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BayObLG, 22.08.2002 - 2Z BR 83/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 47 § 48
Bindung des Gerichts bei übereinstimmender Erklärung der Hauptsacheerledigung - Kostenentscheidung - Prüfung der Sach- und Rechtslage - Berechnung des Geschäftswertes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauliche Veränderung durch einzelne Wohnungseigentümer; Verkauf durch die Antragsteller; Erledigung der Hauptsache; Übereinstimmende Erledigterklärung; Bindung des Gerichts; Kostenentscheidung
Verfahrensgang
- AG Starnberg - 1 UR II 19/99
- LG München II - 6 T 2198/02
- BayObLG, 22.08.2002 - 2Z BR 83/02
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss
(1) Da nach einer übereinstimmenden Erledigterklärung der Hauptsache eine weitere Beweisaufnahme nicht mehr stattzufinden hat (BayObLG WE 1990, 29; Beschluss des Senats vom 22.8.2002 - 2Z BR 83/02), ist es nicht zu beanstanden, dass es das Landgericht für die Kostenentscheidung in tatsächlicher Hinsicht offengelassen hat, ob der Entlastung des Verwalters Pflichtverletzungen entgegenstehen. - LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07
Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren
Der Geschäftswert war nach Erledigung nach den bis dahin angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten festzusetzen (BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02). - BayObLG, 03.09.2003 - 2Z BR 163/03
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Hauptsacheerledigterklärung
Das Gericht darf sich aber mit einer weniger eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage begnügen (ständige Rechtsprechung des Senats; BayObLG WE 1993, 284; Beschluss vom 22.8.2002, 2Z BR 83/02).