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   OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13 - AK 242/13   

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OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13 - AK 242/13 (https://dejure.org/2014,11285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13 - AK 242/13 (https://dejure.org/2014,11285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2014 - 3 (6) Ss 642/13 - AK 242/13 (https://dejure.org/2014,11285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2213
  • NStZ 2014, 294
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Zwar war das erstinstanzlich abgegebene Geständnis vorliegend für das Berufungsgericht von vornherein unverwertbar, weil die Verständigung wegen Vereinbarung einer Punktstrafe, mangels ordnungsgemäßer Dokumentierung des wesentlichen Ablaufs (§ 273 Abs. 1a Satz 1 StPO), mangels Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO und wegen Entgegennahme eines bloßen Formalgeständnisses durch Verteidigererklärung fehlerhaft war (OLG Rostock, NStZ-RR 2013, 351; Brocke, StV 2014, 441 [449]) - weshalb im Übrigen die Berufung der Staatsanwaltschaft angesichts deren Kontrollfunktion geboten war (BVerfG, NJW 2013, 1058 [1066]; KK-Moldenhauer/Wenske, a.a.O., Rdn. 41 zu § 257c).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 zur Bedeutung des § 257c Abs. 5 StPO (NJW 2013, 1058 [1067 Rdn. 99]).

  • OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Damit ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich das Berufungsgericht freiwillig - mittelbar - an eine in erster Instanz erzielte Verständigung bindet, indem es das erstinstanzlich im Rahmen einer zulässigen Verständigung abgegebene Geständnis durch Sekundärbeweismittel in die Berufungshauptverhandlung einführt (hierzu OLG Nürnberg, NStZ-RR 2012, 255; BeckOK-Eschelbach, a.a.O.; KK-Moldenhauer/Wenske, StPO, 7. Aufl., Rdn. 37, 42 zu § 257c; a.A. wohl Niemöller/Schlothauer/Weider-Weider, a.a.O., Rdn. 99: Geständnis grundsätzlich unverwertbar).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Bei einer solchen Abwägung kommt es entscheidend auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes, das Interesse an der Sachaufklärung sowie das Aussageverhalten des betroffenen Beschuldigten im gesamten Verfahren an (vgl. BGHSt 53, 112; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283).
  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Dies folgt systematisch schon aus der Vorschrift des § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, die einen Rechtsmittelverzicht nach Verständigung generell - und damit auch hinsichtlich einer möglichen Berufung - ausschließt und gerade die Möglichkeit einer substanziellen Überprüfung sicherstellen will (vgl. BGH, NStZ 2010, 289).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Das Berufungsgericht ist an eine erstinstanzlich erzielte Verständigung grundsätzlich nicht gebunden (BT-Drs. 16/12310, S. 15; OLG Düsseldorf, StV 2011, 80; Niemöller/Schlothauer/Weider-Weider, Gesetz zur Verständigung in Strafsachen, 2010, Teil C Rdn. 98; Wenske, DRiZ 2012, 123 [126]; BeckOK-Eschelbach, StPO, Ed. 17, Rdn. 46 zu § 257c; a.A. Kuhn, StV 2012, 10 [11]).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    In der Rechtsprechung ist - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2014, 532 [534]) - anerkannt, dass ein Verstoß gegen eine Pflicht zur qualifizierten Belehrung nicht in jedem Fall zu einem Beweisverwertungsverbot führen muss, sondern die Folgen des Belehrungsfehlers jeweils im konkreten Einzelfall zu ermitteln sind.
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Zwar war das erstinstanzlich abgegebene Geständnis vorliegend für das Berufungsgericht von vornherein unverwertbar, weil die Verständigung wegen Vereinbarung einer Punktstrafe, mangels ordnungsgemäßer Dokumentierung des wesentlichen Ablaufs (§ 273 Abs. 1a Satz 1 StPO), mangels Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO und wegen Entgegennahme eines bloßen Formalgeständnisses durch Verteidigererklärung fehlerhaft war (OLG Rostock, NStZ-RR 2013, 351; Brocke, StV 2014, 441 [449]) - weshalb im Übrigen die Berufung der Staatsanwaltschaft angesichts deren Kontrollfunktion geboten war (BVerfG, NJW 2013, 1058 [1066]; KK-Moldenhauer/Wenske, a.a.O., Rdn. 41 zu § 257c).
  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Um diese Unsicherheit des Angeklagten zu beseitigen, ist der Angeklagte im Berufungsverfahren neben der Belehrung nach §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 332 StPO entsprechend § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO qualifiziert über die Unverwertbarkeit seines erstinstanzlich abgegebenen Geständnisses zu belehren, wenn das Berufungsgericht von seiner fehlenden Bindung an die erstinstanzlich erzielte Verständigung Gebrauch machen möchte (OLG Düsseldorf, a.a.O., El-Ghazi, a.a.O., Mosbacher, a.a.O.; BeckOK-Eschelbach, a.a.O.; zur Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung bei missglückter Verständigung innerhalb der Instanz s. BGH, NStZ 2013, 728).
  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Sie wäre zu protokollieren gewesen (§ 273 Abs. 1a Satz 2 StPO analog; vgl. auch BGHSt 57, 254); ihr Unterbleiben ist durch die fehlende Beurkundung im Protokoll der Berufungshauptverhandlung vom 15.7.2013 bewiesen (§ 274 StPO).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Bei einer solchen Abwägung kommt es entscheidend auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes, das Interesse an der Sachaufklärung sowie das Aussageverhalten des betroffenen Beschuldigten im gesamten Verfahren an (vgl. BGHSt 53, 112; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283).
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    (b) Legt hingegen die Staatsanwaltschaft zulasten des Angeklagten Berufung oder Revision ein, so ist es nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geboten, den Umstand, dass das Berufungsgericht oder nach Aufhebung und Zurückverweisung das neue Tatgericht an die Verständigung nicht gebunden ist, dadurch zu kompensieren, dass das im Hinblick auf die Verständigung abgegebene Geständnis jedenfalls dann nicht verwertet werden darf, wenn sich das nunmehr zur Entscheidung berufene Gericht nicht selbst an die in der Verständigung vereinbarte Strafobergrenze halten will (OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 294; OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17, juris Rn. 23; KG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20), juris Rn. 9; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42 ff.; HKGS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; BeckOK-StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2; SSW-StPO/Ignor/Wegner, 4. Aufl., § 257c Rn. 116; Moldenhauer, NStZ 2014, 493, 494; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4; Wenske, NStZ 2015, 137, 142; aA wohl Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 257c Rn. 28: kein Beweisverwertungsverbot in instanzübergreifenden Fällen).

