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   LG Düsseldorf, 20.04.2011 - 2a O 30/11   

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https://dejure.org/2011,19444
LG Düsseldorf, 20.04.2011 - 2a O 30/11 (https://dejure.org/2011,19444)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2011 - 2a O 30/11 (https://dejure.org/2011,19444)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2011 - 2a O 30/11 (https://dejure.org/2011,19444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf unentgeltliche Eintragung in ein Telefonbuch erstreckt sich auch auf Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung; Erstrecken des Anspruchs auf unentgeltliche Eintragung in ein Telefonbuch auch auf Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung

  • kanzlei.biz

    Eintragung einer geschäftlichen Bezeichnung in ein Telefonverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 45m Abs. 1
    Anspruch auf unentgeltliche Eintragung in ein Telefonbuch erstreckt sich auch auf Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung; Erstrecken des Anspruchs auf unentgeltliche Eintragung in ein Telefonbuch auch auf Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf unentgeltlichen Telefonbucheintrag der geschäftlichen Bezeichnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Eintragung von geschäftlicher Bezeichnung in Online-Telefonbuchverzeichnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Eintrag geschäftlicher Bezeichnung in Internet-Telefonverzeichnis

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 11.07.2011 - 13 O 66/11

    Anspruch eines Versicherungsbüros auf Benennung der Klägerin in der

    Insofern kann nach Auffassung des Gerichts auf allgemeine namensrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden (so auch Beckscher TKG-Kommentar, 3. Aufl. 2006, § 45 m Rz. 20; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2011 - 2a O 30/11).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2012 - 2a O 203/11

    Anspruch gegen Telefonanbieter auf Eintragung der Geschäftsbezeichnung ins

    Die Akten des vorangegangenen Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 2a O 30/11 sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
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