GBO § 15; ; BGB § 262 ff.; ; BGB § 1113 Abs. 2; ; BGB § 263 Abs. 2; ; WEG § 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19; BGB §§ 262 f., § 1113, § 1115
Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten Forderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 111 (Leitsatz)
GBO § 19; BGB §§ 262 f., 1113, 1115
Hypothek zur Absicherung einer Forderung aus Wahlschuldverhältnis - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bestimmheit bei Hypothek
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 02.12.1999 - 4 T 2024/99
- BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 885
- FGPrax 2000, 92
- Rpfleger 2000, 324
- BayObLGZ 2000, 60
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99
Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein (BayObLGZ 1995, 271/273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1/3 f).Dann genügt es, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200).
- BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61
Hypothek mit veränderlichem Zinssatz
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Dann genügt es, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200). - BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Dann genügt es, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200).
- OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Verzinsung einer Wahlschuld
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des …
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein (BayObLGZ 1995, 271/273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1/3 f). - BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95
Bestimmtheit der Angabe des Zinsbeginns bei Grundpfandrechten
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein (BayObLGZ 1995, 271/273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1/3 f). - BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung
Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Bedingungen der in der Urkunde vereinbarten Art werden häufig bei Ansprüchen auf Rückübereignung von Grundstücken vereinbart, die durch Auflassungsvormerkung gesichert sind; sie begegnen unter dem Gesichtspunkt des das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes auch keinen Bedenken bei Geldforderungen, die durch eine Hypothek gesichert werden sollen (vgl. BayObLGZ 1997, 246 f.).
- BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht
Sofern die höchstmögliche Belastung für einen Dritten erkennbar ist, lässt es die Rechtsprechung im Allgemeinen genügen, dass der Umfang eines Rechts durch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt umrissen wird (BayObLGZ 1999, 198/200; 2000, 60/63). - BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00
Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung
Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26 und 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200 und 2000, 60/63).Ob und ab wann Zinsen tatsächlich geschuldet sind, ist anhand der in der notariellen Urkunde niedergelegten Vereinbarungen objektiv feststellbar (vgl. BayObLGZ 1999, 198/200 und 2000, 60/63).
- BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01
Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem …
Diese Grundsätze gelten auch für die Sicherungshypothek nach § 1184 BGB (BayObLGZ 1995, 271; 1999, 198/199; 2000, 60/63; BayObLG Beschluß vom 14.12.2000, 2Z BR 19/00;… Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 46;… Anh. zu § 13 Rn. 5).Nicht erheblich ist, daß ein Dritter die jeweils tatsächliche Belastung des Grundstücks nicht ohne eine Prüfung außerhalb des Grundbuchs liegender Umstände feststellen kann und daß die Frage des Zinsbeginns möglicherweise erst im Wege richterlicher Entscheidung zu klären ist (BGHZ 35, 22/26; 129, 1/4; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200; 2000, 60/63).
- BayObLG, 04.05.2000 - 4Z Sch 4/00
Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß dem einwendenden Antragsgegner im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach neuem Recht im Vergleich zum Verfahren der Vollstreckungsgegenklage die Möglichkeit einer zweiten Tatsacheninstanz verloren geht (vgl. Senatsbeschluß vom 12.4.2000, 4Z Sch 2/00 = BayObLGZ 2000, 60).