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   OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - 2b Ss (OWi) 85/99 - (OWi) 40/99 I   

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https://dejure.org/1999,10281
OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - 2b Ss (OWi) 85/99 - (OWi) 40/99 I (https://dejure.org/1999,10281)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.1999 - 2b Ss (OWi) 85/99 - (OWi) 40/99 I (https://dejure.org/1999,10281)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 1999 - 2b Ss (OWi) 85/99 - (OWi) 40/99 I (https://dejure.org/1999,10281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - 2b Ss OWi 85/99
    a) Die Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kommt auch bei einer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, daß der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Zeichen 310 (Ortstafel) oder 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung) übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte (vgl. BGH NJW 1997, 3252 ).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von einem

    8 Eine grobe Pflichtverletzung kann beispielsweise dann auszuschließen sein, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Zeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen musste (BGH NJW 1997, 3252; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. April 1999 - 2b Ss OWi 85/99, zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 10. November 2004 - 2 Ss-OWi 106 B/04).
  • KG, 23.05.2001 - 3 Ws (B) 207/01

    Anforderungen an die Darlegung der gefahrenen Geschwindigkeit bei Verurteilung

    Abgesehen davon, daß die mangelnde Ortskenntnis des Betroffenen nicht fehlerfrei festgestellt ist (vgl. oben), kommt eine Wertung als einfache Fahrlässigkeit nur in Betracht, wenn sich nach den örtlichen Gegebenheiten eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht aufdrängte (vgl. BGHSt 43, 241, 251 = BGH VRS 94, 221, 227 ; OLG Hamm VRS 97, 212, 213 , VRS 95, 58, 59 f ; OLG Düsseldorf VRS 97, 203, 204 f ; OLG Karlsruhe VRS 95, 47, 48 f ).
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