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   LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13   

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LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13 (https://dejure.org/2014,17613)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2b O 165/13 (https://dejure.org/2014,17613)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2b O 165/13 (https://dejure.org/2014,17613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug im Einsatz

  • rabüro.de

    Zur Verkehrsunfallhaftung bei Beteiligung eines polizeilichen Einsatzfahrzeuges

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ta-Tü-Tata, hier kommt die Polizei: Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Einsatzfahrzeug.

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall mit Streifenwagen im Einsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug im Einsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug im Einsatz

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn polizeiliches Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist - Welche Pflichten haben die übrigen Verkehrsteilnehmer und welche hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision mit Einsatzfahrzeug: Wer haftet?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Dies gebietet es, ein Abbiegemanöver zurückzustellen, wenn nicht sicher ist, woher sich das Einsatzfahrzeug nähert, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 1991 - 1 U 129/90 -, juris.

    Ein derart wahrnehmungsbereiter und aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann insbesondere das eingeschaltete Einsatzhorn mit seinem durchdringenden, besonders auffälligen Ton in der Regel schon von weitem hören, vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1129.

  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Danach muss ein nach links abbiegender Kraftfahrzeugfahrer vor dem Abbiegevorgang rechtzeitig den linken Fahrtrichtungsanzeiger setzen und sich möglichst weit nach links zur Straßenmitte einordnen sowie vor dem Einordnen einmal und vor dem Abbiegen noch einmal auf den nachfolgenden Verkehr achten.Im Rahmen des § 9 Abs. 1 StVO spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den nach links abbiegenden Kraftfahrzeugfahrer, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, vgl. KG Berlin, NZV 2005, 413.
  • KG, 15.01.2007 - 12 U 145/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung zwischen einem auf der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Die dem Sonderrechtsfahrer obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise die Unfallgefahr erhöht, vgl. KG, NZV 2008, 147.
  • OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04

    Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Eine abstrakte Nutzungsentschädigung wird nur für den Gebrauchsverlust solcher Sachen zu gewähren, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Geschädigten typischerweise angewiesen ist, vgl. OLGR Hamm 2002, 171m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2005 - 7 U 118/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 02. Juli 2009 - I-5 U 147/07, 5 U 147/07 -, juris.
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Die Zeugin u durfte jedoch auch bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nur dann darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer der Verpflichtung des § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO nachkommen, sofort freie Bahn zu schaffen, wenn sie nach den Umständen annehmen durfte, dass sie alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sich auf das Einsatzfahrzeug eingestellt hatten, vgl. BGHZ 63, 327.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Eine abstrakte Nutzungsentschädigung wird nur für den Gebrauchsverlust solcher Sachen zu gewähren, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Geschädigten typischerweise angewiesen ist, vgl. OLGR Hamm 2002, 171m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2005 - 7 U 118/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 02. Juli 2009 - I-5 U 147/07, 5 U 147/07 -, juris.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Für die Beurteilung, ob es sich um eine Einsatzfahrt iSd. § 35 Abs. 1 StVO handelt, kommt es nicht auf die spätere objektive Betrachtung nach Beendigung der Einsatzfahrt an, sondern darauf, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, OLG Düsseldorf, NZV 2010, 267 mwN.
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
    Das beklagte Land war schon als Leasingnehmer berechtigt, neben dem Eigentümer die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eins gleichwertigen Ersatzfahrzeugs geltend zu machen, vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, 14 U 55/13.
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