Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2004 - 3 A 10643/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung vom öffentlichen Dienst wegen Nachgehens einer ungenehmigten Nebentätigkeit; Überschreitung einer Nebentätigkeitsgenehmigung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht; Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit während einer krankheitsbedingten ...
- Judicialis
LDG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; LBG § 72 Abs. 4 Satz 1; ; LBG § 73 Abs. 1; ; LBG § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; LBG § 73 Abs. 3 Satz 1; ; LBG § 75 Abs. 2 Satz 2; ; LBG § 64 Abs. 1 Satz 1; ;... LBG § 64 Abs. 1 Satz 3; ; LBG § 214 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 07.04.2004 - 3 K 1205/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2004 - 3 A 10643/04.OVG
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02
Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2004 - 3 A 10643/04
Einzelne Handlungen, die gegebenenfalls nach strafrechtlichen Grundsätzen als im Fortsetzungszusammenhang begangen zu bewerten sind, können einen Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis disziplinarrechtlich nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Missachtung der nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen immer wieder neu beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 1 D 23.02 - Jurisdokument).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 3 A 12243/04
Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Polizeibeamten - strafbare Handlungen - …
Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren beharrlich und während er krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgeht, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Juni 2004 - 3 A 10643/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - VG München, 21.04.2010 - M 5 K 09.3637
Beamter auf Probe; Entlassung; Dienstvergehen; unerlaubtes Fernbleiben vom …
Die Rechtsprechung hat bei einem Beamten auf Lebenszeit, der krankheitsbedingt keinen Dienst geleistet hat, aber dennoch einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem Umfang nachging (Organisator und Moderator von Werbeveranstaltungen in 80 Fällen), die Entfernung aus dem Dienst als angemessene Reaktion angesehen (RhPfOVG vom 18.6.2004, DÖD 2005, 91). - VGH Bayern, 06.08.2008 - 16b DS 08.177
Zulassungsantrag im Beschwerdeverfahren; vorläufige Dienstenthebung; Ausübung …
Die typische Situation, in der ein Beamter in ungenehmigtem Umfang und unter gleichzeitiger Beeinträchtigung seines Dienstes einer Nebentätigkeit nachgeht (so beispielsweise die Fallkonstellation in dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.6.2004, Az. 3 A 10643/04), die auf die Nebentätigkeit verwendete Arbeitskraft also gleichzeitig dem Dienstherrn entzieht, ist vorliegend zwar so nicht gegeben, weil dem Beamten kein Dienstposten, der seinem statusrechtlichen Amt entspricht, übertragen worden ist.