Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3793
BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02 (https://dejure.org/2002,3793)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.2002 - 2Z BR 93/02 (https://dejure.org/2002,3793)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 2Z BR 93/02 (https://dejure.org/2002,3793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 167; ; FGG § 27; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 167; FGG § 27; WEG § 45 Abs. 1
    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren - Bindung des Unterbevollmächtigten an weisungsebundene Stimmrechtsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weisung bindet auch den Unterbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlussesüber eine Verwalterbestellung; Zur Bindung eines Unterbevollmächtigten an eine Beschränkung der Stimmrechtsvollmacht eines Verwalters

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 591/01
  • LG München I - 1 T 2558/02
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 67
  • ZMR 2003, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BayObLGZ 2002, 321; BayObLG vom114.11.2002, Az. 2Z BR 113/02), sind bei der Kostenentscheidung auch materielle Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02

    Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BayObLGZ 2002, 321; BayObLG vom114.11.2002, Az. 2Z BR 113/02), sind bei der Kostenentscheidung auch materielle Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen.
  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 25/89

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Rechtskraft - persönliche Haftung der

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
    Es ist ein grundlegender und allgemein anerkannter Rechtssatz, dass ein Unterbevollmächtigter nicht mehr Befugnisse haben kann als der Hauptbevollmächtigte (KG HRR 1941 Nr. 468; BGH NJW-RR 1990, 701/703; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des BGB 8. Aufl. § 47 Rn. 41; Palandt/ Heinrichs Rn. 12, MünchKomm/Schramm. Rn. 103, Soergel/Leptien Rn. 61, Staudinger/Schilken Rn. 67, jeweils zu § 167).
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 87/97

    Keine sofortige weitere Beschwerde ohne eigene sofortige Beschwerde - Abänderung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
    Sie hat nämlich keine Erstbeschwerde eingelegt; damit ist für sie die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (BGH NJW 1980, 1960; BayObLG NZM 1998, 81; Bassenge/Herbst/ Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 8; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 45 Rn. 43).
  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der

    Anders als in den vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2004, 20 W 370/03 = OLGR 2005, 423) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 23.12.2002, 2Z BR 93/02 = FGPrax 2003, 67) entschiedenen Fällen ist die Entscheidung des Amtsgerichts für die Antragsgegnerin zu 1 nicht rechtskräftig geworden, da sie nicht nur Verwalterin, sondern gleichzeitig auch Teileigentümerin ist, die gegen den Beschluss des Amtsgerichts, gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sofortige Beschwerde eingelegt hatte.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich.

    Sie hat nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit ist für sie die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67; NZM 1998, 81; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 43, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 78; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 27 FGG Rz. 8).

    Dass die weitere Beteiligte mit Kosten des Beschwerdeverfahrens belastet worden ist, ändert hieran nichts, § 20 a FGG (vgl. auch BayObLG FGPrax 2003, 67).

    Auch wenn die sofortige weitere Beschwerde der weiteren Beteiligten, die sich vor allem auch gegen die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen richtete, unzulässig ist, hat der Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu IV und V die Kostenentscheidung des Landgerichts von Amts wegen zu überprüfen (vgl. auch BayObLG FGPrax 2003, 67).

    Für das Verschulden ist nach der Rechtsprechung ein objektiver Maßstab anzusetzen (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67).

    Danach wäre ein sorgfältiger Verwalter das Risiko einer Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses aufgrund der vielfältigen unwägbaren Fragen im Hinblick auf die Vollmachten, die selbst von der weiteren Beteiligten im vorliegenden Verfahren teilweise unterschiedlich bewertet werden (vgl. etwa die unterschiedliche Behandlung der Vollmachten für die Miteigentümer ME 11 und ME 16), nicht eingegangen (vgl. auch insoweit etwa BayObLG FGPrax 2003, 67).

  • LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09

    Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter

    Ob der Vertreter zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt ist, ist eine Frage der Auslegung, wobei für oder gegen die Zulässigkeit der Erteilung einer Untervollmacht keine Vermutung spricht (BayObLG ZMR 2003, 283, 284; OLGR Frankfurt 2005, 423, 426; Elzer, a.a.O., § 25 Rn. 53; Bassenge, a.a.O.).
  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02

    Wohnungseigentum: Verbindung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit

    Inzwischen ist im abgetrennten Anfechtungsverfahren der Eigentümerbeschluss über die Bestellung der weiteren Beteiligten als Verwalterin durch Beschluss des Senats vom 23.12.2002 (2Z BR 93/02) rechtskräftig für ungültig erklärt worden.
  • OLG München, 21.06.2006 - 34 Wx 28/06

    Verwalter: Vergütung nach Anfechtung der Bestellung

    Dieser Beschluss wurde inzwischen rechtskräftig für ungültig erklärt (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.12.2002, 2Z BR 93/02 = FGPrax 2003, 67 ).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
  • LG Köln, 27.09.2012 - 29 S 61/12

    WEG-Versammlung: Auch Anwalt kann Eigentümer vertreten!

    Maßgeblich ist, ob ein Interesse an einer persönlichen Wahrnehmung der Vollmacht besteht ( vgl. Jennißen-Elzer, a.a.O. Rdnr. 49a, 108; BayObLG, ZMR 2003, 283; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 289 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht