Rechtsprechung
BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 26/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; WEG § 22 Abs. 1
Anspruch auf Beseitigung einer Balkonverglasung und Hinweis auf Bezugsfälle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigung einer Balkonverglasung; Recht von Wohnungseigentümern zur Balkonverglasung durch die nachteilige Veränderung der Fassade des Gebäudes durch Balkonverglasung anderer; Zustimmung von Wohnungseigentümern bei baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen ...
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 367/01
- LG München I - 1 T 12883/02
- BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98
Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach …
Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Bei den Akten befindliche Lichtbilder können eine ausreichende Beurteilungsgrundlage sein, die einen Augenschein erübrigt (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. BayObLG NZM 1998, 980 m. w. N.). - BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 127/01
Balkonverglasung in Eigentumswohnanlage
Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Dem Beseitigungsverlangen kann zwar grundsätzlich der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden (BayObLG WuM 2002, 164). - BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93
Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren in …
- BayObLG, 14.05.2003 - 2Z BR 30/03
Anspruch auf Beseitigung einer Balkonverglasung und Hinweis auf Bezugsfälle
Bei den Akten befindliche Lichtbilder können eine ausreichende Beurteilungsgrundlage sein, die einen Augenschein erübrigen (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. BayObLG NZM 1998, 980 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 17.4.2003 - 2Z BR 26/03).Von der fehlenden Vergleichbarkeit abgesehen gibt es im Übrigen keine Gleichheit im Unrecht (BayObLG WuM 1993, 564; Beschluss des Senats vom 17.4.2003 - 2Z BR 26/03).