Rechtsprechung
BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Hausverwaltervergütung; Teilungserklärung; Auslagen; Wohnungseigentum; Besondere Voraussetzungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestellung; Verwalter; Verwaltervergütung; Eigentümerbeschluß
- Judicialis
- linnenkamp39.de
Höhe der Verwaltervergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 2, § 26
Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Verwaltervergütung
Verfahrensgang
- AG Fürstenfeldbruck - 2 UR II 13/99
- LG München II - 2 T 6491/99
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 858
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86
Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen
Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Ein solcher Grund für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses liegt nahe, wenn das Stimmrecht in einer Zweiergemeinschaft abweichend von § 25 Abs. 2 WEG der Größe der Miteigentumsanteile folgt und dadurch für einen der Miteigentümer von vornherein ein Stimmenübergewicht geschaffen wird (vgl. BayObLGZ 1986, 10 f. m.w.N.; 1997., 139 f.). - OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95
Bedeutung der Wahl eines Verwalters
Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnützt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WuM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.). - BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96
Ordnungsmäßige Verwaltung bei der Bestellung eines Verwalters
Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnützt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WuM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.). - BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98
Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss …
Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnützt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WuM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.).
- OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über …
Die Bezeichnung "Neuwahl der Hausverwaltung" als Gegenstand der Tagesordnung deckt auch die Wiederwahl des bisherigen Verwalters sowie den Abschluss eines Verwaltervertrags mit diesem ab (z.B. BayObLG MDR 1982, 68; MDR 1985, 412; WuM 1992, 331; ZMR 2000, 858). - BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss
Die Ankündigung "Verwalterbestellung" ist deshalb eine ausreichende Grundlage für die Beschlussfassung über die Bestellung und die Vergütung (BayObLG ZMR 2000, 858). - BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in …
2 Z 140/91|OLG Hamm; 28.11.1991; 15 W 169/91">NJW-RR 1992, 403; NZM 2000, 499; ZMR 2000, 858). - BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des …
Der Senat hat es zudem wiederholt für ausreichend erachtet, wenn in der Einladung nur der Gegenstand als solcher bezeichnet wird, in der Versammlung aber zugleich auch über damit zusammenhängende Fragen durch Beschluss entschieden wird (BayObLG ZMR 2000, 858; BayObLG WuM 2000, 688). - AG Hamburg-Altona, 13.05.2011 - 303A C 16/10
Beschlussfassung: Hinweis in Einladung nicht erforderlich!
Es genügt, wenn in der Einladung nur der Gegenstand als solcher bezeichnet wird, in der Versammlung aber zugleich auch über damit zusammenhängende Fragen durch Beschluss entscheiden wird (vgl. Bayrisch. ObLG ZMR 2000, 858).