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   BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01   

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https://dejure.org/2001,4991
BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,4991)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 2Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,4991)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 2Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,4991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 6; ; WEG § 22 Abs. 1

  • archive.org

    §§ 14, 15, 21, 22 WEG
    Anspruch der WEG-Nachbarn auf Beseitigung eines Zählerkastens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im Treppenhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Etagenheizung; Gas; Strom; Zählerkasten

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 4 UR II 67/99
  • LG Aschaffenburg - 1 T 14/00
  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats muss jedenfalls die Hauptleitung im Gebäude vorhanden sein (BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WE 1994, 21/22).

    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Ansprüche auf Beseitigung von Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer können die Antragsteller ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich geltend machen (BGHZ 116, 392/394 f.).

    Für § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist auch nicht erheblich, dass die Antragsteller, die dem Anschluss an die Steigleitung nicht zugestimmt haben, gegebenenfalls mit Kosten aus einer späteren Verstärkung der Steigleitung und einem Versetzen der Stromzählerkästen in den Keller belastet werden (vgl. BGHZ 116, 392/396 ff.; Bärmann/Merle § 22 Rn. 138).

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 09.08.1985 - 20 W 283/85
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer bei Austausch einer Elektroheizung durch

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19

    Wohnungseigentum: Herstellung eines Anschlusses an das Glasfasernetz als

    Vor diesem Hintergrund hat der Kläger die Schaffung eines Hausanschlusses zur Versorgung jedenfalls anderer Miteigentümer mit einem Glasfaseranschluss zu dulden (vergleiche auch BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001, 2Z BR 79/01, ZMR 2002, 211 f. zur Schaffung eines Energieversorgungsanschlusses im Zusammenhang mit der Umstellung der Beheizung eine Eigentumswohnung von Gas auf Strom).
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die Errichtung einer der ausschließlichen Beheizung eines Sondereigentums dienenden Anlage, für die Hauptleitungen in der Wohnanlage selbst bisher nicht vorhanden sind, ist nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilen (BayObLG WE 1994, 21/22; WuM 1991, 625/626; OLG Hamm NJW-RR 1995, 909; siehe auch BayObLG ZWE 2002, 73/74; KK-WEG/Drabek § 21 Rn. 217; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 21 Rn. 45).
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