    Richtigerweise kann die Unverwertbarkeit eines Geständnisses in diesen Fällen mithin nur mit den - auch in den Gesetzgebungsmaterialien angesprochenen - Vertrauensschutzgesichtspunkten begründet und damit letztlich aus dem verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz des fairen Verfahrens abgeleitet werden (OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 294, 295; Moldenhauer, NStZ 2014, 493, 494; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4; Wenske, NStZ 2015, 137, 141; für die Fälle nach Rechtsmitteleinlegung auch HKGS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; in diesem Sinne letztlich wohl auch BeckOK-StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2: "Verwertungsverbot von Verfassungs wegen').

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob er der in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Ansicht folgen würde, jedenfalls in den Fällen, in denen sich das Berufungsgericht nicht an die Verständigung binden wolle, müsse der Angeklagte zu Beginn der Berufungshauptverhandlung neben der Belehrung nach § 332 i.V.m. § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO entsprechend § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO "qualifiziert' über die Unverwertbarkeit seines erstinstanzlich abgegebenen Geständnisses belehrt werden (OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 294, 295; OLG Hamburg, NStZ 2016, 182, 183; KG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20), juris Rn. 11, 13; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42a; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 88; BeckOK-StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4 f.; Wenske, NStZ 2015, 137, 142).

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Für den Fall, dass - wie hier - die Staatsanwaltschaft indes - jedenfalls auch - zu Ungunsten des Angeklagten erfolgreich ein Rechtsmittel eingelegt hat, entspricht es der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur, ein Verwertungsverbot anzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10, StV 2011, 80, 81 mit zustimmender Anmerkung Kuhn, StV 2012, 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2014 - 3 (6) Ss 642/13, NStZ 2014, 294, 295 mit zustimmender Anmerkung Moldenhauer, NStZ 2014, 493; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 177 f.; Altvater, StraFo 2014, 221, 222; weitergehend - stets ein Verwertungsverbot annehmend - LR/Stuckenberg aaO Rn. 68; SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 48; KMR/v. Heintschel-Heinegg, 56. EL, § 257c Rn. 53; HKStPO/Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 37; aA möglicherweise BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373, das eine Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Revision auf den Strafausspruch nach vorausgegangener Verständigung und Geständnis des Angeklagten für wirksam gehalten hat; offen gelassen von OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 1 St OLGSs 292/11, NStZ-RR 2012, 255, 256).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Es entspricht daher sowohl der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur, dass nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht das neue Tatgericht nicht an die in der Vorinstanz getroffene Verständigung gebunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, NStZ 2017, 373, 374; vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291, 292; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 5 StR 484/20, BGHSt 66, 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257c Rn. 27c; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 26; SSWStPO/Ignor/Wegener, 4. Aufl., § 257c Rn. 88; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 64; BeckOK StPO/Eschelbach, 45. Ed., § 257c Rn. 30a; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 148; HKStPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 32; ebenso für die Berufungsinstanz OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295 mwN; aA Kuhn StV 2012, 10, 11 f.; siehe auch SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 29).

