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   BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 78/96   

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https://dejure.org/1996,4748
BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 78/96 (https://dejure.org/1996,4748)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 2Z BR 78/96 (https://dejure.org/1996,4748)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 2Z BR 78/96 (https://dejure.org/1996,4748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 890; GBO §§ 5, 6
    Besorgnis der Verwirrung bei Grundstücksverschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 5 § 6
    Behandlung eines Vereinigungs- und/oder Bestandteilszuschreibungsantrages bei Besorgnis der Verwirrung durch eine Flurstücksverschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 398
  • Rpfleger 1997, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93

    Folgen der Zuschreibung und Verschmelzung von Grundstücken

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 78/96
    (1) Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich würden, dass der gesamte grundbuchmäßige Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar wäre und die Gefahr von Streitigkeiten von Berechtigten untereinander oder mit Dritten und von Verwicklungen namentlich im Fall der Zwangsversteigerung bestünde (BayObLG Rpfleger 1994, 250 m.w.N.).

    Vertreten wird aber auch die Auffassung, bei einer solchen Sachlage sei die Vereinigung/Zuschreibung von Grundstücken grundbuchlich zu vollziehen, Verwirrung des Grundbuchs sei aber dadurch zu verhindern, dass die Aufnahme der Flurstücksverschmelzung in das Grundbuch abgelehnt wird (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 365 mit Anmerkung von Wendt in Rpfleger 1994, 456 f.; Meikel/Böttcher § 5 Rn. 26).

    cc) Bei der Feststellung der Verwirrungsgefahr kommt es ferner entscheidend darauf an, ob Schwierigkeiten im Fall der Zwangsversteigerung zu befürchten sind (BayObLG DNotZ 1987, 219 f., Rpfleger 1994, 250 ; Meikel/Böttcher § 5 Rn. 24).

  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 109/86

    Zur Grundbuchverwirrung bei Bestandteilszuschreibung

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 78/96
    cc) Bei der Feststellung der Verwirrungsgefahr kommt es ferner entscheidend darauf an, ob Schwierigkeiten im Fall der Zwangsversteigerung zu befürchten sind (BayObLG DNotZ 1987, 219 f., Rpfleger 1994, 250 ; Meikel/Böttcher § 5 Rn. 24).

    Mithin ist davon auszugehen, dass die Dienstbarkeiten im Fall einer Zwangsversteigerung nach §§ 52, 44 ZVG bestehen bleiben (vgl. BayObLG DNotZ 1987, 219 f.).

  • OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 93/20

    Bestellung des Nießbrauchrechts an einem bebauten Teil eines Grundstücks

    Zusätzlich ist allein erforderlich, dass der belastete Teil durch einen beglaubigten Auszug aus der amtlichen Karte eindeutig bescheinigt ist, § 7 Abs. 2 Satz 2 GBO (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 102; OLG Köln FGPrax 2012, 102; KEHE/Keller GBO 8. Aufl. § 7 Rn. 12).
  • OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13

    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der

    Eine Verwirrung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung derart unübersichtlich und/oder schwer verständlich würden, dass die Rechtslage nicht mehr mit der gebotenen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und deshalb die Gefahr von Streitigkeiten eingetragener Berechtigter untereinander mit Dritten oder von Verwicklungen im Fall der Zwangsversteigerung besteht (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 W 150/13, nicht veröffentlicht; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 Wx 9/09, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 25. September 1996 - 2Z BR 78/96, juris Rn. 19).
  • OLG Dresden, 02.11.2018 - 17 W 931/18

    Verwirrungsgefahr bei einem Vereinigungsantrag von Grundstücken

    Die teils unterschiedliche Rangfolge der Dienstbarkeiten untereinander lässt sich im Grundbuch klar und deutlich darstellen und ablesen (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 102 f).
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