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   BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99   

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BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99 (https://dejure.org/1999,2123)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2Z BR 29/99 (https://dejure.org/1999,2123)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2Z BR 29/99 (https://dejure.org/1999,2123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Verwaltervertrag; Kündigung; Schadensersatz; Amtsniederlegung; Willenserklärung; Auslegung ; Vergütungsanspruch; Positive Vertragsverletzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Niederlegung; Verwalteramt; wichtiger Grund; Kündigung; Verwaltervertrag; Formalbeleidigung; Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 325; ; BGB § ... 675 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 140; ; BGB § 287 Abs. 1; ; BGB § 324; ; BGB § 323; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 626; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 427; ; BGB § 278; ; WEG § 21 Abs. 3, § 26 Abs. 1; ; WEG § 27; ; WEG § 28; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 29 Abs. 2 und 3; ; WEG § 47 Satz 1 und 2; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 19 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 252

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626, § 628; WEG § 26
    Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 103/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 5889/98
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 156
  • NZM 2000, 48
  • ZMR 2000, 45
  • BayObLGZ 1999, 280
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    aa) Der Verwalter kann den Verwaltervertrag gemäß § 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und deren Abwägung nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern bis zum Ende den Vertragszeit oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört oder zerstört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310/312, Staudinger/Bub § 26 Rn. 392, jeweils m. w. N.).

    Was dazu in dem Senatsbeschluß BayObLGZ 1998, 310/312 f. zur außerordentlichen Kündigung durch die Wohnungseigentümer ausgeführt ist, gilt umgekehrt genauso für die Kündigung durch den Verwalter.

    (I) Wie in dem Senatsbeschluß BayObLGZ 1998, 310 ff. im einzelnen ausgeführt, ist der Verwalter bei Erledigung der ihm nach den §§ 27, 28 WEG obliegenden Aufgaben im besonderen Maße auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat angewiesen.

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Es kann daher auf sich beruhen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch aus § 628 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch dann in Frage käme, wenn Anlaß für die Beendigung in der Form eines Aufhebungsvertrags ein vertragswidriges Verhalten eines Teils ist, das den anderen Vertragsteil auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt hätte (vgl. BGH BB 1964, 283; BGHZ 44, 271/274; BGB-RGRK/Corts Rn. 35, Staudinger/Preis BGB 13. Aufl. Rn. 41, jeweils zu § 628 einerseits; BGH NJW 1994, 1070 f. und Palandt/Putzo § 628 Rn. 1 andererseits).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Die Rechtslage kann insoweit mit der bei der Niederlegung der Organstellung (des "Amtes") durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vgl. BGHZ 78, 82/84; 121, 257/261 f.) verglichen werden.
  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Dazu genügt es in der Regel nicht, daß diese Voraussetzungen nur gegenüber einem Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 445 f.; …
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    (3) Die Wohnungseigentümer haften für die Verpflichtungen aus dem Verwaltervertrag, insbesondere für die Vergütungspflicht, gemäß § 427 BGB grundsätzlich als Gesamtschuldner (BGHZ 78, 57/66; BayObLG WE 1987, 57; Staudinger/Bub § 26 Rn. 284 m. w. N.).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Dabei genügt es, wenn die Auslegung durch den Tatrichter als möglich erscheint; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1995, 186/193 m. w. N.; BayObLG WuM 1998, 567; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99

    Abberufung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Die Abberufung beinhaltet in aller Regel jedenfalls dann, wenn sie auf einen wichtigen Grund gestützt wird, zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags (BayObLGZ 1974, 275/279; BayObLG WE 1987, 45; Staudinger/Bub § 26 Rn. 413 m. w. N.) und umgekehrt (Senatsbeschluß vom 30.4. 1999, 2Z BR 3/99); ebenso enthält die "Niederlegung des Verwalteramts" aus wichtigem Grunde grundsätzlich auch die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags (Staudinger/Bub § 26 Rn. 384, 485; für den umgekehrten Fall ebenso Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 26 Rn. 192).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1987 - 20 W 147/87

    Fristlose Kündigung wegen verspäteter Einberufung einer Eigentümerversammlung ;

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB für die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags durch die Wohnungseigentümer nicht gilt, die Kündigung vielmehr innerhalb angemessener Frist nach Entstehen und Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muß (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1988, 43 f.; Weitnauer/Hauger Rn. 65, Bärmann/Merle Rn. 135, Staudinger/Bub Rn. 399, jeweils zu § 26; Senatsbeschluß vom 30.4. 1999).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Die Rechtslage kann insoweit mit der bei der Niederlegung der Organstellung (des "Amtes") durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vgl. BGHZ 78, 82/84; 121, 257/261 f.) verglichen werden.
  • BGH, 23.01.1964 - VII ZR 133/62