    bb) Davon ausgehend ist die obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur - teils allerdings unter entsprechender Anwendung von § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO - überwiegend der Auffassung, dass ein in der ersten Instanz im Hinblick auf eine Verständigung abgegebenes Geständnis unverwertbar ist, wenn sich das Berufungsgericht von einer in der ersten Instanz erzielten Verständigung lösen will (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 Rn. 20; OLG Naumburg NStZ 2018, 238, 239; OLG Düsseldorf StV 2011, 80, 81; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257c Rn. 29b; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 26; SSWStPO/Ignor/Wegener, 4. Aufl., § 257c Rn. 116; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 88; BeckOK StPO/Eschelbach, 45. Ed., § 257c Rn. 37; aA HKStPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 32).

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 07.03.2014 (NStZ 2014, 294 ff. - juris Rn. 15) angenommen hat, das Berufungsgericht habe, wenn es von seiner fehlenden Bindung an eine erstinstanzlich erzielte Verständigung Gebrauch machen möchte, den Angeklagten im Berufungsverfahren entsprechend § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO qualifiziert über die Unverwertbarkeit seines erstinstanzlich abgegebenen Geständnisses zu belehren, lässt sich hieraus entgegen der Auffassung des Verteidigers für eine Belehrungspflicht im vorliegenden Fall nichts herleiten.
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Was insoweit nach verbreiteter Auffassung für ein Berufungsgericht nach einer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil gilt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2014 ? 3 (6) Ss 642/13 - AK 242/13, NStZ 2014, 294, 295; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 257c Rn. 47; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4; Wenske, NStZ 2015, 137, 142), muss auch nach der revisionsgerichtlichen Urteilsaufhebung und Zurückverweisung der Sache aufgrund einer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft für das neue Tatgericht gelten.
  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

    Zu der hiervon zu unterscheidenden notwendigen qualifizierten Belehrung eines Angeklagten zu Beginn der Berufungshauptverhandlung in entsprechender Anwendung des § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO nach einer erfolgten Verständigung vor dem Amtsgericht vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2014 - 3 (6) Ss 642/13, NStZ 2014, 294, 295; ferner BeckOK-StPO/Eschelbach, Stand: September 2015, § 257c Rn. 46; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 7; Wenske, NStZ 2015, 138, 142).
  • OLG Jena, 03.05.2017 - 1 OLG 121 Ss 40/17

    (Strafverfahren: Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den

    Dass dieses Geständnis im Rahmen einer Verfahrensabsprache vor dem Amtsgericht abgelegt wurde, an die das Berufungsgericht im Übrigen grundsätzlich nicht gebunden ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rdnr. 25a), führt bei der hiesigen Fallgestaltung weder zu dessen Unverwertbarkeit noch schmälert es per se sein strafmilderndes Gewicht.
  • KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20

    Berufung durch die Staatsanwaltschaft trotz erstinstanzlicher Verständigung:

    Hiernach kam es auf die Frage, ob das Unterlassen einer berufungsspezifischen qualifizierten Belehrung ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung eines in der Berufungsinstanz abgelegten Geständnisses führt (so Norouzi StV 2014, 661) oder ob dies von einer Einzelfallabwägung abhängt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., Vor § 312 Rn. 1f; Moldenhauer NStZ 2014, 493, 495; Wenske NStZ 2015, 137, 142; Schneider aaO S. 5 [allerdings skeptisch mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG]) - und wie eine solche hier ausfallen würde -, nicht an.
  • KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Hiernach kam es auf die Frage, ob das Unterlassen einer berufungsspezifischen qualifizierten Belehrung ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung eines in der Berufungsinstanz abgelegten Geständnisses führt (so Norouzi StV 2014, 661) oder ob dies von einer Einzelfallabwägung abhängt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., Vor § 312 Rn. 1f; Moldenhauer NStZ 2014, 493, 495; Wenske NStZ 2015, 137, 142; Schneider aaO S. 5 [allerdings skeptisch mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG]) - und wie eine solche hier ausfallen würde -, nicht an.
  • KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Hiernach kam es auf die Frage, ob das Unterlassen einer berufungsspezifischen qualifizierten Belehrung ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung eines in der Berufungsinstanz abgelegten Geständnisses führt (so Norouzi StV 2014, 661 ) oder ob dies von einer Einzelfallabwägung abhängt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., Vor § 312 Rn. 1f; Moldenhauer NStZ 2014, 493, 495; Wenske NStZ 2015, 137, 142; Schneider aaO S. 5 [allerdings skeptisch mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG]) - und wie eine solche hier ausfallen würde -, nicht an.
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