Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 329 abs. 1 § 412
Anforderungen an die Wartezeit vor Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I
- OLG Düsseldorf, 22.02.2001 - 2b Ss 370/00
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 303
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 21.11.1988 - 1 Ws 319/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00
Nach gefestigter einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1988 - 1 Ws 320/88 - und 22. Oktober 1985 - 1 Ws 946/85 -) kann ein Verwerfungsurteil nach §§ 412 und 329 Abs. 1 StPO erst ergehen, wenn das Gericht bei Nichterscheinen des Angeklagten mit dem Beginn der Hauptverhandlung eine kurze Zeit von etwa 15 Minuten gewartet hat.
- OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 1 Ws 19/11
Berufungsverfahren: Verwerfung trotz der Ankündigung einer Verspätung in der …
Die Angeklagte hat dargelegt, dass sie um 10.30 bei dem Landgericht erschienen sei, so dass das Rechtsmittelgericht überprüfen kann, inwieweit das erkennende Gericht seiner Wartepflicht gerecht geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 303 ff.). - OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung
- OLG Köln, 08.07.2013 - 2 Ws 354/13
Wahrung einer über 15 Minuten hinausgehenden Wartezeit bei angekündigter …
So ist schon im Falle nicht angekündigten Ausbleibens des Angeklagten und/oder seines Verteidigers ein Zeitraum von etwa 15 Minuten zuzuwarten, bevor mit der Hauptverhandlung begonnen werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 303; KG NZV 2001, 356;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 329 Rn. 13 m.w.N.).
- OLG Hamm, 08.10.2007 - 2 Ss 385/07
Berufungsverwerfung; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Wartezeit
Insoweit wird mit den Revisionsbegründungsschriften vom 28.06.2007 und 12.07.2007 schon die angesetzte Terminszeit nicht angegeben (…KG Berlin a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2001 NStZ-RR 2001 S. 303 ). - OLG Köln, 13.01.2004 - Ss 547/03
Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten
So ist schon im Falle nicht angekündigten Ausbleibens des Angeklagten und/oder seines Verteidigers ein Zeitraum von etwa 15 Minuten zuzuwarten, bevor mit der Hauptverhandlung begonnen werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 303; KG NZV 2001, 356; Senatsentscheidung vom 02.09.1997 - Ss 485/97 B = VRS 94, 278 = NZV 1997, 494; vom 30.03.2001 - Ss 100/01 B;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 329 Rn. 13 m.w.N.). - OLG Köln, 05.02.2013 - 1 RVs 12/13
Voraussetzungen für die Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten.
So ist schon im Falle nicht angekündigten Ausbleibens des Angeklagten und/oder seines Verteidigers ein Zeitraum von etwa 15 Minuten zuzuwarten, bevor mit der Hauptverhandlung begonnen werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 303; KG NZV 2001, 356;… SenE a.a.O. und SenE v. 02.09.1997 - Ss 485/97 B - = VRS 94, 278 = NZV 1997, 494;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 329 Rn. 13 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.02.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfungsurteil; Nichterscheinen des Angeklagten; Beginn der Hauptverhandlung; Wartezeit
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 329 Abs. 1, § 412
Einhaltung einer Wartezeit vor Verwerfung der Berufung
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Berufungsverfahren - Wartepflicht des Gerichts vor Verwerfung der Berufung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Berufungsverfahren - Wartepflicht des Gerichts vor Verwerfung der Berufung
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00
- OLG Düsseldorf, 22.02.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 21.11.1988 - 1 Ws 319/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2001 - 2b Ss 370/00
Nach gefestigter einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1988 - 1 Ws 320/88 - und 22. Oktober 1985 - 1 Ws 946/85 -) kann ein Verwerfungsurteil nach §§ 412 und 329 Abs. 1 StPO erst ergehen, wenn das Gericht bei Nichterscheinen des Angeklagten mit dem Beginn der Hauptverhandlung eine kurze Zeit von etwa 15 Minuten gewartet hat.