    Rechte des Unternehmers bei Verstoß des Handelsvertreters gegen das

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
    Es kann daher auf sich beruhen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch aus § 628 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch dann in Frage käme, wenn Anlaß für die Beendigung in der Form eines Aufhebungsvertrags ein vertragswidriges Verhalten eines Teils ist, das den anderen Vertragsteil auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt hätte (vgl. BGH BB 1964, 283; BGHZ 44, 271/274; BGB-RGRK/Corts Rn. 35, Staudinger/Preis BGB 13. Aufl. Rn. 41, jeweils zu § 628 einerseits; BGH NJW 1994, 1070 f. und Palandt/Putzo § 628 Rn. 1 andererseits).
  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung Abberufung und Kündigung zwar nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, jedoch innerhalb angemessener Frist geschehen (vgl. BayObLG WEM 1980, 125 ff.; BayObLGZ 1999, 280/288 f.; BayObLG ZMR 1999, 575/577; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 43 f.; OLG Hamm WuM 1991, 218 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 399 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    c) Nach der herrschenden Rechtsprechung liegt ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter, Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151/164/172 f.; BayObLGZ 1998, 310/312; 1999, 280/285; Beschluss vom 15.1.2004 2Z BR 240/03).
  • LG Neuruppin, 15.04.2021 - 2 O 32/21

    Nicht existente WEG vertreten: Vollmachtloser Vertreter haftet auf

    c) Für Aufwendungen, die sich die Klägerin aufgrund der unterbliebenen Durchführung der Verwaltertätigkeit erspart hat, ist im Wege gerichtlicher Schätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO mit dem von ihr pauschal, unter Berufung auf das BayObLG, Beschluss vom 29.9.1999 - 2Z BR 29/99, NZM 2000, 48, bemessene Anteil von 20 % anzusetzen.
  • OLG Köln, 04.03.2005 - 16 Wx 14/05

    Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für rückständiges Verwalterhonorar

    Der einzelne Wohnungseigentümer haftet grundsätzlich für die Erfüllung des Verwalterhonorars als Gesamtschuldner neben den übrigen Wohnungseigentümern (Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Auflage 2005, § 26 Rdnr. 11; BGH NJW 1980, 2466; BayObLG NJW-RR 2000, 156; KG NJW-RR 1990, 61).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01

    Unterlassungsanspruch des Verwalters gegen einen Wohnungseigentümer

    Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind, kann nicht nur einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen, vielmehr auch Schadensersatzansprüche des Geschädigten auslösen (BayObLGZ 1999, 280).
  • LG Düsseldorf, 27.01.2010 - 16 S 45/09

    Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden

    Wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung Abberufung und Kündigung zwar nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, jedoch innerhalb angemessener Frist geschehen (vgl. BayObLGZ 1999, 280/288 f.; BayOLG, ZMR 1999, 575/577; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 43 f.; OLG Hamm WuM 1991, 218 f.).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 240/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters - Störung des

    Die Abberufung beinhaltet aber in der Regel jedenfalls dann, wenn sie auf einen wichtigen Grund gestützt wird, zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags (BayObLGZ 1998, 310/312 = NZM 1999, 283; BayObLGZ 1999, 280/285; BGHZ 151, 164 = NJW 2002, 3240 = NZM 2002, 788).
  • KG, 25.06.2004 - 24 W 256/02

    Vorlage an den BGH: Geltendmachung von fälligen Honorarforderungen durch den

    Rechtlich einwandfrei hat das Landgericht angenommen, dass die Antragsgegnerinnen für die Verwaltervergütung in Höhe von 9.652,68 Euro gemäß §§ 421, 427, 675 BGB als Gesamtschuldnerinnen haften (vgl. BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466; KG OLGZ 1990, 61 = NJW-RR 1990, 153; BayObLGZ 1999, 280 = NJW-RR 2000, 156).
  • LG Stuttgart, 23.10.2017 - 19 S 38/17

    Wohnungseigentumssache: Vergütungsanspruch eines ehemaligen Verwalters nach

    Hierbei bedarf es keiner Entscheidung, ob in der Amtsniederlegung des Berufungsklägers am 20.09.2016 auch eine außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags beinhaltet ist (so BayObLG, Urteil vom 29.09.1999, 2Z BR 29/99), da das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien spätestens durch das Schreiben vom 18.10.2016 wirksam beendet wurde.
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