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   LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04   

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https://dejure.org/2010,9391
LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04 (https://dejure.org/2010,9391)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2010 - 2a O 179/04 (https://dejure.org/2010,9391)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 2a O 179/04 (https://dejure.org/2010,9391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Marke "Uludag" teilweise löschungsreif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung der Marke "Uludag" für Milch und Speiseeis wegen Nichtbenutzung; Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines Lizenzvertrages über die Nutzung der Marke "Uludag" zwischen der Uludag GmbH und einer Ayran-Produkte vertreibenden GmbH

  • kanzlei.biz

    Teillöschung der Marke "Uludag"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenlöschung wegen Nichtgebrauch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04
    Gemäß § 242 BGB kommt ihm aber eine Darlegungs- und Beweiserleichterung zugute, da es sich bei der Nichtbenutzung um eine negative Tatsache handelt, die in der Sphäre des Beklagten liegt, so dass diesem die Benutzungsinformationen ohne weiteres zugänglich sind, während sie für den Kläger nicht bzw. nur mit unzumutbarem Aufwand beschaffbar sind (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 55 RN 12, BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang zum UWG).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04
    Die Benutzung eines abweichenden Schrifttyps ist aber generell unschädlich (BGH GRUR 1999, 164 - JOHN LOBB).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04
    Dies ist dann der Fall, wenn der Verkehr den hinzugefügten Bestandteilen keine maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung bemisst (BGH GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz, welche er für das Markengesetz fortführt (GRUR 2002, 59, 63 - ISCO), eine ganz enge Beschränkung auf die benutzte Spezialware im Interesse der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Markeninhabers abgelehnt und sowohl für den Fall, dass überhaupt nur ein Oberbegriff im Warenverzeichnis der Marke eingetragen ist, als auch beim Vorhandensein weiterer benachbarter konkreter Warenbegriffe, neben der benutzten konkreten Ware diejenigen Waren von der Löschung ausgenommen, die nach der Verkehrsauffassung als "zum gleichartigen Warenbereich" gehörend anzusehen sind.
  • OLG München, 24.08.2000 - 29 U 2351/00

    Ernsthaftigkeit der Markenbenutzung - Aufnahme der Benutzung einer Firma

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04
    Zum einen wurde die Benutzung nicht erst kurz vor Schutzfristende am 23.04.2004 aufgenommen und umgehend wieder eingestellt, was ein Indiz für eine Scheinbenutzung darstellen kann (OLG München GRUR-RR 2002, 9, 10f. - BIG BERTHA).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 151/83

    "Darcy"; Begriff der Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2010 - 2a O 179/04
    Dabei sind für die Beurteilung alle Umstände des Falles wie Art, Umfang und Dauer der Benutzung in Betracht zu ziehen (BGH GRUR 1986, 168f - Darcy).
  • BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17

    Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke

    Soweit die Beschwerdeführerin sich auf eine Umkehr der Beweislast beruft und auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf verweist (AZ: 2a O 179/04 - Uludag), ist dieses im Rahmen einer Löschungsklage wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung ergangen und für das hiesige Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nicht hinreichend aussagekräftig.
  • LG Hamburg, 13.08.2015 - 327 O 135/15

    Markenlöschungsverfahren: Entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils im

    Die Belastung der Beklagten mit einer sekundären Darlegungslast hinsichtlich etwaiger Benutzungshandlungen entbindet die Klägerin nicht von der Beweislast hinsichtlich der negativen Tatsache der Nichtbenutzung (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 02. Juni 2010 - 2a O 179/04 -, zitiert nach juris Rn. 27; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 55 Rn. 28; allgemein zum Auseinanderfallen von sekundärer Darlegungslast und Beweislast auch: BeckOK-ZPO/Bacher, 16. Ed., § 284 Rn. 84).
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