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   OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I   

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https://dejure.org/2003,4857
OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I (https://dejure.org/2003,4857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I (https://dejure.org/2003,4857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I (https://dejure.org/2003,4857)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzwingung des Beiseitetretens mit einem Platzverweis; Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung als Voraussetzung der Beleidigung; Feststellung, ob eine Erklärung einen Angriff auf die Ehre einer anderen Person enthält ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 185 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 353 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StGB §§ 185 ff; ; StGB § 193

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Titulierung einer Radarmessung als "Wegelagerei" ist keine Beleidigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Radarkontrolle als Wegelagerei bezeichnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3721 (Ls.)
  • NStZ-RR 2003, 295
  • NZV 2004, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung feststellen(BGHSt 40, 97, 101).

    Der Tatrichter ist nämlich verpflichtet, im Rahmen der Auslegung die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen (BGHSt 40, 97, 101).

  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Das Landgericht hat übersehen, dass eine Beleidigung von Polizeibeamten regelmäßig dann ausscheidet, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzende Äußerung nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten hat (BVerfG NZV 1994, 486).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 82, 43, 52; 93, 266, 295 f).
  • BayObLG, 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82

    Zur Beleidigung durch Verweigerung des Eintritts in eine Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person in Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272, 284).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Auch wenn die Frage der verdeckten Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Interessen der Allgemeinheit berührt, schließt dies nicht aus, dass zugleich auch ein berechtigtes Interesse des Einzelnen daran vorliegen kann, hierzu seine Meinung kundzutun (vgl. BGHSt 12, 287, 293).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht oder gegen Sprach- und Denkgesetze verstößt (BGHSt 21, 371, 372).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen ist dabei als Ausprägung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu verstehen (BVerfGE 12, 113, 125).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Dies gilt umso mehr, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295/297 Bezeichnung einer Radarmessung als "Wegelagerei").

    aa) Soweit die Deutungsmöglichkeit (3) zugrunde gelegt wird, kommt hinzu, dass eine Beleidigung von Polizeibeamten regelmäßig dann ausscheidet, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzende Äußerung nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten hat (BVerfG NZV 1994, 486; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295/296).

    Ein durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckter Angriff auf die Menschenwürde liegt ebenso wenig vor wie eine Formalbeleidigung (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295/297).

  • OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18

    Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und

    Dies gilt unabhängig davon, ob dies der öffentlichen Meinungsäußerung dient oder im Rahmen einer persönlichen Auseinandersetzung erfolgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III-2b Ss 224/02-2/03, NStZ-RR 2003, 295, 297; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 1 Ss 173/10, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Ss 130/09, juris Rn. 38).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    a) Der Tatbestand der Beleidigung setzt voraus, dass der Täter durch die vorsätzliche Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreift (BGH, Urteil vom 29.05.1951 - 2 StR 153/51, juris Rn. 4, BGHSt 1, 288; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 10, NStZ-RR 2003, 295; Fischer, 65. Aufl., § 185 StGB Rn. 4).

    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung im Wege der Auslegung feststellen (BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295).

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 371; KG Berlin, Beschluss vom 11.05.1998 - (4) 1 Ss 26/98 (18/98), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).

    Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30).

  • BayObLG, 18.03.2024 - 206 StRR 63/24

    "Nervzwerge an der Backe" - Freispruch vom Vorwurf der Polizistenbeleidigung

    Dabei hat es übersehen, dass auch dann, wenn ein Vorwurf sich auf vor Ort anwesende Beamte oder selbst dann, wenn er sich auf bestimmte Beamte bezieht, er gleichwohl, je nach den Begleitumständen, als generelle Kritik an der Vorgehensweise der Polizei verstanden werden und von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23. September 1993, 1 BvR 584/93, juris Rn. 18: Bezeichnung von Polizeibeamten als "kassierende Bullen"; BayObLG, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 St RR 153/04, NJW 2005, 1291: Polizeibeamte als "Wegelagerer"; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2003, III 2b Ss 224/02-2/03, NStZ-RR 2003, 295; "Wegelagerei"; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2005, 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140: Beamte des Bundesgrenzschutzes als "Menschenjäger").
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung im Wege der Auslegung feststellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -, Rn. 11, juris unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295).

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 371; KG Berlin, Beschluss vom 11.05.1998 - (4) 1 Ss 26/98 (18/98), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).

  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

    Dies gilt auch, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295).
  • AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13

    Beleidigung: Mehrdeutige, provokante Äußerung gegenüber einem

    Demnach scheidet z.B. eine Beleidigung eines Polizeibeamten regelmäßig dann aus, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzenden Äußerungen nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten haben (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I, NJW 2003, 3721 (LS) bzw. NStZ-RR 2003, 295 (LS und Gründe)).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Werturteile im Rahmen von Auseinandersetzungen handelt, die sich auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise beziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02, NStZ-RR 2003, 295, 297).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Dies gilt vor allem, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

    Der vorliegende Sachverhalt liegt mithin auch anders als der von dem Oberlandesgericht Düsseldorf am 25. März 2003 (NStZ-RR 2003, 295) entschiedene, den die Generalstaatsanwaltschaft für ihren Antrag ins Feld führt.
  • AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05

    Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem

  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 1 Ss 95/11

    Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung durch das Rechtsmittelgericht

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