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   OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 2b Ss (OWi) 290/99 - (OWi) 2/00 I   

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https://dejure.org/2000,7804
OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 2b Ss (OWi) 290/99 - (OWi) 2/00 I (https://dejure.org/2000,7804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2b Ss (OWi) 290/99 - (OWi) 2/00 I (https://dejure.org/2000,7804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2b Ss (OWi) 290/99 - (OWi) 2/00 I (https://dejure.org/2000,7804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Denkmalschutz; Straßenrandbebauung; Straßenbereich; Denkmalschutzvorschriften; Bußgeldbemessung ; Düsseldorfer Bußgeldrahmen; Baudenkmal

  • Wolters Kluwer

    Denkmal; Denkmalschutz; Erscheinungsbild; Gebäude; Baudenkmal; Düsseldorfer Bußgeldrahmen; Bußgeld; Verwaltungsvorschrift

  • Judicialis

    DSchG NW § 5; ; DSchG NW § 9 Abs. 1 lit. A; ; DSchG NW § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2; ; OWiG § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen Denkmalschutzvorschriften durch bauliche Änderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 24.11.2021 - 2 Ss OWi 261/21

    Bestimmtheit von Bußgeldtatbeständen bei Verstoß gegen Corona-Vorschriften;

    Andere Bußgeldkataloge als derjenige der BKatV sind regelmäßig nur als grobe Orientierungshilfen zu werten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.1. 2000 - 2b Ss (OWi) 290/99 - (OWi) 2/00 I, NStZ-RR 2000, 218; KK-OWiG/Mitsch, a.a.O., § 17, Rn. 110).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Die Regelsätze dieser Kataloge sind als grobe Orientierungshilfen zu werten (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 218; NZV 2000, 425; GewArch.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2019 - 2 Rb 9 Ss 731/18

    Die schwarze Hausfassade

    der ideelle Wert des Gebäudes als Denkmal beeinträchtig war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.1.2000 - 2b Ss (OWi) 290/99).
  • OLG Köln, 31.10.2005 - 83 Ss OWi 44/05

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Maßgeblich für die gerichtliche Bußgeldzumessung sind auch im Falle der Ahnung von Ordnungswidrigkeiten, auf die sich das Regelwerk bezieht, die in § 17 OWiG genannten Kriterien (vgl. etwa OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 218 [219]; Steindorf, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 17 Rdnr. 100, 115 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

    32 Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass im Rahmen der Bemessung der Höhe der Geldbuße bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz der Grad der Gefährdung eines Denkmals bzw. das Gewicht des Verlustes an Denkmalsubstanz ein wesentliches Kriterium darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2000 - 2b Ss (OWi) 290/99 - (OWi) 2/00, NStZ-RR 2000, 218, 219).
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