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   OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01 - 46/01 II   

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https://dejure.org/2001,5764
OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01 - 46/01 II (https://dejure.org/2001,5764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2001 - 2a Ss 149/01 - 46/01 II (https://dejure.org/2001,5764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2001 - 2a Ss 149/01 - 46/01 II (https://dejure.org/2001,5764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt; Visum ; Pass; Förderung des Taterfolgs

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207 zu §§ 47, 47 a AuslG aF; Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1992, 894).

    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1992 - 1 Ss 234/91

    Beihilfe zu einem Vergehen; Beschäftigung; Ausländer; Unterstützungshandlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207 zu §§ 47, 47 a AuslG aF; Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1992, 894).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.; vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f).
  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.; vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    Als Tathandlungen kommen somit nur Hilfeleistungen in Betracht, bei denen der Täter weiß oder jedenfalls damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, dass sich sein Verhalten als Unterstützung einer Straftat erweist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9).
  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80

    Strafschärfende Bewertung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.; vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1984 - 3 Ss 25/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
    b) Darüberhinaus setzt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt voraus, dass der Gehilfe nicht nur die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt, sondern auch in der Absicht handelt, durch sein Verhalten das vorsätzliche Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

  • BayObLG, 07.02.1984 - RReg. 4 St 257/83
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Jedoch ließe eine solche Willenshaltung des B. entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312; KG NStZ 2006, 530) die Strafbarkeit des Angeklagten nicht entfallen.
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Der Senat neigt dazu, an seiner Auffassung, wonach Unterstützungshandlungen, wie die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung oder die Entlohnung von Arbeitsleistungen, keine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellen sollen, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung seines Aufenthaltes fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses mehr bedurfte, nicht länger festzuhalten (entgegen BayObLG, NJW 2002, 1663; NStZ 1999, 767; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).

    Diese in der obergerichtlichen Rechtssprechung zum Teil vertretene Auffassung (vgl. BayOblG, Beschluß vom 21.05.1999 - 4 St RR 86/99 - und Beschluß vom 25.06.2001 - 4 St RR 77/01; OLG Düsseldorf StV 2002, 312, KG, Beschluß vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)) hat ihren Ausgangspunkt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (BGH NJW 1990, 2207).

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