Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 11.08.2004 - 2a O 35/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- stroemer.de
Honorarerstattung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2004 - 2a O 35/04
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung verlangen kann, gemäß § 683 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen als Geschäftsführer ohne Auftrag hat, soweit er seinerseits bei der Beseitigung der Störung hilft und dabei im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen und mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGHZ 52, 393, 340 »Fotowettbewerb«).Zwar entspricht es dem Willen des Störers, die Aufwendung für eine Abmahnung möglichst niedrig zu halten (BGHZ 52, 393, 340), so dass es regelmäßig nicht im tatsächlichen oder mutmaßlichen Interesse des Störers liegen dürfte, wenn - ohne weiteren ausdrücklichen Hinweis, auf zusätzlich entstehende Kosten - der grundsätzlich unterwerfungswillige Störer bzw. dessen Vertreter ein kurzes Gespräch mit der Gegenseite lediglich noch deshalb sucht, um die weitere Vorgehensweise im Einzelnen abzusprechen.