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   BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,1951
BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00 (1) (https://dejure.org/2000,1951)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.2000 - 2Z BR 21/00 (1) (https://dejure.org/2000,1951)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 2000 - 2Z BR 21/00 (1) (https://dejure.org/2000,1951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242; WEG § 4, § 21 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Sondereigentum; Widersprüchliche Teilungserklärung; Aufteilungsplan; Gerichtlicher Anspruch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Teilungserklärung; nachträgliche Begründung von Sondereigentum

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 4; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 4, § 21 Abs. 4
    Begründung von Sondereigentum bei einem Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 373
  • NZM 2000, 1234
  • FGPrax 2000, 219
  • ZMR 2001, 40
  • BayObLGZ 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00
    Durch Urteil vom 30.6.1995 wies der Bundesgerichtshof (BGHZ 130, 159) eine Klage der Antragsgegner zu 1 gegen den Antragsteller ab, den von diesem genutzten größeren Speicher zu räumen und an sie herauszugeben.

    a) Nach der Vorgabe in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.6.1995 hat der Antragsteller einen aus dem Gemeinschaftsverhältnis hergeleiteten schuldrechtlichen Anspruch auf Änderung der dinglichen Rechtslage hinsichtlich des Speicherraums in der Form der Einräumung von Sondereigentum (BGHZ 130, 159/169, 171).

    Der vom Bundesgerichtshof festgestellte Widerspruch bezieht sich nicht auf die Miteigentumsanteile der beiden Speicher, sondern nur auf das mit diesen jeweils verbundene Sondereigentum, also auf die Speicherflächen; nach der Entscheidung bestehen die Miteigentumsanteile als sogenannte isolierte Miteigentumsanteile unverändert weiter (BGHZ 130, 159/169; vgl. auch BGHZ 109, 179/184).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00
    Der vom Bundesgerichtshof festgestellte Widerspruch bezieht sich nicht auf die Miteigentumsanteile der beiden Speicher, sondern nur auf das mit diesen jeweils verbundene Sondereigentum, also auf die Speicherflächen; nach der Entscheidung bestehen die Miteigentumsanteile als sogenannte isolierte Miteigentumsanteile unverändert weiter (BGHZ 130, 159/169; vgl. auch BGHZ 109, 179/184).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00
    Anspruchsgrundlage ist § 242 BGB (BayObLGZ 1998, 111/114).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Kommt es bei einer Wohnungseigentumsanlage kraft Gesetzes zu einem Miteigentumsanteil, der entgegen dem Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 WEG) nicht mit Sondereigentum verbunden ist, so können alle Miteigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nach Maßgabe der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose ("isolierte") Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; BayObLGZ 2000, 243, 245).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen

    Dabei kann eine Verpflichtung des Inhaber des isolierten Miteigentumsanteil bestehen, diesen gegen einen Wertausgleich auf die übrigen Wohnungseigentümer zu übertragen (BGHZ 109, 179, 185; BayObLG ZWE 2001, 69; Staudinger/Rapp a.a.O. § 3 Rn. 70) oder die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan - ggfls.
  • BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01

    Aufhebung des Sondereigentums nach Abstandnahme vom Bau einer Tiefgarage

    Es bestehen keine isolierten Miteigentumsanteile, also Miteigentumsanteile ohne zugehöriges Sondereigentum, die bereinigt werden müssten (vgl. BGH NJW 1995, 2851; BayObLG NZM 2000, 1234).
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11

    Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!

    Diese von den Klägern hier verfolgten Ansprüche finden ihre rechtliche Grundlage in § 242 BGB, und zwar sowohl derjenige auf Zustimmung der Beklagten zur Bildung von Sondereigentum (BayObLG, NZM 1999, 272, 273; 2000, 1234) als auch derjenige auf Verbindung ihres Miteigentumsanteils damit (BGH, NZM 2004, 103, 105); gleiches gilt auch für die damit einhergehende Abänderung der Teilungserklärung (BGH, NZM 2004, 870, 871), wenngleich insoweit mittlerweile § 10 Abs. 2 S. 3 WEG heranzuziehen wäre.
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