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   OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III   

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https://dejure.org/2000,11464
OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III (https://dejure.org/2000,11464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III (https://dejure.org/2000,11464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III (https://dejure.org/2000,11464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptverhandlung; Zulässigkeit; Berufung; Verfahrensrüge; Staatsanwaltschaft; Angeklagter; Urteil; Kausalität

  • Judicialis

    StPO § 301; ; StPO § 327; ; StPO § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 301 § 327 § 337
    Entscheidung des Berufungsgerichts über Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Die Ursächlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß das Urteil ohne den Gesetzesverstoß anders ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 20, 160, 164; 21, 288, 290; 22, 278, 280; LRHanack, a. a. O., § 337 Rdnr. 254; KK-Pikant, a. a. O., § 337 Rdnr. 33 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Die Ursächlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß das Urteil ohne den Gesetzesverstoß anders ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 20, 160, 164; 21, 288, 290; 22, 278, 280; LRHanack, a. a. O., § 337 Rdnr. 254; KK-Pikant, a. a. O., § 337 Rdnr. 33 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Die Ursächlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß das Urteil ohne den Gesetzesverstoß anders ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 20, 160, 164; 21, 288, 290; 22, 278, 280; LRHanack, a. a. O., § 337 Rdnr. 254; KK-Pikant, a. a. O., § 337 Rdnr. 33 jeweils m. w. N.).
  • RG, 12.06.1933 - III 519/33

    Wie ist zu verfahren, wenn die Strafkammer über die Berufung eines Angeklagten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Werden mehrere Berufungen gegen ein Urteil eingelegt und beziehen sie sich auf eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO) und auf einen Angeklagten, so muß über diese mehreren Rechtsmittel aufgrund einer Berufungshauptverhandlung entschieden werden (vgl. RGSt 67, 250; Löwe-Rosenberg (LR) - Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 327 Rdnr. 17).
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

    Es liegt der Sache nach keine andere Situation vor, als wenn auch die Angeklagte Revision eingelegt hätte, weshalb sich gelegentlich die Aussage findet, durch die Regelung des § 301 StPO würden "im Grunde zwei Rechtsmittel" eingelegt (so: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 246; HK-StPO- Rautenberg a.a.O., § 301 Rz. 5; krit. zur Sichtweise des § 301 als zwei Rechtsmittel aber Meyer-Goßner FS Gössel S. 643 [645] - das Bild behält indessen seinen heuristischen Wert).
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