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ArbG Herford, 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 8 Sa 2088/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …
Auszug aus ArbG Herford, 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05
Zur Verwirkung bedarf es eines Zeit- und eines Umstandsmomentes (BAG, Urteil vom 20.05.1988 - 2 AZR 711/87 - in DB 88, 2156). - BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit
Auszug aus ArbG Herford, 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05
( BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 564/02 - in DB 2004, 192). - BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem …
Auszug aus ArbG Herford, 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05
(…Fabrizius/Kraft/Wiese BetrVG 7. Auflage, § 77 Randnr. 403).Wäre die Betriebsvereinbarung unwirksam gewesen, könnte die Klägerin auch keinen Anspruch aus betrieblicher Übung geltend machen, da eine unwirksame Betriebsvereinbarung nicht in eine betriebliche Übung umgedeutet werden kann, denn es fehlt insoweit an dem über die freiwillige Betriebsvereinbarung hinausgehenden Bindungswillen des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 19.06.2001 - 1 AZR 598/2000).
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 8 Sa 2088/05
Gratifikation; Ausschluss von Gratifikationsleistung; Gleichbehandlung; …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.