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BayObLG, 23.09.1993 - 2Z BR 77/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Zulässigkeit der Festlegung von Maßnahmen zur Durchsetzung einer Gemeinschaftsordnung; Zweckmäßigkeit der Beauftragung eines Verwalters; Möglichkeit der Verpflichtung Dritter durch einen Eigentümerbeschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 1, Abs. 2
Auskunftspflicht der Wohnungseigentümer über Namen und Beruf der Mieter bei Nutzungsbestimmung als Studentenwohnheim in der Gemeinschaftsordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 174/92
- LG München I, 18.06.1993 - 1 T 4379/93
- BayObLG, 23.09.1993 - 2Z BR 77/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 23.10.1991 - BReg. 2 Z 91/91
Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2Z BR 77/93
Die Wohnungseigentümer waren deshalb nach § 15 Abs. 2 WEG berechtigt, durch Mehrheitsbeschluß Maßnahmen zu beschließen, die auf die Durchsetzung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Regelung gerichtet sind (vgl. Senatsbeschluß vom 23.10.1991 - 2 Z 91/91).
- BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95
Verfahren um die Verwaltung eines Sondereigentums eines Wohnungseigentümers durch …
Der Senat hat eine Gebrauchsregelung für rechtens angesehen, durch die die Nutzung der Wohnungseigentumsrechte einer Anlage auf die Verpachtung an eine Betriebsgesellschaft beschränkt ist (BayObLG NJW-RR 1988, 1163; WuM 1994, 156). - LG Halle, 02.03.2004 - 2 T 78/03
Wohnungseigentum an Hotelzimmer
Es handelt sich nämlich um ein "echtes" Hotel und nicht (nur) um ein Studentenwohnheim, das - unter bestimmten Voraussetzungen - den Regelungen des WEG unterfallen kann (vgl. BayObLG, Beschl. v. 23.09.1993 - 2Z BR 77/93 - WuM 1994, 156).