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BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 2
Gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum an Versorgungseinrichtungen - Aufrechterhaltung des Anschlusses bei drohender Unwirtschaftlichkeit der Gesamtanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinschaftseigentum von Versorgungseinrichtungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Wärmeversorgung; Warmwasserversorgung; Gemeinschaftseigentum; Sondereigentum
Verfahrensgang
- AG Lindau - UR II 38/99
- LG Kempten - 4 T 585/00
- BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01
Dies gilt aber nicht für Anschlussleitungen in die einzelnen Wohnungen ab der Abzweigung von der Hauptleitung; diese stehen grundsätzlich im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers (…Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 20, 25;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 33;… Staudinger/Rapp WEG § 5 Rn. 33, 36; vgl. dazu BGHZ 109, 179/184; BayObLG WE 1989, 147).
- OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02
Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Dies gilt aber nicht für Anschlussleitungen in die einzelnen Wohnungen ab der Abzweigung von der Hauptleitung; diese stehen grundsätzlich im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers (BayObLG NJOZ 2002, 568; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 94, 95).