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   BayObLG, 08.03.2005 - 2Z BR 239/04   

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https://dejure.org/2005,10040
BayObLG, 08.03.2005 - 2Z BR 239/04 (https://dejure.org/2005,10040)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.2005 - 2Z BR 239/04 (https://dejure.org/2005,10040)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 2005 - 2Z BR 239/04 (https://dejure.org/2005,10040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung eines Sondernutzungsrechts zum "Aufstellen von Verkaufseinrichtungen" beim Aufstellen von Tischen und Stühlen auf dem Gehweg; Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht für Aufstellen von Verkaufseinrichtungen umfaßt keine Bewirtung

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1
    Kein Sondernutzungsrecht für Gehwegflächen bei Bewirtung an Tischen statt der erlaubten Verkaufseinrichtungen vor Ladenlokal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gästebewirtung an Tischen auf dem Gehweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tische auf dem Gehweg - Für die Bewirtung von Gästen ist eine Sondernutzungsgenehmigung nötig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2005 - 2Z BR 239/04
    Er kann nur dann durchgreifen, wenn über das bloße Verstreichenlassen von Zeit hinaus Umstände vorliegen, die den Schluss darauf zulassen, der Gläubiger wolle keine Ansprüche mehr geltend machen (BGH NJW 1984, 1684 f.).
  • OLG München, 23.03.2005 - 34 Wx 8/05

    Unzulässige Nutzung der Erholungseinrichtungen einer Ferienwohnanlage durch

    Er kann nur durchgreifen, wenn über das bloße Verstreichenlassen von Zeit hinaus Umstände vorliegen, die den Schluss darauf zulassen, der Gläubiger wolle sich nicht mehr auf seinen Anspruch berufen (zuletzt BayObLG Beschluss vom 8.3.2005, 2Z BR 239/04).
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