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   LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 (4) Sa 2170/97   

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https://dejure.org/1998,3945
LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 (4) Sa 2170/97 (https://dejure.org/1998,3945)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.1998 - 3 (4) Sa 2170/97 (https://dejure.org/1998,3945)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 3 (4) Sa 2170/97 (https://dejure.org/1998,3945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Öffnungsklausel im Haus-Tarifvertrag; Herabsetzung des Tariflohns durch Betriebsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 77 III BetrVG
    Öffnungsklausel im Haus-Tarifvertrag; Herabsetzung des Tariflohns durch Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung des Tariflohns; Kollektivvereinbarung; Aufnahme einer Öffnungsklausel ; Haus-Tarifvertrag ; Herabsetzung des Tariflohns durch Betriebsvereinbarungen; Nichtige Betriebsvereinbarungen; Transformation von Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1; TVG § 1
    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 478/81
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 (4) Sa 2170/97
    Die Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsvereinbarung ist Betriebsrat wie Arbeitgeber im Wege des Beschlußverfahrens vorbehalten, §§ 2 a Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 i.V. mit §§ 80 ff. ArbGG (vgl. BAG AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG v. 22.02.1983 - 1 AZR 478/81 - Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 77 Rz. 295).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 (4) Sa 2170/97
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1991 (NZA 1991, 736) mit der Berufung demgegenüber ausgeführt hat, sie sei berechtigt, die Nichtigkeit dieser Vereinbarung im persönlichen Verhältnis zur Beklagten feststellen zu lassen, übersieht sie, daß ihrem Rechtsschutzbedürfnis mit der Klärung der Rechtswirksamkeit der Betriebsvereinbarung als Vorfrage im Klageverfahren auf Leistung ausreichend entsprochen wird.
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 (4) Sa 2170/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 1998 - 3 (4) Sa 2170/97 - aufgehoben, soweit es der Zahlungsklage stattgegeben und über die Kosten entschieden hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2006 - L 16 KR 250/04

    Krankenversicherung

    Zur Begründung hat es ausgeführt: eine tarifvertragliche Öffnungsklausel iS von § 77 Abs. 3 S. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sei weder erkennbar noch von den Beteiligten vorgebracht; mit der Erklärung der Tarifvertragsparteien vom 27.9.1995 sei lediglich klargestellt worden, daß auch eine solche Aktienumwandlung einen ansonsten in Geld bestehenden tarifvertraglichen Anspruch erfüllen könne, als er ihm wertmäßig entspreche; hätten die Tarifvertragsparteien eine Verringerung des tarifvertraglichen Anspruchs gewollt, hätten sie das in ihrer Erklärung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen müssen (Hinw. auf Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, Urt.v. 9.6.1998 3 (4) Sa 2170/97).
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