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   BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02   

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https://dejure.org/2002,4416
BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02 (https://dejure.org/2002,4416)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2Z BR 77/02 (https://dejure.org/2002,4416)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2Z BR 77/02 (https://dejure.org/2002,4416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16
    Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in Wohnungseigentumsanlage nach Fläche und Verbrauch - Auslegung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenabrechnung nach Wohnfläche und Verbrauchszähler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Abrechnung von Heizungs- und Warmwasserkosten bei Wohnungseigentümern aufgrund einer Regelung in der Teilungserklärung; Voraussetzungen der Aufrechnung gegenüber einer Wohngeldschuld; Keine Erledigung der Hauptsache bei Beitreibung eines Zahlungsanspruchs durch ...

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 205/01
  • LG München I - 1 T 16147/01
  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 399 (Ls.)
  • ZMR 2003, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02
    Sollte die Wohnanlage über keine Ausstattung zur Verbrauchserfassung verfügen, hätte jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die Voraussetzungen für eine Verteilung der Kosten für Heizung und Warmwasser entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung geschaffen werden (BayObLG NZM 1999, 908 f.).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02
    Allerdings ist, was das Landgericht berücksichtigt hat, anstelle des in der Teilungserklärung genannten Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank seit dem 1.1.1999 der sogenannte Basiszinssatz getreten (vgl. im einzelnen BayObLG ZMR 2000, 111).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Dabei dürfen diese nur abgeändert werden, soweit sie den zurückverwiesenen Teil der Hauptsache betreffen (Beschluss des Senats vom 7.11.2002 - 2Z BR 77/02).
  • LG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 13 S 143/18

    Abbuchungen für eigene Zwecke machen Verwalter ungeeignet!

    Ob - einer in der früheren Rechtsprechung (so auch OLG Köln v. 20.12.2004 - 16 Wx 110/04, MietRB 2005, 209; BayObLG v. 7.3.2002 - 2Z BR 77/02, WuM 2002, 333) vertretenem Ansatz zu folgen ist, dass (ausnahmsweise) auch insoweit die Abrechnung des tatsächlichen Wasserverbrauchs maßgebend ist (so Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 28 WEG, Rn. 80), erscheint der Kammer zweifelhaft, bedarf indes hier keiner Entscheidung.
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