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   BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02   

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https://dejure.org/2002,2534
BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02 (https://dejure.org/2002,2534)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02 (https://dejure.org/2002,2534)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2Z BR 82/02 (https://dejure.org/2002,2534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterhaftung für verjährte Gewährleistungsansprüche

  • Judicialis

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 28; ; BGB § 222 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2 § 28; BGB § 222 a. F.
    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von Gewährleistungsfristen - Umfang der Entlastung - Verjährungseinrede bei teilweisem Anerkenntnis - Einredeverzicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drohender Ablauf von Gewährleistungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwalter muß Fristen einhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnanlage; Hinweispflicht auf drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen; Herbeiführung einer Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft über weiteres Vorgehen; Schuldhafte Verletzung des Verwaltervertrages; ...

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verwalter muss Fristen einhalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutet die Anerkennung einiger Mängel auch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich weiterer Fehlleistungen? (IBR 2003, 82)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 1049/94
  • LG München I - 1 T 21332/01
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 78
  • NZM 2003, 31
  • ZMR 2003, 216
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02
    Verletzt der Verwalter diese Verpflichtung schuldhaft und hat dies zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer nicht mehr durchgesetzt werden können, haftet der Verwalter für den dadurch den Wohnungseigentümern entstandenen Schaden aus positiver Vertragsverletzung des Verwaltervertrags (BayObLG WE 1991, 22; NJW-RR 2001, 731).

    Wird dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung der Abrechnung Entlastung erteilt, so beschränkt sich die Entlastung auf das Verwalterhandeln, das in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat (BayObLG NJW-RR 2001, 731 f. m. w. N.).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02
    Ein Verzichtswille setzt nämlich voraus, dass der Verzichtende sich dessen bewusst ist oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, Verjährung sei eingetreten (BGH NJW 1997, 516/518; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 836).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98

    Verjährungshemmung bei schlichter Abwartensmitteilung - Regulierungsverhandlungen

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02
    Ein Verzichtswille setzt nämlich voraus, dass der Verzichtende sich dessen bewusst ist oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, Verjährung sei eingetreten (BGH NJW 1997, 516/518; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 836).
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66

    Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Eintritt der Verjährung

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02
    Allein daraus, dass die Streithelferin einen Teil der Mängel anerkannt und beseitigt hat, kann nicht gefolgert werden, sie habe konkludent darauf verzichtet, gegenüber den weiteren Ansprüchen der Antragsteller die Einrede der Verjährung zu erheben (BGH VersR 1967, 1092/1094).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Dabei hat er die Wohnungseigentümer auf mögliche Gewährleistungsansprüche und eine drohende Verjährung dieser Ansprüche hinzuweisen (BayObLG, ZWE 2001, 263, 264; NZM 2003, 31, 32; OLG Frankfurt, ZWE 2008, 470, 473; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 107; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 55 aE; BeckOK BGB/Hügel [1.8.2019], WEG § 27 Rn. 6 aE; BeckOK WEG/Baer [1.8.2019], § 27 Rn. 53).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Dabei durfte das Landgericht davon ausgehen, dass der Verwalter grundsätzlich auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung des Verwaltervertrags haftet, wenn er es schuldhaft unterlässt, auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinzuweisen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 558; ZMR 2003, 216; Gottschalg, a.a.O., Rz. 147; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 53; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 27 Rz. 15, je m. w. N.).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Erstverwalter werden erfahrungsgemäß häufig mit der haftungsträchtigen Tätigkeit befasst, eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen den Veräußerer rechtzeitig herbeizuführen (Palandt/Bassenge § 27 WEG Rn. 6; siehe beispielsweise BayObLG NJW-RR 2001, 731 und Beschluss vom 17.10.2002, 2Z BR 82/02).
  • LG Mönchengladbach, 29.09.2006 - 5 T 51/06

    Fördermöglichkeiten: Hinweispflicht des Verwalters

    Wird dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung der Abrechnung Entlastung erteilt, so beschränkt sich die Entlastung auf das Verwalterhandeln, das in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat (BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 2Z BR 82/02, Juris).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens

    Einen solchen Inhalt könnte ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters haben (vgl. BayObLG NZM 2003, 31 f.).
  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05

    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

    Wird eine Entlastung im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan erteilt, so beschränkt sich diese Entlastung auf das Handeln des Verwalters bzw. des Beirats, das sich darin niedergeschlagen hat (vgl. BayObLG NZM 2003, 31/32).
  • LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17

    Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen früheren WEG-Verwalter

    Sie bezieht sich jedoch nur auf solche Ansprüche, die für die Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen unterbreiteten Vorlagen und erstellten Berichte erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02), wobei sie sich die Kenntnis beziehungsweise das Kennenmüssen des Verwaltungsbeirates oder eines seiner Mitglieder, der die Abrechnung gemäß § 29 Abs. 3 WEG überprüft hat, analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Wx 92/00; Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 198 m. w. N.).
  • AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13

    WEG - Verwaltervertragsklausel über die Vergabe von Kleinaufträgen

    Hier gilt vielmehr, dass die Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme selbst zuständig sind und gem. § 21 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss darüber entscheiden, weiche Arbeiten ausgeführt werden (vgl. Bay OBLG, NZM 2003, 31f.).
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