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   BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99   

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https://dejure.org/1999,2402
BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99 (https://dejure.org/1999,2402)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2Z BR 96/99 (https://dejure.org/1999,2402)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2Z BR 96/99 (https://dejure.org/1999,2402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 41

    BGB § 1115
    Zur Bestimmbarkeit des Zinsbeginns bei Sicherungshypothek

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1115
    Eintragung einer Sicherungshypothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückskauf; Hypothek ; Eintragung ; Zinsbeginn; Grundbuchamt; Zeitpunkt; Bestimmbarkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1115
    Auszahlungszeitpunkt als Zinsbeginn

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1115
    Eintragungsfähigkeit einer verzinslichen Sicherungshypothek bei Anknüpfung an kalendermäßig festgelegten Auszahlungszeitpunkt des Darlehens

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 116/99
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 275
  • DNotZ 2000, 62
  • Rpfleger 1999, 530
  • BayObLGZ 1999, 198
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99
    Dann genügt es, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26; 130, 342/345 f.).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99
    Dann genügt es, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26; 130, 342/345 f.).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95

    Bestimmtheit der Angabe des Zinsbeginns bei Grundpfandrechten

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99
    Das Landgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auf den Beschluß des Senats vom 24.8.1995 (BayObLGZ 1995, 271) bezogen, dessen Leitsatz 2 wie folgt lautet:.
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Sofern die höchstmögliche Belastung für einen Dritten erkennbar ist, lässt es die Rechtsprechung im Allgemeinen genügen, dass der Umfang eines Rechts durch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt umrissen wird (BayObLGZ 1999, 198/200; 2000, 60/63).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muss dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271 /273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1 /3 f).

    Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt auf Grund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist ( BGHZ 35, 22 /26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198 /200).

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00

    Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung

    Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26 und 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200 und 2000, 60/63).

    Ob und ab wann Zinsen tatsächlich geschuldet sind, ist anhand der in der notariellen Urkunde niedergelegten Vereinbarungen objektiv feststellbar (vgl. BayObLGZ 1999, 198/200 und 2000, 60/63).

  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01

    Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem

    Diese Grundsätze gelten auch für die Sicherungshypothek nach § 1184 BGB (BayObLGZ 1995, 271; 1999, 198/199; 2000, 60/63; BayObLG Beschluß vom 14.12.2000, 2Z BR 19/00; Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 46; Anh. zu § 13 Rn. 5).

    Nicht erheblich ist, daß ein Dritter die jeweils tatsächliche Belastung des Grundstücks nicht ohne eine Prüfung außerhalb des Grundbuchs liegender Umstände feststellen kann und daß die Frage des Zinsbeginns möglicherweise erst im Wege richterlicher Entscheidung zu klären ist (BGHZ 35, 22/26; 129, 1/4; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200; 2000, 60/63).

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

    Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein (BayObLGZ 1995, 271/273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1/3 f).

    Dann genügt es, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BGHZ 35, 22/26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198/200).

  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

    Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271, 273; 1999, 198, 199 f,; BGHZ 129, 1, 3 f. = DNotZ 1996, 84 = MittRhNotK 1995, 312 ).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99
    Es genügt, daß der höchsmögliche Umfang der Zinsbelastung aus dem Grundbuch ersichtlich ist (Anschluß an BayObLGZ 1999, 198).
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