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   BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03   

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https://dejure.org/2003,9052
BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9052)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.2003 - 2Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9052)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 2Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 27; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; ZPO § 145

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung - Trennung, Zerlegung, ersetzende Entscheidung, Ziergarten, Baumschaukel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen Hausordnung und Gartenordnung; Missbräuchliche Ausnutzung der Stimmenmehrheit; Ungleichbehandlung von Minderheitseigentümer und Mehrheitswohnungseigentümer; Grenzen der Beschränkung eines ...

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 8/02
  • LG München I - 1 T 15021/02
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 132
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 14.08.1989 - 3 Wx 261/89
    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Diese Befugnis umfasst eine Nutzung etwa in der Form des Anlegens von Gemüsebeeten oder des Einpflanzens von Obstbäumen und Sträuchern, aber auch das Aufstellen eines Schaukelgeräts (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1167).
  • LG Düsseldorf, 05.05.1989 - 19 T 74/89
    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Soweit der Wohnungseigentümer seinen Garten ortsüblich nutzt, kann insbesondere bei den Verhältnissen in der Gemeinschaft der Beteiligten, die weitgehend denen von Nachbarn entsprechen, ein anderer Wohnungseigentümer hierüber nicht mitbestimmen (vgl. etwa BayObLG WuM 1998, 563; LG Düsseldorf MDR 1989, 1105).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Das Sondernutzungsrecht beinhaltet, wie § 13 Abs. 1 WEG zeigt, die Befugnis, die in Rede stehende Fläche gärtnerisch zu gestalten (BayObLG NJW-RR 1987, 846) oder zu Erholungszwecken zu benutzen.
  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Von dem Sondernutzungsrecht darf der Berechtigte ohnehin nach § 14 Nr. 1 WEG nur einen solchen Gebrauch machen, dass andere Miteigentümer nicht in vermeidbarer Weise beeinträchtigt werden (z.B. OLG Köln NJW-RR 1997, 14 f.).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Damit ist eine Trennung nur dann am Platz, wenn sich ein abgrenzbarer Teil voraussichtlich rascher entscheiden lassen würde als ein anderer (vgl. BGH NJW 1995, 3120).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Abgesehen davon kann ein solcher Antrag im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erstmals gestellt werden (BayObLGZ 1996, 58/62; 188/192).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Eine ersetzende Entscheidung zu der durch die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses beseitigten Regelung der Wohnungseigentümer kommt nur dann in Betracht, wenn dies Gegenstand eines entsprechenden Antrags ist, der bestimmt zu bezeichnen hat, welche Regelung getroffen werden soll (BayObLGZ 1985, 171/176; BayObLG WE 1995, 245 f.).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
    Ob die erforderliche Reinigung durch den Eigentümer, den Mieter oder durch einen Dritten vorgenommen wird, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Wohnungseigentümers und kann ihm nicht durch die Gemeinschaft im Rahmen einer Hausordnung vorgeschrieben werden (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 27.7.2000, NZM 2001, 672/676 f.).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    Nach überwiegender Meinung darf die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung ebenso wie zur Vermietung einer Eigentumswohnung vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Wohnungseigentümer (OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 12 Rn. 31; MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 75) nicht von der Vorlage des Erwerbs- bzw. Mietvertrags abhängig gemacht werden (für Zustimmung zur Veräußerung: Bärmann/Suilmann, aaO; BeckOGK/Skauradsun, WEG [1.3.2020], § 12 Rn. 31; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 12 WEG Rn. 2 a.E.; ders. in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 30; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 52; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 74; Göhmann, RNotZ 2012, 251, 264; wohl auch: Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 72 a.E.; bei Vorlage an Verwalter auch MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; für Zustimmung zur Vermietung: BayObLG, ZMR 2005, 132, 133; BeckOK WEG/Müller [1.8.2020], § 13 Rn. 40; BeckFormB WEG/Rüscher, 4. Aufl., Form.
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Eine ohne sachlichen Grund erfolgte Ungleichbehandlung ist nicht von dem bei der Beschlussfassung bestehenden Ermessen der Wohnungseigentümer gedeckt ( BayObLG ZMR 2005, 132 ).
  • LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12

    Grillen in der Anlage kann verboten werden!

    Demgemäß dient die Hausordnung gerade der Konkretisierung der sich aus § 14 WEG ergebenden Verpflichtungen (BayObLG, ZMR 2005, 132; Heinemann, in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 21, Rz. 51), und verlangt in der Regel einen vernünftigen Kompromiss zwischen den gegensätzlichen Interessen (zum Beispiel gewerblichen Nutzern und Bewohnern des Hauses, Tierhaltern und Nichttierhaltern, Musikliebhabern und Ruhebedürftigen).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der

    Es kann hier offen bleiben, ob sich das Wohnungseigentumsgericht grundsätzlich darauf beschränken darf, einen neben einem die Hausordnung betreffenden Anfechtungsantrag gestellten weiteren Antrag auf Ersetzung durch eine andere Regelung zurückzuweisen, oder ob das Gericht dann eine andere sachgerechte Regelung festzulegen hat, die die Interessen aller Wohnungseigentümer berücksichtigt (für die Hausordnung letzteres ausdrücklich ablehnend: BayObLG ZMR 2005, 132 und Riecke/Drabek, a.a.O., § 21 Rz. 149).

    In den Tatsacheninstanzen waren hier von den Antragstellern überdies lediglich konkrete Regelungsanträge für die Hausordnung gestellt; im Rechtsbeschwerdeverfahren könnte ein derartiger Antrag auf gerichtliche Ersetzung durch eine wirksame Regelung nicht erstmals gestellt werden (vgl. auch insoweit BayObLG ZMR 2005, 132).

  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

    Insoweit ist auch die vom Klägervertreter angeführte Entscheidung des BayObLG vom 23.10.2003 - 2Z BR 63/03, unbehelflich.
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03

    Rechtsschutzbedürfnis des Wohnungseigentümers für die Anfechtung eines

    Unter einem Ziergarten versteht der Senat, abgrenzend von einem Nutzgarten, eine dahingehend kultivierte Fläche, dass sie ausschließlich "schmückt" (s. zur Begriffsbestimmung Der Große Duden Herkunftswörterbuch Stichwort "Zier"), d.h. der optischen Erbauung dient (BayObLG Beschl. v. 23.10.2003, 2Z BR 63/03).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 242/03

    Verwalterselbstbestellung durch Mehrheitseigentümer

    Dies ergibt sich deutlich jedenfalls aus dem vom Landgericht in Bezug genommenen Verfahren über die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses vom 17.7.2001 zum Erlass einer Haus- und Gartenordnung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23.10.2003, Az. 2Z BR 63/03).
  • AG Augsburg, 25.01.2017 - 31 C 2547/16

    Anfechtungsklage gegen Beschluss der Wohnungseigentümer über das Abstellen von

    Die von Klägerseite hierzu angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 23.10.2003, Az. 2 Z BR 63/03, welche eine Regelung hinsichtlich des Verbots eines kurzfristigen Aufstellens von Gegenständen außerhalb der Wohnungen zum Gegenstand hatte, kann daher mangels Vergleichbarkeit nicht als Referenz herangezogen werden.
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