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   BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01   

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https://dejure.org/2001,8643
BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01 (https://dejure.org/2001,8643)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2Z BR 68/01 (https://dejure.org/2001,8643)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2Z BR 68/01 (https://dejure.org/2001,8643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum an Versorgungseinrichtungen - Aufrechterhaltung des Anschlusses bei drohender Unwirtschaftlichkeit der Gesamtanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum von Versorgungseinrichtungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Wärmeversorgung; Warmwasserversorgung; Gemeinschaftseigentum; Sondereigentum

Verfahrensgang

  • AG Lindau - UR II 38/99
  • LG Kempten - 4 T 585/00
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 68/01
    Dies gilt aber nicht für Anschlussleitungen in die einzelnen Wohnungen ab der Abzweigung von der Hauptleitung; diese stehen grundsätzlich im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers (Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 20, 25; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 33; Staudinger/Rapp WEG § 5 Rn. 33, 36; vgl. dazu BGHZ 109, 179/184; BayObLG WE 1989, 147).
  • OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02

    Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum

    Dies gilt aber nicht für Anschlussleitungen in die einzelnen Wohnungen ab der Abzweigung von der Hauptleitung; diese stehen grundsätzlich im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers (BayObLG NJOZ 2002, 568; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 94, 95).
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