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   BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00   

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https://dejure.org/2000,4366
BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00 (https://dejure.org/2000,4366)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.2000 - 2Z BR 2/00 (https://dejure.org/2000,4366)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 2000 - 2Z BR 2/00 (https://dejure.org/2000,4366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Sonnenkollektoren auf Flachdach; Beseitigungsanspruch; optische Veränderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2, § 22; BGB § 1004
    Sonnenkollektoren als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Solaranlage auf Dach einer Eigentumswohnanlage

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 7 T 3002/99
  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1179
  • NZM 2000, 674
  • ZMR 2000, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    Diese Feststellung ist ohne Rechtsfehler getroffen und damit gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht bindend (BGHZ 116, 392/396; BayObLG NZM 1999, 423 ff.).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    Diese Feststellung ist ohne Rechtsfehler getroffen und damit gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht bindend (BGHZ 116, 392/396; BayObLG NZM 1999, 423 ff.).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    Dies kann keinem Zweifel unterliegen, nachdem bereits das Anbringen einer Parabolantenne an der Außenseite eines Gebäudes als bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG angesehen wird (BayObLGZ 1998, 173/175).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

    Durch die Errichtung der Anlage waren Eingriffe in das Dach und die Außenwand der Garage erforderlich, die gemäß § 5 Abs. 2 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 471).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, haben in erster Linie die Richter der Tatsacheninstanzen zu entscheiden (allgemeine Meinung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG ZMR 2000, 471; NZM 2002, 74).
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines

    Von Bedeutung ist schließlich, dass die Antragsgegner den Umbau durchführten, ohne sich zuvor zwecks Erteilung einer Genehmigung mit den übrigen Wohnungseigentümern ins Benehmen zu setzen (BayObLG NJW-RR 1990, 1168 f.; NJW-RR 2000, 1179/1180; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 275).
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