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   BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00   

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https://dejure.org/2000,6091
BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00 (https://dejure.org/2000,6091)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.2000 - 2Z BR 36/00 (https://dejure.org/2000,6091)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 2000 - 2Z BR 36/00 (https://dejure.org/2000,6091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Formwirksamkeit; Unterschrift des Anwalts; Beglaubigungsvermerk; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsverordnung; Jahresabrechnung

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 25; ; WEG § 28; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23, § 25, § 28, § 45
    Erfordernis der Unterschrift für eine wirksame und fristgerechte Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wolfratshausen - 3 UR II 19/97
  • LG München II - 6 T 5776/99
  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 296
  • ZMR 2000, 853
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
    Bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung ist grundsätzlich der Wert der einzelnen beanstandeten Abrechnungsposten zugrunde zu legen und wegen der übrigen, nicht im einzelnen beanstandeten Abrechnungsposten, ein Bruchteil von etwa einem Viertel ihres Werts (vgl. BayObLGZ 1979, 312).
  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96

    Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
    Eine solche Beschränkung ist zulässig; Gründe, die es ausnahmsweise nach Treu und Glauben geboten erscheinen lassen könnten, auch weitere Personen zuzulassen, liegen nicht vor (s. dazu BayObLGZ 1996, 297 m.w.N.).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72

    Änderung des Geltungsbereichs

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
    Damit liegt eine wirksame Beschwerdeschrift vor (BAG NJW 1973, 1343).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Gemessen daran kann die Ungültigerklärung auch bei einem fehlerhaften Verteilungsschlüssel wirksam beschränkt werden (BayObLG, WuM 1994, 568, 569 f.; ZMR 2000, 853, 854; KG, WE 1998, 225; WuM 2001, 357; NJW-RR 2006, 383; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 500, 502; 2003, 228, 229; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG, Rdn. 553 und 555; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 30a; anders noch KG, NJW-RR 1996, 844, 846; vgl. auch Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 551; Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 54; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 115; KK-WEG/Happ, § 28 Rdn. 51; Abramenko, aaO, 404).

    Eine unzutreffende Kostenverteilung wirkt sich nämlich in der Regel nicht auf die Gesamtabrechnung, sondern nur auf die Einzelabrechnungen aus, und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (BayObLG, ZMR 2000, 853, 854; KG, NJW-RR 2006, 383).

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 214/21

    WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach

    Die Wohnungseigentümer haben im Rahmen der ihnen obliegenden ordnungsmäßigen Verwaltung (vgl. § 21 Abs. 4 WEG aF) durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss die Voraussetzungen für eine der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung zu schaffen (vgl. dazu BayObLG, NZM 1999, 908, 909; NZM 2001, 296, 297; BeckOK WEG/Bartholome [1.7.2022], § 16 Rn. 57; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl. 2020, § 14 HeizkostenV Rn. 5).
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