Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.07.2001

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   BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01   

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BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01 (https://dejure.org/2001,2913)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.2001 - 2Z BR 23/01 (https://dejure.org/2001,2913)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 2001 - 2Z BR 23/01 (https://dejure.org/2001,2913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Befristetes Rechtsmittel; Belehrung; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelbelehrung in FGG- Verfahren

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 3; ; EGGVG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 883 (Ls.)
  • MDR 2001, 1187
  • NZM 2001, 814 (Ls.)
  • ZMR 2001, 984
  • ZMR 2001, 985
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    Beim 1. und 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird angefragt, ob an der Rechtsauffassung festgehalten wird, die den Beschlüssen vom 14. Oktober 1996 (1Z BR 219/96) sowie vom 30. Juli 1997 (3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057), 23. Februar 1999 (3Z BR 64/99) und 10. August 1999 (3Z BR 236/99 = BayObLGZ 1999, 232) zugrunde liegt.

    Der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat am.30.7.1997 in einer Notarkostensache (3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057) und am 10.8.1999 in einer Betreuungssache (3Z BR 396/99 = BayObLGZ 1999, 232) an der Rechtsansicht festgehalten, dass eine Rechtsmittelbelehrung, sofern sie das Gesetz nicht ausdrücklich vorschreibt, nicht erforderlich sei; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht erwähnt.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    Am 20.06.1995 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173), der verfassungsrechtliche Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz könne eine Rechtsmittelbelehrung gebieten, wenn dies erforderlich sei, um unzumutbare Schwierigkeiten des Rechtswegs auszugleichen, die die Ausgestaltung eines Rechtsmittels andernfalls mit sich brächte.

    Das kann namentlich in Verfahren zutreffen, in denen kein Anwaltszwang besteht (BVerfG NJW 1995, 3173/3174).

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 157/97

    Unterlassene Rechtsmittelbelehrung kein Wiedereinsetzungsgrund bei verspäteter

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    Beim 1. und 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird angefragt, ob an der Rechtsauffassung festgehalten wird, die den Beschlüssen vom 14. Oktober 1996 (1Z BR 219/96) sowie vom 30. Juli 1997 (3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057), 23. Februar 1999 (3Z BR 64/99) und 10. August 1999 (3Z BR 236/99 = BayObLGZ 1999, 232) zugrunde liegt.

    Der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat am.30.7.1997 in einer Notarkostensache (3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057) und am 10.8.1999 in einer Betreuungssache (3Z BR 396/99 = BayObLGZ 1999, 232) an der Rechtsansicht festgehalten, dass eine Rechtsmittelbelehrung, sofern sie das Gesetz nicht ausdrücklich vorschreibt, nicht erforderlich sei; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht erwähnt.

  • BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Unkenntnis über die Form der weiteren

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
  • AnwG Hamm, 27.06.2002 - AR 22/01
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
  • BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 64/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Entscheidung im Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG;

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    In einer Vereinsregistersache hat der 3. Zivilsenat am 23.2.1999 (3Z BR 64/95) zwar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angeführt, aber gleichwohl keinen Anlass zu einer Änderung seiner Rechtsansicht über die Notwendigkeit einer Rechtsmittelbelehrung gesehen.
  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 84/86

    Fehlende Rechtsmittelbelehrung in Unterbringungssachen

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    Die fehlende Rechtsmittelbelehrung kann zwar keinen Einfluss auf den Beginn der Rechtsmittelfrist haben, wie dies bei Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung der Fall ist (vgl. BayObLGZ 1986, 259 f.; Keidel/Kahl Vorbem. vor §§ 8 - 18 Rn. 20).
  • BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99

    Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    Der 2. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat in anderer Besetzung am 2.12.1999 (2Z BR 161/99 = NZM 2000, 295) in einer Wohnungseigentumssache an dieser Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgehalten und ausgeführt, eine gesetzliche Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung bestehe nicht, eine solche Pflicht lasse sich auch nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde versagt.
  • BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00

    Weitere Beschwerde eines Inhaftierten zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftortes

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz, der durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gewährleistet ist, kann aber nur dann verwirklicht werden, wenn bei Fristversäumung trotz gebotener, aber unterbliebener Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, weil die Fristversäumung im Hinblick auf die fehlende Rechtsmittelbelehrung als unverschuldet angesehen wird (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 22.1.2001, 1Z BR 89/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 4).
  • OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98

    Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    In gleicher Weise haben am 10.9.1998 das Oberlandesgericht Celle (4 W 192/98 = NZM 1999, 287) und am 29.5.2000 (16 Wx 72/00) das Oberlandesgericht Köln, jeweils in einer Wohnungseigentumssache, entschieden.
  • BayObLG, 23.03.1995 - 2Z BR 21/95
  • BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 219/96
  • BayObLG, 23.02.1999 - 3Z BR 64/99

    Anwaltliche Werbung - zur Verwendung der Internet-Domain www.immobilienanwalt.de

  • BayObLG, 25.09.1996 - 1Z BR 216/96
  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Auf Anfrage des 2. Senats in einem früheren Verfahren (Beschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01; dazu NZM 2001, 814 und Demharter WuM 2001, 311) haben beide Senate mitgeteilt, an der Rechtsansicht nicht mehr festzuhalten, dass die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen rechtsunkundigen und nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtsmittelführer, dem keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, grundsätzlich verschuldet ist (Beschluss des 1. Senats vom 11.4.2001, 1Z AR 2/01, und Beschluss des 3. Senats vom 20.4.2001, 3Z AR 22/01).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01

    Versäumung der Rechtsmittelfrist bei nicht vorgeschriebener und nicht erteilter

    auf die Anfrage des 2. Zivilsenats vom 13. März 2001 - 2Z BR 23/01 - gemäß - 132 Abs. 3 GVG i.V.m. - 10 Abs. 1 EGGVG.

    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.

  • BayObLG, 20.04.2001 - 3Z AR 22/01

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

    auf die Anfrage des 2. Zivilsenats vom 13. März 2001 - 2Z BR 23/01 - gemäß - 132 Abs. 3 GVG i.V.m. - 10 Abs. 1 EGGVG.

    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.

  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

    d) Es kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1995, 3173) der Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei befristeten Rechtsmitteln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit von Verfassungs wegen grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.2001 - 2Z BR 23/01 (1)   

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https://dejure.org/2001,5901
BayObLG, 23.07.2001 - 2Z BR 23/01 (1) (https://dejure.org/2001,5901)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.2001 - 2Z BR 23/01 (1) (https://dejure.org/2001,5901)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 2Z BR 23/01 (1) (https://dejure.org/2001,5901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Zulässigkeit; Erledigung der Hauptsache; Wohnungseigentum; Sondernutzung

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 45 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei nachträglicher Erledigung der Hauptsache

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 993
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2001 - 2Z BR 23/01
    In diesem Fall wäre das Rechtsmittel zulässig geblieben (BGHZ 86, 393/395; BayObLG ZWE 2006, 217).
  • BGH, 21.10.2009 - AnwZ (B) 38/09

    Rechtsschutzbedürfnis nach bestandskräftigem Widerruf einer Zulassung zur

    Mit der Erledigung entfällt das Rechtsschutzinteresse für das Rechtsmittel, soweit es trotz der Erledigung auf eine Änderung der Hauptsacheentscheidung zielt (vgl. BGHZ 83, 393, 395; BayObLG ZMR 2001, 993; OLG München ZIP 2006, 1770, 1771).
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